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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ September 2008 16.09.2008 Stellungnahme der GEW-Fachgruppe son... | ||||||
| 16.09.2008 Stellungnahme der GEW-Fachgruppe sonderpädagogische Berufe | ||||||
| von Martina Siemer | ||||||||||||||||
| Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen der Professoren Klemm / Preuss-Lausitz |
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| Die Fachgruppe begrüßt das vorliegende Gutachten und hofft, dass hierdurch die sonderpädagogische Förderung in Bremen stärker in die bildungspolitische Dis-kussion mit eingebunden wird und viele der zukunftsweisenden Empfehlungen in der anstehenden Schulentwicklungsdebatte berücksichtigt werden. Der umfassende Überblick über die wissenschaftliche Forschung, die Darstellun-gen über die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf in anderen europäischen Ländern sowie die Ausführungen über die anstehende Verabschiedung der „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ durch den Bundestag mit dem daraus folgenden Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für alle, verdeutlichen die Notwendigkeit einer Änderung der bremischen Schulstruktur. Diese Änderung wird auch durch das bislang fehlende Gesamtkonzept der bremi-schen Förderzentren und die noch defizitorientierte Gesetzes- und Verordnungsebene mit ihren Haushaltsvorbehalten erforderlich. Der im Gutachten enthaltenen Aussage eine integrative / inklusive Beschulung für alle Kinder und Jugendlichen mit oder ohne Förderbedarf im Zuge der Änderung der bremischen Schulstruktur zügig umzusetzen, kann sich die GEW-Fachgruppe nur anschließen. Der im Gutachten vorgeschlagene Zeitrahmen, sukzessive Integration ab kommendem Schuljahr, sollte eine klare behördliche Vorgabe an alle Schulen werden und ihnen somit Planungssicherheit geben. | ||||||||||||||||
| Es „spricht viel dafür, in der Stadtgemeinde Bremen nicht bei dem ersten - großen – Schritt der Koop-Klassen stehen zu bleiben, sondern auch für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung die Möglichkeit und die Voraussetzungen zu schaffen, in regulären Klassen, auch mit Kindern anderer Förderschwerpunkte, integriert zu werden…“ (Gutachten S. 73) Alle Schulen müssen sich zu inklusiven Schulen entwickeln. Das seitens der Bildungspolitiker angedachte Modell der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf vornehmlich in der geplanten Oberschule, ignoriert die im Gut-achten dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Erfahrungen der Förderzentren Wahrnehmung & Entwicklung mit ihren Kooperationsschulen. Mit der Einführung der Sekundarschulen brachen ihnen teilweise ihre Partnerschulen weg. Integratives / inklusives Arbeiten kann nicht nur mit der Hälfte der SchülerInnen stattfinden, die am stärksten belastet ist und die i.d.R. sozial kompetentere Hälf-te dabei von dieser Aufgabe weitgehend ausschließen. Integrative / inklusive Beschulung ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforde-rung, auch für alle Lehrkräfte und Schulen. Entscheidend für den Willen zur Umsetzung in den Schulen sind die zur Verfügung gestellten Ressourcen und deren Planungssicherheit. | ||||||||||||||||
| Das Nebeneinander von inklusiven und separierenden Strukturen muss in Perspektive aufgehoben werden, weil die Doppelexistenz gegensätzlicher Sysreme auf Dauer weder pädagogisch, organisatorisch noch finanziell sinnvoll ist. Als Rahmenbedingungen für gelingenden integrativen Unterricht gelten die im Gutachten (Seite 18) auf der Basis europäischer Erfahrungen beschriebenen: | ||||||||||||||||
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| Diese Bedingungen sind entscheidend für die Akzeptanz und somit den Erfolg ei-ner Entwicklung zur inklusiven Schule. Nur mit der Festschreibung der nötigen Ressourcen wird die Verlässlichkeit der integrativen Beschulung für die Schulen garantiert. Das bedeutet, dass – wie im Gutachten gefordert – alle derzeit vorhandenen Stellen dauerhaft als sonderpädagogische Zuweisung erhalten bleiben müssen. Für die Zuweisung der benötigten Lehrerwochenstunden muss mindestens die in Bremen vorhandene Förderquote von 6% für den LSV-Bereich und 7% für den gesamten Förderbereich zu Grunde gelegt werden. Dabei sind, die auch seitens der Behörde als Bedarf gesehenen 3 Lehrerwochestunden, als Anfangsausstattung in der Berechnung mit zu berücksichtigen. Durch den demografischen Schülerrückgang und gleichzeitige Ressourcensicherheit steigt dieser Anteil in den kommenden Jahren. „Mit dem Gutachten haben wir eine datensichere wissenschaftliche Grundlage, um den Förderbereich in der aktuellen Schulentwicklung adäquat zu berücksichtigen.“ Dieser Aussage der Senatorin vom 19.08.08, kann sich die GEW-Fachgruppe nur anschließen und erwartet eine entsprechende Umsetzung. für die Fachgruppe sonderpädagogische Berufe Martina Siemer | ||||||||||||||||