zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Aktuelle Infos - Infoarchiv 2009 - 10.06.2009 Streikaufruf für den 10. und 11. Ju...

10.06.2009 Streikaufruf für den 10. und 11. Juni 2009

Arbeitgeber blockieren weiterhin Gesundheitstarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst!
Trotz der Streiks der vergangenen Tage haben die Arbeitgeber am 27. Mai 2009 nur ein Scheinangebot zum betrieblichen Gesundheitsschutz vorgelegt, das keine Rechte für die Beschäftigten beinhaltet, sondern nur Kann-Regelungen, die teilweise noch hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben.
Auch bei der heutigen Verhandlung erwarten wir nicht deutlich mehr Bewegung.
Dies ist eine Provokation für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, deren Belastungen am Arbeitsplatz weiterhin täglich steigen.
Jetzt nutzen wir die Streiktage zur Information der Öffentlichkeit über unsere Forderungen. Wir werden Informationsmaterialien in allen Stadtteilen verteilen und die Bevölkerung über unsere Forderungen in Kenntnis setzen..

VKA macht EGO krank
Arbeitgeber machen völlig untaugliches Angebot zur Gesundheitsförderung
Keine Bewegung für eine bessere Eingruppierung

Seitenabschnitte:
Streikaufruf
Verhandlungsrunde am Mittwoch ergebnislos...
Warum ist das VKA-Angebot für GEW und ver.di nicht verhandelbar?
Streiks sind zulässig!

Hier anklicken!

 TV_Gesundheitsoerderung_neu.pdf
 

Streikaufruf









Streikablauf für den 10. Juni

  • Früh morgens ggf. Streikposten vor der Kita
  • Anschließend Ausströmen in die Stadt,
    Treffen im Konsul-Hackfeld-Haus
  • Berichte und Austausch - wie geht's weiter?
  • (GEW-KollegInnen melden sich - auch per tele - bei der Geschäftsstelle)

Streikablauf für den 11. Juni

  • Morgens Streikposten vor den Einrichtungen,
  • 14.00 Kundgebung auf dem Marktplatz
  • Eintragen in die Streiklisten (GEW-KollegInnen melden sich - auch per tele - bei der Geschäftsstelle)




Tarifinfos:

 NotdienstKiTas.pdf
 Liste von KiTa Bremen

 Streikaufruf0406.pdf
 Aufruf für den 4. Juni
mit Ablaufplan

 ForderungenGEW.pdf
 

 Tarifinfo_TVoeD_1.pdf
 Tarifinfo #1

 Tarifinfo_TVoeD_2.pdf
 Tarifinfo #2

 Tarifinfo_TVoeD_3.pdf
 Tarifinfo #3

 Tarifinfo_TVoeD_Nr4.pdf
 Tarifinfo #4

 Tarifinfo_TVoeD_5.pdf
 Tarifinfo #5

 Elternbrief_Streik.pdf
 Eltern-Info zum Streik

 

Verhandlungsrunde am Mittwoch ergebnislos...

VKA macht EGO krank
Arbeitgeber machen völlig untaugliches Angebot zur Gesundheitsförderung
Keine Bewegung für eine bessere Eingruppierung

Nach elfstündigen Verhandlungen sind die Verhandlungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung am späten Abend des 27. Mai 2009 gescheitert. „Mit ihrer Blockadepolitik und Hinhaltepolitik provozieren die Arbeitgeber weitere Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst“, erklärte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad.
Das Angebot der Arbeitgeber war aus Sicht der Gewerkschaften nicht verhandlungsfähig. Da sich die Verhandlungsführung der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) weigerte, auf der Grundlage des gewerkschaftlichen Entwurfs zu einer Lösung zu kommen, wurden die Verhandlungen zum Thema Gesundheitsschutz abgebrochen.
Bereits zu Anfang machten die Arbeitgeber ihre Bereitschaft, die laufenden Verhandlungen zur Entgeltordnung fortzuführen – für die dieser Termin eigentlich vereinbart war – davon abhängig, dass die Gewerkschaften die Streiks beenden.
Dass die Gewerkschaften auf dieses Ansinnen nicht eingehen konnten, liegt auf der Hand. Sie hätten mit leeren Händen dagestanden.
Die Gewerkschaften konnten zur Gesundheitsförderung auf der Grundlage der Arbeitgebervorschläge, die ein völlig unverbindliches Sammelsurium von vagen Schlagwörtern bestand, nicht verhandeln. Die Arbeitgeber weigerten sich bis zur letzten Minute, ein neues Angebot zur Verbesserung der Eingruppierung vorzulegen oder auch nur ihren ersten Vorschlag vom Tisch zu nehmen. In der Schlussrunde erklärten die Arbeitgeber, dass die beiden Themen Gesundheit und Entgeltordnung für sie ein „Paket“ seien, also nur zusammen verhandelt werden könnten.
Ein verbessertes Angebot zur Entgeltordnung, dass sie hätten vorlegen müssen, blieb bis zum Ende der Verhandlungen aus.


Weitere Informationen unter www.gew-ego.de.

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

Warum ist das VKA-Angebot für GEW und ver.di nicht verhandelbar?

Das Interesse der Arbeitgeber ist, die Kindertagesstätten als betriebwirtschaftlich wettbewerbsorientierte Unternehmen zu führen. Gesundheitsschutz ist für sie nur ein ökonomischer Faktor. Sie wollen durch Reduzierung von Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten Fehlzeiten abbauen, Betriebsstörungen vermeiden und die „Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen“ verbessern. Der „Gesundheitszustand der Beschäftigten“ soll durch die „Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und Gesundheitskompetenz“ erhalten werden. Das Problem sind nach Auffassung der VKA offenbar nicht die Arbeitbedingungen, sondern die Beschäftigten. Das Motto der Arbeitgeber heißt: „Esst mehr Obst, aber bringt Euren Apfel von zuhause mit“. Damit, so glaubt die VKA, hätten die Arbeitgeber ihren Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz geleistet.
Im Übrigen soll es den einzelnen kommunalen Arbeitgebern überlassen werden, ob sie eine betriebliche Kommission oder einen Gesundheitszirkel einrichten. Daran können die Beschäftigten mitwirken und Vorschläge machen. Die Kommission darf nur unverbindliche Empfehlungen abgeben, an die der Arbeitgeber nicht gebunden ist. Die gesamte tarifvertragliche Regelung soll zudem nur für das pädagogische Personal für Kindertagesstätten gelten und nicht für alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Während sich die Tarifkommissionen von GEW und ver.di noch mit dem Arbeitgebervorschlag auseinandersgesetzt haben, preschte die VKA in der Öffentlichkeit vor und erklärte, dass sich mit ihrem Angebot die Streiks erledigt hätten. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Arbeitgeber an einer Einigung nicht interessiert sind. Sie diktieren ihre Vorstellungen und meinen, Erzieherinnen damit zur Ruhe bringen zu können.

Das Gegenteil ist der Fall: Jetzt muss der Streik mit aller Entschiedenheit fortgesetzt werden. Die Gewerkschaften bestehen darauf, dass die Beschäftigten individuelle Rechtsansprüche auf einen gesunden Arbeitsplatz bekommen. Es müssen betriebliche Kommissionen eingerichtet werden, die auf Vorschlag der Gewerkschaften und der Arbeitgeber besetzt werden und die Aufgabe haben, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen durchsetzen. Gesundheit ist ein hohes Gut und Gesundheitsschutz das individuelle Recht eines jeden Beschäftigten.



Weitere Informationen unter www.gew-ego.de.

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

Streiks sind zulässig!

  1. Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind (BAG v. 21.06.1988). Streiks sind auch zulässig, um die andere Tarifvertragspartei zu Verhandlungen zu zwingen. (BAG 04.09.1991)
  2. Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  3. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
    Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem/der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen.
    Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht
    das Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen.
    Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
  4. In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte „Notdienstarbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hierauf verpflichten (BAG v. 30. 03.1982 – 1 AZR 265/80. Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.01.1995 – 1 AZR 142/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung (BAG v. 25.07.1957). Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.03.1982 –1 AZR 265/80).

Tariftelegramm

Aktuelle Infos zu jeder Verhandlungsrunde
mit dem Länder-Tariftelegramm. /
Jetzt eintragen!

 

SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap