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16.05.2008 Privatschulen öffentlich finanzieren?

von HaJo Kuckero
Privatschulen sind nicht nur allgemein, sondern auch unter Pädagogen ein sehr umstrittenes Thema: Geht es um Elite-Bildung oder um neue pädagogische Ansätze ohne staatliche Reglementierung?

Seitenabschnitte:
Privatschulen in Deutschland
Was heißt das für Bremen?
Was ist bei Privatschulen anders?

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Privatschulen in Deutschland

Zur Ausgangssituation: Grundgesetz und Bremische Landesverfassung sehen die Schulen eindeutig als öffentliche Aufgabe. Jedoch wurde aus Rücksicht auf zum Teil regionale Traditionen die Weiterführung alter konfessioneller Schulen in Trägerschaft der beiden großen christlichen Kirchen gestattet. Damit war die grundsätzliche Möglichkeit zum Betrieb von Privatschulen gegeben. Ohne tiefer in die Geschichte privater Schulen in Deutschland einzudringen, könnte man Privatschulen heute grob in fünf wesentliche Gruppen einteilen:

  1. Die alten konfessionellen katholischen und evangelischen Schulen in Trägerschaft der beiden großen christlichen Kirchen, die traditionell in einigen Regionen Deutschlands schon sehr lange vertreten sind, oft keine Schulgelder erheben und teilweise „flächendeckend“ arbeiten. In Bremen und Bremerhaven zählen nur die alten katholischen Schulen dazu.
  2. Die hergebrachten privaten Schulen, meist in Form von Internaten, die oft durch die Verbindung von hohen Schulgeldern, Elite-Denken und besonderem pädagogischen Anspruch den Wünschen des begüterten Bürgertums entgegenkamen und teilweise die Funktion von "Kaderschmieden“ für das gesellschaftliche „Leitungspersonal“ hatten und haben.
  3. Die Waldorf-Schulen mit ihrer anthroposophischen Pädagogik und Weltanschauung, bei denen Schulgeld und besondere Konzepte ebenfalls eine soziale Auswahl hervorrufen.
  4. Die seit den 70er-Jahren entstandenen sogenannten „Freien Schulen“, die auf Initiative fortschrittlicher PädagogInnen und Eltern oft gegen die als zu stark reglementiert empfundenen staatlichen Schulen gegründet wurden, um den Kindern ein freieres, selbstbestimmteres, natürliches und soziales Lernen zu ermöglichen. Hierzu zählt in Bremen die inzwischen ins staatliche Schulsystem integrierte „Kinderschule“.
  5. Seit einigen Jahren gibt es einen Boom von unterschiedlichen neuen Privatschulen, die teilweise von kleineren kirchlichen Gemeinschaften, kommerziellen Einrichtungen aber auch Elterninitiativen getragen werden. Sie sind entstanden in Folge unterschiedlicher Faktoren:

  • der Verunsicherung bildungsnaher Schichten durch PISA und Co und die scheinbar an Perspektiven arme staatliche Bildungspolitik,
  • der zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Spaltung der Gesellschaft in „Verlierer“ und „Gewinner“ und der Angst davor, den Anschluss an die „Gewinner“ zu verpassen,
  • den sogenannten „Werte-Verfall“ in der Gesellschaft und das Bestreben kleinerer, meist religiöser Gruppen dem ihre eigenen „Werte“ gegenüberzustellen und davon zu profitieren,

Was heißt das für Bremen?

In 2007 gab es in Bremen 19 Privatschulen mit 6443 SchülerInnen (davon 5342 an allgemeinbildenden Privatschulen). Weitere Anträge auf Zulassung von Privatschulen sind gestellt. Die Gesamtkosten (Ausgaben – Einnahmen) der Steuerzahler für Privatschulen sind von 2002 bis 2007 stetig angestiegen auf zuletzt 22.128.000,- Euro. Das macht einen durchschnittlichen Kostenaufwand von rund 3.456,-- Euro pro PrivatschülerIn für die öffentliche Hand. Die Förderung an sogenannten Ersatzschulen beträgt sogar von rund 3000,-- Euro für Grundschüler bis zu rund 9.300,-- Euro für Förderschüler. Da diese Kosten pro SchülerIn an öffentlichen Schulen etwas höher sind, könnte man meinen, das sei vorteilhaft, aber dabei sind auch andere Aspekte zu berücksichtigen.

Was ist bei Privatschulen anders?

  1. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass für den „Bildungsmarkt“ von den Privatschulen „freier Wettbewerb“ gefordert wird und gleichzeitig von der staatlichen „Konkurrenz“ die weitgehende Finanzierung der eigenen „Ware Bildung“ verlangt wird.
  2. Nicht wenige (staatlich finanzierte) Privatschulen stellen sich als bessere Bildungs-Alternative zum staatlichen Schulwesen dar und entziehen diesem dabei Finanzmittel.
  3. Zugleich nehmen Privatschulen in der Regel für sich das Recht in Anspruch, ihre Schülerschaft – nach welchen Kriterien auch immer – sozial zu selektieren und schaffen sich damit die Möglichkeit, sich ein besseres „Stück vom Kuchen“ auszusuchen.
  4. Einige Privatschulen erschweren den Zugang zusätzlich durch die Erhebung von Schulgeld. (Teil-)Stipendien ändern an dieser sozialen und ökonomischen Barriere nichts grundsätzlich.
  5. Darüber hinaus sind an manchen Schulen die Vergütungsbedingungen für die Lehrkräfte (und möglicherweise auch die Qualifikationsanforderungen) schlechter.
  6. Und in vielen Bereichen sind Privatschulen bei weitem nicht so eng an staatliche Vorgaben gebunden wie die öffentlichen Schulen.
    Das alles - weitgehend staatliche Finanzierung, geringere Personalkosten, geringere Zusatzkosten für eine ausgesuchte Schülerschaft, zusätzliches Schulgeld und das bessere (staatlich finanzierte) Image - verschafft Privatschulen einige Vorteile gegenüber den staatlichen Schulen (die sich ihre Schüler nicht aussuchen und kein Schulgeld erheben dürfen) und machen sie möglicherweise sogar kommerziell interessant.
    Anders herum: den bremischen öffentlichen Schulen wurden über 22 Millionen Euro
    (Ø über 100.000 Euro pro Schule) im Jahr und viele „gute“ Schüler entzogen und damit auch die Rahmenbedingungen ihre Arbeit verschlechtert.
    Unabhängig davon ist aber auch festzustellen, dass von Privatschulen oft pädagogische Impulse ausgegangen sind, die auch für die Arbeit öffentlicher Schulen anregend waren und sind. Diese pädagogischen Initiativen waren den Privatschulen nicht nur wegen engagierter KollegInnen und Eltern möglich, sondern auch weil sie in ihrer pädagogischen Arbeit nicht so eng an kontinuierliche staatliche Vorgaben gebunden waren und freier agieren konnten. Dies sollte ein Vorbild für die Arbeit und Rahmenbedingungen der öffentlichen Schulen sein.

Allerdings muss auch gesagt werden: es kann nicht darum gehen, die Privatschulen abzuschaffen. Aber bei den Neuzulassungen der letzten Jahre und in Zukunft sollte schon sehr genau geprüft werden, inwieweit ihre Einrichtung gesamtgesellschaftlichem Interesse (auch an der pädagogischen Weiterentwicklung) dient oder eher an sozial diskriminierenden, religiös-missionarischen oder kommerziellen Partikularinteressen ausgerichtet ist. Damit wären nämlich die Grenzen zulässiger staatlicher Förderung überschritten. Ganz im Gegenteil ist der Staat verpflichtet, der sozialen Entmischung, die möglicherweise von einigen Privatschulen gefördert wird, entgegenzuwirken.
Privatschulen unterliegen der Schulaufsicht. Diese hat u. a. darauf zu achten, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Brem. Privatschulgesetz § 5 (2) 3.). Eine Erhebung von Schulgeld dürfte dieser Bestimmung in der Regel entgegenstehen.


Ferner gilt, dass eine Privatschule nur genehmigt werden darf, wenn „ein besonderes pädagogisches Interesse“ anerkannt wird. Das Privatschulgesetz bietet dementsprechend einige Ansatzpunkte zur kritischen Überprüfung bisheriger und zukünftiger Anträge von Privatschulen. Jedoch sind auch Änderungen des Privatschulgesetzes z. B. hinsichtlich einer nicht-diskriminierenden Aufnahmeverpflichtung für alle SchülerInnen und höheren Hürden für die Anerkennung als Ersatzschule zu diskutieren.
Das bedeutet einerseits, dass weitergehende Kriterien für die Zulassung und staatliche Förderung von Privatschulen aufgestellt werden sollten. Kriterien, die nicht nur das Einhalten elementarer Rahmenbedingungen und entsprechende Abschlussprüfungen vorsehen, sondern u. a. auch soziale und ökonomische Diskriminierungseffekte, Einhaltung von Qualifikationsanforderungen und tariflichen Standards bei den Beschäftigten sowie kommerzielle und weltanschauliche Zielsetzungen berücksichtigen.
Andererseits muss politisch diskutiert werden, ob die gegenwärtige hohe Privatschulförderung gesellschaftlich und bildungspolitisch angemessen ist. Privatschulen müssen in einer freiheitlichen Demokratie möglich sein, jedoch ist zu fragen, ob die weitgehende Finanzierung privater Einrichtungen, deren Ziel oft (teilweise auch erklärtermaßen) im Wesentlichen die Förderung bestimmter sozialer, in der Regel nicht unbedingt benachteiligter Gruppen ist, öffentliche Aufgabe sein kann und darf. Dies gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass über die direkte öffentliche Finanzierung hinaus private finanzielle Zuwendungen an Privatschulen in der Regel steuerlich absetzbar sein dürften. Eine Reduzierung der staatlichen Finanzierung oder auch die Nichtzulassung bei Nichterfüllung der Kriterien sollte in die Diskussion einbezogen werden. Die positiven Aspekte von Privatschulen durch höhere pädagogische Autonomie sowie die stärkere Beteiligung von Kollegien, SchülerInnen und Eltern sollten vielmehr in den Bereich der öffentlichen Schulen übernommen werden. Dabei ist auch die Integration einzelner privater Schulen in das öffentliche Schulwesen bei Beibehaltung ihrer pädagogischer Autonomie einzubeziehen (Beispiel: Kinderschule). Grundsätzlich sollte die pädagogische, bildungs- und sozialpolitische Diskussion zwischen (statt über) öffentlichen und privaten Schulen zum gegenseitigen und gesellschaftlichen Nutzen deutlich erweitert werden.


* Die Zahlen zu den Privatschulen in Bremen sind dem „Jahresabschluss des Haushalts 2007 – Produktplan Bildung“ – der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Bremen, und dem Privatschulgesetz entnommen.

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