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Aktuelles Aktuelle Infos Infoarchiv 2006 15.06.2006 Stellungnahme des Gesamtpersonalrats... | ||||||
| 15.06.2006 Stellungnahme des Gesamtpersonalrats zu den Doppelhaushalten2006/07 und zum Finanzrahmen 2005/09 | ||||||
| Sehr geehrter Herr Weber, der Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen wendet sich gegen die im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung vorgesehenen weiteren Kürzungen im Personalbereich. Der umfangreiche Personalabbau im bremischen öffentlichen Dienst hat seit 1993 bereits rund 6.000 Arbeitsplätze gekostet und die Arbeit der verbliebenen Beschäftigten bis an die Grenze des Vertretbaren verdichtet. Die vorgesehene nochmalige Verschärfung des Arbeitsplatzabbaus verschlechtert die Arbeitsbedingungen und bedroht die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen. Der am 19. Mai 2006 zwischen Gewerkschaften und TdL vereinbarte Tarifvertrag für den Länderbereich ist positiv zu bewerten, weil er den Flächentarifvertrag sichert und deutliche soziale Komponenten beinhaltet, aber er ist ein Kompromiss, der den Beschäftigten -wie schon zuvor der TVöD im kommunalen Bereich- erhebliche Einschnitte abverlangt. Weitere Verschlechterungen der Arbeits- und Einkommensbedingungen sind nicht hinnehmbar. Die Regelungen des Tarifvertrags müssen jetzt auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Weitere Kürzungen der Sonderzahlungen oder Arbeitszeitverlängerungen für diese Beschäftigtengruppe darf es keinesfalls geben. |
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| Im Einzelnen: | ||||||||||
| Mit den Doppelhaushalten 2006/2007 vollzieht die Freie Hansestadt Bremen einen deutlichen Kurswechsel in ihrer Haushalts- und Finanzpolitik. Der Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen stellt fest, dass mit dem vorläufigen Abschied vom Ziel verfassungskonformer Haushalte der Weg für eine realistischere, aufgabengerechtere Finanzpolitik frei gemacht worden ist. In seiner Stellungnahme zu den Doppelhaushalten 2004/05 hatte der Gesamtpersonalrat gefordert, bei der Unterscheidung von investiven und konsumtiven Ausgaben zukünftig weniger auf den Erwerb von Vermögen und stärker auf zukünftige gesellschaftliche „Erträge“ von Ausgaben abzustellen. Da bei den Doppelhaushalten 2006/07 die haushaltsrechtliche Sonderrolle investiver Ausgaben nunmehr insgesamt in den Hintergrund tritt, die im herkömmlichen Sinn investiven Ausgaben deutlich abgesenkt und die konsumtiven Ausgaben höher als in der bisherigen Finanzplanung vorgesehen veranschlagt werden, kommt die bremische Haushaltspolitik dieser Forderung ein gutes Stück näher. Gleichwohl bleibt die Haushalts- und Finanzplanung Bremens in wichtigen Punkten kritikwürdig. | ||||||||||
| 1. Die Aufgaben müssen den Haushalt bestimmen | ||||||||||
| Mit dem nunmehr der Finanzplanung übergeordneten Ziel eines ausgeglichenen Primärsaldos im Jahr 2009 ist allerdings ein neues, nicht minder willkürliches Datum gesetzt worden, das nur unter besonders günstigen gesamtwirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen ohne überzogene Ausgabenkürzungen erreicht werden kann. Zu kritisieren ist dabei nicht die Zielsetzung an sich, wohl aber einige der zu ihrem Erreichen vorgesehenen Maßnahmen und insbesondere die Art und Weise, wie der ausgeglichene Primärhaushalt 2009, unter anderem mit Hinweis auf die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Normenkontrollklage, zu einem alles überragenden Kriterium der bremischen Haushaltspolitik hochstilisiert wird, an dessen Erreichen letztlich das Überleben Bremens als selbstständiger Stadtstaat zu hängen scheint. Damit wird erneut ein abstraktes finanzpolitisches Ziel höher gewichtet als die konkret durch Land und Stadtgemeinde zu erfüllenden Aufgaben und die damit verbundenen Ausgabenotwendigkeiten. Zudem verbietet es sich, erneut finanzpolitische Größen mit Absolutheitsanspruch in die Welt zu setzen, weil dies in krassem Widerspruch zur Argumentation Bremens in der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Normenkontrollklage steht. Darin wird nachgewiesen, dass die Sanierung der bremischen Haushalte trotz zum Teil deutlich über den im Finanzplanungsrat vereinbarten Anforderungen liegenden Konsolidierungsanstrengungen nicht möglich war, weil die Rahmenbedingungen, insbesondere die Steuerpolitik des Bundes und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung dies nicht zuließen. Nach § 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes dient der „Haushaltsplan (...) der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes oder des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist.“ Die vom Land und der Stadtgemeinde wahrzunehmenden Aufgaben müssen deshalb ungeachtet aller Konsolidierungserfordernisse maßgeblich für die Haushaltsplanung sein. Bereits heute liegt Bremen bei vielen öffentlichen Dienstleistungen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt bzw. dem Angebot vergleichbarer Großstädte. Dies hat zuletzt der Benchmarking-Bericht 2005 „Die bremischen Ressorts im Städte- und Ländervergleich“ gezeigt. | ||||||||||
| 2. Ausreichende Personalausstattung und angemessene Bezahlung | ||||||||||
| Deutlich unterdurchschnittlich ist in vielen Bereichen des bremischen öffentlichen Dienstes die Personalausstattung. Bremen hat bereits jetzt die geringste Personalausgabenquote aller Bundesländer und hat über Jahre hinweg deutlich mehr Personal abgebaut als andere Bundesländer oder Städte. Insgesamt sind seit 1993 rund 6.000 Arbeitsplätze vernichtet worden. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie öffentliche Dienstleistungen nicht im gleichen Umfang oder der gleichen Qualität wie andernorts erhalten oder dass sie längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Für die Beschäftigten ergibt sich eine immer höhere Arbeitsbelastung. Beides schließt eine Fortsetzung des Personalabbaus im bisherigen Tempo aus. Vor diesem Hintergrund hatte der Koalitionsausschuss 2005 beschlossen, die Personaleinsparquote (PEP) von 2,5% auf 1,7% in 2006 und jeweils 1,3% in den Folgejahren zu reduzieren und ihre Geltung auf alle Bereiche des bremischen öffentlichen Dienstes auszuweiten. Die im Finanzrahmen 2005/09 beschlossene neuerliche Anhebung der PEP-Quote auf 2% ab 2008 ist deshalb nicht akzeptabel. Die Umsetzung dieses Beschlusses würde eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen und in vielen Bereichen zu Überlastungen führen. Die Dienstleistungsqualität würde erheblich beeinträchtigt. Der Gesamtpersonalrat fordert Senat und Bürgerschaft auf, eine angemessene Personalausstattung in den Dienststellen und Betrieben zu gewährleisten. Der Gesamtpersonalrat begrüßt, dass nach dreimonatigen Streiks mit dem Tarifabschluss vom 19. Mai 2006 endlich wieder weitgehend einheitliche tarifliche Bedingungen für alle ArbeiterInnen und Angestellten des bremischen öffentlichen Dienstes in Kraft treten werden. Die Einigung muss zum Anlass genommen werden, endlich auch für die Beamtinnen und Beamten wieder Regelungen für Arbeitszeit und Sonderzahlungen einzuführen, die den tarifvertraglich vereinbarten Regelungen entsprechen. Keinesfalls darf das Weihnachtsgeld noch weiter gekürzt werden. Der Tarifabschluss ist positiv zu bewerten, weil er den Flächentarifvertrag sichert und deutliche soziale Komponenten beinhaltet, aber er ist ein Kompromiss, der den Beschäftigten – wie schon zuvor der TVÖD im kommunalen Bereich- erhebliche Zugeständnisse abverlangt. Neben der Verlängerung der Arbeitszeit bedeutet er für viele Kolleginnen und Kollegen auch Einkommensverluste. Weitere Einschnitte sind nicht hinnehmbar. Entgegen öffentlichen Verlautbarungen des Senators für Finanzen führt der Tarifabschluss auch nicht zu erheblichen Mehrausgaben, sondern zu geringeren Ausgaben als sie bei einer Beibehaltung des bisherigen Zustands angefallen wären. Er sorgt zudem für Planungssicherheit bis Ende 2008. Somit entstehen selbst in dem viel zu engen Rahmen, den die Finanzplanung für die Personalausgaben setzt, mittelfristig erhebliche Spielräume, die es möglich machen, auf die vorgesehene Verschärfung des Personalabbaus und weitere Eingriffe in die Einkommen der Beschäftigten zu verzichten. | ||||||||||
| 3. Einnahmen verbessern | ||||||||||
| Nach wie vor gilt: Bremen hat - wie die anderen öffentlichen Haushalte auch - kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmenproblem. Die Steuereinnahmen Bremens werden in den Jahren 2006 und 2007 im Durchschnitt auf dem Niveau des Jahres 1992 liegen, als das Bundesverfassungsgericht die extreme Haushaltsnotlage Bremens feststellte. Wirtschaftswachstum und Preissteigerungen sind an der Entwicklung der Steuereinnahmen nahezu spurlos vorübergegangen. Dass höhere Einnahmen unverzichtbar sind, um die Haushaltslage Bremens dauerhaft zu stabilisieren, ist inzwischen weitgehend anerkannt. Gleichwohl mangelt es weiterhin an konkreten politischen Initiativen, um eine solche Entwicklung herbeizuführen. Soweit öffentlich wahrnehmbar beschränken sich Bremens Aktivitäten weitgehend auf den Versuch, im Rahmen der geplanten zweiten Stufe der Föderalismusreform eine gerechtere Finanzverteilung und eine angemessenere Berücksichtigung der besonderen Situation der Stadtstaaten zu erreichen. Nach den Erfahrungen mit dem Maßstäbegesetz und der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes 2001 kann hier jedoch vor zu hohen Erwartungen nur gewarnt werden. Die Notwendigkeit, breite - im Falle der Föderalismusreform sogar verfassungsändernde – Mehrheiten für ein solches Gesetz zu organisieren, schließt praktisch aus, dass erhebliche Verluste für einzelne Länder akzeptiert werden, wie im Umkehrschluss entsprechend hohe Mehreinnahmen anderer Länder. Selbst wenn Bremen besonders erfolgreich aus den Verhandlungen über die zweite Stufe der Föderalismusreform hervorgehen sollte, wird es daher erforderlich bleiben, die Steuereinnahmen insgesamt deutlich zu verbessern. Der Senat ist deshalb aufgefordert, sich bei der Steuergesetzgebung auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Unternehmen und einkommens- und vermögensstarke Privathaushalte endlich wieder in angemessenem Umfang zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben herangezogen werden und die vorgesehene Unternehmenssteuerreform nicht zu einer nochmaligen Verringerung der Steuereinnahmen führt. Der Senat muss darüber hinaus dafür sorgen, dass die bremische Steuerverwaltung in die Lage versetzt wird, die Steuergesetze auch möglichst lückenlos durchzusetzen. Dazu ist insbesondere eine bessere Personalausstattung bei der Betriebsprüfung erforderlich. Der Feststellung des Senats, dass die Betriebsprüfung auch nach Länderfinanzausgleich positive Nettoeffekte für die bremischen Haushalte hat, müssen Taten folgen. Die in der Ausbildungsplanung des Senats vorgesehene Verstärkung der Ausbildung im Steuerbereich reicht nicht aus, um eine angemessene Personalausstattung sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Edmund Mevissen Vorsitzender | ||||||||||