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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Juni 2008 16.06.2008 Satzung des Landesverbandes | ||||||
| 16.06.2008 Satzung des Landesverbandes | ||||||
| Zwischenbericht der Arbeitsgruppe | ||||||||||||
| Der letzte Gewerkschaftstag hat den GLV beauftragt, den Entwurf einer neuen Satzung vorzulegen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der Gremienstruktur sowie der Mitgliederbeteiligung an Entscheidungsprozessen ermöglichen kann. Es sollte auch sichergestellt werden, dass Zwischenergebnisse den Mitgliedern z.K. gegeben werden (z.B. in der blz). Dem kommt die Arbeitsgruppe des GLV hiermit nach: In der AG wirken mit: Christian Gloede-Noweck, Thomas Koball, Karin Labinsky-Meyer, Silke Schnepel, Wolfgang Vogel, Nadine Kühn, Martin Lechner sowie Michael Mork. |
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| Innerhalb der AG gab es schnell eine Einigung dahingehend, den Landesvorstand (LV), der in den letzten Jahren die in der Satzung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfähigkeit selten erreicht hat und damit –streng genommen – eigentlich kaum beschlussfähig war, deutlich zu verkleinern (aktuell ca. 46 Mandate aufgrund bestimmter Funktionen in Betriebs- und Arbeitsgruppen der GEW) und dessen Mitglieder direkt vom Gewerkschaftstag (GT) wählen zu lassen, wie auch bereits die SprecherInnen und den/die SchatzmeisterIn des Landesverbandes (GLV). Der GLV sowie die SprecherInnen der Stadtverbände gehören dem LV „qua Amt“ an. Bis zu 15 weitere Mitglieder werden vom GT gewählt. Offen ist noch die Frage, inwieweit abgesichert werden soll, dass alle Bereiche im LV vertreten sind. Auf Stadtverbandsebene sollen eventuell die Delegiertenversammlungen abgeschafft werden; deren Aufgaben sollen zukünftig die Mitgliederversammlungen als höchstes beschlussfassendes Organ übernehmen, auch die Wahl der Stadtverbandsvorstände, die ihrerseits eine Geschäftsführung (SprecherInnen) wählen. Darüber hinaus hat die AG intensiv folgende Grundsätze diskutiert: „Für alle Ämter gilt eine Geschlechterquote von 50%; zudem entfallen 25% aller Landesmandate auf den Stadtverband Bremerhaven. Ist eine diesen Grundsätzen entsprechende Besetzung nicht möglich, bleiben diese Mandate solange frei, bis dies durch Nachwahlen erfolgt“. Einige Mitglieder der AG sind davon überzeugt, dass insbesondere die „Geschlechterquote“ eine geeignete Maßnahme ist, nicht nur die Repräsentanz von Frauen in Funktionen zu erhöhen, sondern darüber auch notwendige Strukturveränderungen innerhalb der Organisation voranzubringen, Stichwort: Familienfreundlichkeit. Die AG ist sich darüber klar, dass diese Vorschläge umfassend diskutiert werden müssen und fordert dazu auf, sich in diese Debatte z.B. durch Leserbriefe in der blz einzumischen. Stand: 09.06.08 | ||||||||||||