| GEW Bremen beschließt Vorbereitung von Urabstimmungen | 
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| | Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Öffentlichen Dienst wird gestreikt. Die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes - GEW, Ver.di, GdP und BAU weiten ihre Aktionen aus, ein Ende ist nicht absehbar. Zur Einbeziehung der Schulen und Kindertagesstätten hat am 15. Februar der Geschäftsführende Landesvorstand der GEW Bremen die Vorbereitung von Urabstimmungen mit dem Ziel weiterer Arbeitskampfaktionen beschlossen.
Darum geht es:
Seit 1. Oktober 2005 ist der TvÖD im Bund und in den Kommunen in Kraft getreten. Damit ist nach über 2 Jahren zäher Verhandlungen ein Tarifvertrag entstanden, der den BAT ablöst.
Die wichtigsten Punkte: ·Ein Flächentarifvertrag für alle bleibt damit – entgegen der Angriffe der Arbeitgeber – erhalten. Damit wird auch ein Zeichen gesetzt gegen die Bestrebungen der Dienstherren, die Beschäftigungsbedingungen der Beamten regional zu verschlechtern. ·Die Spaltung in Arbeiter und Angestellte wird aufgehoben, es gibt nur noch Beschäftigte. ·Das Tarifsystem ist vereinfacht. ·Die Arbeitszeit ist mit 38,5 Stunden einheitlich festgelegt. ·In einem Überleitungstarifvertrag ist abgesichert, dass keinem beim Wechsel vom BAT in den TvÖD ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. ·Weihnachts- und Urlaubsgeld bleibt – allerdings in geminderter Form – erhalten. ·Einmalzahlungen von je 300 € für die Jahre 2005, 2006 und 2007 sind ausgehandelt.
Die Länder – Arbeitgeber fast aller angestellten Lehrkräfte und Erzieher – wollen den TvÖD nicht übernehmen. Schon während der Verhandlungen haben sie einseitig die Arbeitszeitregelungen und die Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekündigt. Zwar gelten sie für die zu dem Zeitpunkt Beschäftigten nach, alle Neueingestellten arbeiten aber unter schlechteren Bedingungen. Die in den Tarifverhandlungen erarbeiteten Kompromisse gehen ihnen nicht weit genug, vor allem fordern die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) höhere Arbeitszeiten und Öffnungsklauseln für einzelne (finanzschwache) Länder. Auf diesen Zug sind jetzt die Kommunalen Arbeitgeber Niedersachsens und Baden-Württembergs aufgesprungen. Auch sie fordern jetzt die Neuverhandlung der Arbeitszeit.
Dagegen wehren sich die Gewerkschaften. Sie fordern die Übernahme des TvÖD von den Ländern und vor allem die Beibehaltung 38,5 Stundenwoche – jede Arbeitszeitverlängerung bedeutet Arbeitsplatzabbau!
Schulen und Kindertagesstätten werden hier nicht tatenlos zuschauen. Das System des Flächentarifvertrags muss beibehalten werden und damit einheitliche Arbeitszeit, Beschäftigungsbedingungen und Bezahlung für alle Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst.
Christian Gloede – Noweck (Landesvorstandssprecher)
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