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20.08.2004 Steuerklasse II

Laut Pressemitteilung des Finanzsenators vom 20.8.2004 hat sich für Alleinerziehende im Jahr 2004 bei der Bescheinigung der Steuerklasse 2 eine Änderung ergeben...
 SteuerklasseII.pdf
 Antrag Alleinerziehender auf Eintragung der Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte




 PM Finanzsenator 20.8.2004.pdf
 Pressemitteilung -Bescheinigung der Steuerklasse 2

Der sogenannte Haushaltsfreibetrag ist ab diesem Jahr weggefallen - statt dessen ist der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt worden.

So weit so klar.

Was sich hieraus nicht unbedingt zwangsläufig ableiten lässt, ist, dass nun alle Menschen, die im letzten Steuerjahr in der Steuerklasse 2 waren, diese separat beantragen müssen.
Um die Steuerklasse 2 für das Jahr 2005 direkt bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten zu berücksichtigen, muss eine entsprechenden Erklärung bei den Gemeindebehörden vorgelegt werden.

Die Erklärung muss rechtzeitig vor dem 20. September 2004 - möglichst bis zum 10.09.2004 - bei den zuständigen Gemeindebehörden vorliegen , um die Steuerklasse 2 im allgemeinen Ausstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Mit dieser Verknüpfung von Antrag auf Entlastungsbeitrag und Steuerklasse II werden gleich auch die in nichtehelicher Gemeinschaft Zusammenlebende (z.B. gegenüber den Verheirateten) benachteiligt; da die Steuerklasse 2 nur noch für Alleinerziehende gilt; und zwar - wie das beigefügte (siehe linke Spalte) Antragsblatt deutlich macht - nur unter der Voraussetzung, dass die/der Alleinerziehende auch meldetechnisch allein lebt!

Über diese eine Bundesgesetzänderung betreffende Änderung wurde - so denken wir von der GEW - überhaupt nicht ausreichend informiert. Zwar wurde das Gesetz schon vor längerem beschlossen - über die konkreten Auswirkungen für sehr viele Menschen in dieser Stadt gab es erstaunlich wenig Hinweise...

Bei weiteren Fragen, empörten Kommentaren usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Meldebehörde, bei der der Antrag auch gestellt werden muss.

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