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07.12.2006 Nur noch wenig Zeit für Altersteilzeit

Die GEW fordert den Senat auf, umgehend allen Beschäftigten bis zum Geburtsjahrgang 1954 die Altersteilzeit anzubieten...
In der letzten Woche hat die Bundesregierung die schrittweise Anhebung der Altersgrenze, und damit des abschlagfreien Rentenbeginns, auf das 67. Lebensjahr für die Jahrgänge ab 1947 beschlossen. Die Regelungen sollen wirkungsgleich auch für die Beamten übernommen werden.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Vereinbarung von Altersteilzeit (ATZ). Ausgenommen von dieser Anhebung sind alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahrgänge 1947 bis 1954, die bereits eine ATZ-Vereinbarung abgeschlossen haben.

Der Stichtag für diese Vereinbarung ist der 31.12.2006!

Dabei muss es sich um eine verbindliche ATZ-Regelung handeln (ggf. mit einer vereinbarten Rücktrittsklausel). Allein die Antragstellung reicht nicht aus. Wer also zu dem genannten Kreis gehört und sich für ATZ interessiert, sollte schnell handeln. Die GEW fordert den Senat auf, umgehend allen Beschäftigten bis zum Geburtsjahrgang 1954 die Altersteilzeit anzubieten. Nur so können diese KollegInnen die gesetzliche Möglichkeit ausnutzen, die bisherige Regelung des Eintritts in den Ruhestand in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen über die GEW-Geschäftsstelle oder den Personalrat Schulen.

Jahrgang

Anhebung um

Jahrgang

Anhebung um

1947

1 Monat

1956

10 Monate

1948

2 Monate

1957

11 Monate

1949

3 Monate

1958

1 Jahr

1950

4 Monate

1959

1 Jahr 2 Monate

1951

5 Monate

1960

1 Jahr 4 Monate

1952

6 Monate

1961

1 Jahr 6 Monate

1953

7 Monate

1962

1 Jahr 8 Monate

1954

8 Monate

1963

1 Jahr 10 Monate

1955

9 Monate

1964

2 Jahre


 Info_Altersteilzeit.pdf
 

 ATZ-Info_II.pdf
 

Mehr Infos...

Pressemitteilung vom 11.12.2006

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