zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Aktuelle Infos - Infoarchiv 2009 - 27.05.2009 Streikaufruf für den 27. und 28. Ma...

27.05.2009 Streikaufruf für den 27. und 28. Mai 2009

Arbeitgeber blockieren weiterhin Gesundheitstarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst!
Trotz unserer Warnstreiks am 6. Mai 2009 und 15. Mai 2009 mit 19.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern allein am 6. Mai haben die Arbeitgeber nach wie vor nicht auf unsere Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag reagiert.
Sie spielen immer noch auf Zeit und wollen das Thema aussitzen. Dabei nehmen die Probleme vor Ort und in den Einrichtungen täglich zu. Die psychischen und physischen Belastungen für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten steigen.
Deswegen ist ein Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung jetzt dringend notwendig und darf nicht weiter hinausgeschoben werden.

Da die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf unsere Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht reagiert hat, müssen wir den Druck auf die Arbeitgeber weiter erhöhen.
Die Arbeitgeber lassen uns mit ihrer Verzögerungstaktik keine andere Wahl.

Seitenabschnitte:
Streikaufruf
Streiks sind zulässig!

Hier anklicken!

 TV_Gesundheitsoerderung_neu.pdf
 

Streikaufruf









Streikablauf 27. Mai (Bremerhaven)

  • 8.30 Abfahrt ab ZOB und Bhf Vegesack
  • 9.30 Ankunft Stadthalle Bremerhaven, Demo und Kundgebung am Stadthaus 1
  • ab ca 11.00 Rückfahrt und Eintragen in die Streiklisten (GEW-KollegInnen melden sich - auch per tele - bei der Geschäftsstelle)
  • 12.00 Ankunft Bremen und Vegesack

Streikablauf 28. Mai (Bremen)

  • Morgens Streikposten vor den Einrichtungen, Besuch bei KollegInnen der freien Träger
  • 11.00 Streikversammlung Schlachthof
  • Eintragen in die Streiklisten (GEW-KollegInnen melden sich - auch per tele - bei der Geschäftsstelle)




Tarifinfos:

 Streikablauf.pdf
 Ablaufplan für Bremen und Bremerhaven

 Streikaufruf2705.pdf
 Aufruf für den 27. Mai
mit Ablaufplan für Bremerhaven

 Streikaufruf2805.pdf
 Aufruf für den 28. Mai
mit Ablaufplan für Bremen

 ForderungenGEW.pdf
 

 Tarifinfo_TVoeD_1.pdf
 Tarifinfo #1

 Tarifinfo_TVoeD_2.pdf
 Tarifinfo #2

 Tarifinfo_TVoeD_3.pdf
 Tarifinfo #3

 Tarifinfo_TVoeD_Nr4.pdf
 Tarifinfo #4

 Elternbrief_Streik.pdf
 Eltern-Info zum Streik am 27. und 28. Mai

 

Streiks sind zulässig!

  1. Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind (BAG v. 21.06.1988). Streiks sind auch zulässig, um die andere Tarifvertragspartei zu Verhandlungen zu zwingen. (BAG 04.09.1991)
  2. Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  3. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
    Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem/der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen.
    Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht
    das Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen.
    Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
  4. In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte „Notdienstarbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hierauf verpflichten (BAG v. 30. 03.1982 – 1 AZR 265/80. Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.01.1995 – 1 AZR 142/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung (BAG v. 25.07.1957). Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.03.1982 –1 AZR 265/80).

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap