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03.05.2005 Schul- und Schulverwaltungsgesetz: Stellungnahme zur geänderten Deputationsvorlage

Der Senator für Bildung hat am 28.4. in der Deputation einen überarbeiteten Entwurf für das Schul- und Schulverwaltungsgesetz vorgelegt...
Der Senator für Bildung hat am 28.4. in der Deputation einen überarbeiteten Entwurf für das Schul- und Schulverwaltungsgesetz vorgelegt. Seit Januar hatte es eine Flut von Protesten und kritischen Stellungnahmen gegen die zuerst vorgelegte Fassung gegeben.
Im neuen Entwurf werden einige wenige Kritikpunkte berücksichtigt, im Kern soll es aber beim beabsichtigten Abbau demokratischer Mitwirkungsrechte bleiben.

An folgenden Punkten haben Behörde und Koalition einen Rückzieher gemacht:

  • Der Plan einer achtjährigen Rotation der Lehrkräfte zwischen den Schulen wurde aufgegeben.
  • Einige allgemeine Bestimmungen über das demokratische Prinzip und das Zusammenwirken von Gremien und Organen wurden wieder aufgenommen.
  • Die Förderaufgabe des Förderzentrums wird etwas verbindlicher formuliert.
  • Die Schulkonferenz bleibt oberstes Entscheidungsorgan der Schule „nach Maßgabe dieses Gesetzes“.
  • Die Gesamtkonferenz behält das Beschlussrecht in einem stark eingeschränkten Rahmen.
  • Schülervollversammlungen dürfen weiterhin bis zu zehn Stunden im Jahr stattfinden.

Diese Korrekturen verändern jedoch nicht die Zielrichtung des Gesetzentwurfes.

  • Das Letztentscheidungsrecht der Schulleitung steht weiterhin im Zentrum der geplanten Veränderungen.
  • Es wird ergänzt um den Ausschluss der Schulgremien von der Schulleiterfindung.
  • Den Gesamtkonferenzen soll das Recht genommen werden, auf den Personaleinsatz Einfluss zu nehmen, z.B. bei der Verteilung der Stundenentlastungen.
  • Der Schulleitung werden Kompetenzen der Personalpolitik übertragen, ohne dass die Mitbestimmung bei Personalentscheidungen auf Schulebene gesichert ist.
    Der Personalausschuss als schulische Interessenvertretungsmöglichkeit wird nicht gestärkt.

Mit der Aufrechterhaltung dieser zentralen Veränderungsabsichten schaffen Bildungsbehörde und Koalition ein strukturelles Ungleichgewicht in der Schule, das zu einer Fülle von Interessenkonflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird.
Es bleibt dabei: Wer es als sein zentrales Ziel ansieht, den Einfluss der Lehrkräfte auf die Schulentwicklung zurückzudrängen, der hat von konstruktiver Schulentwicklung nichts verstanden und wird in Bezug auf eine Qualitätsverbesserung Schiffbruch erleiden.

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