| Auf dem Weg und mittendrin
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| Das neue Schulgesetz sieht vor, dass.. „der Unterricht und das weitere Schulleben [...] für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam gestaltet werden [soll]. Die Schule hat der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken.“ (Brem. Schulgesetz §4(5) Insbesondere im Bereich der „Verhaltensauffälligkeiten“ stehen Schulen immer wieder vor großen Herausforderungen, wenn der schulische Alltag, der schulische Erfolg und die sozial-emotionale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern gefährdet sind. Hierfür sind angemessene Unterstützungs- und Beratungssysteme in Schulen im Lande Bremen vorzuhalten.
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| Inklusion - Nachfragen und Anregungen
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| Hier gibt es die Gelegenheit für Nachfragen, Anregungen und Bemerkungen...

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