| Die GEW fordert den Senat auf, umgehend allen Beschäftigten bis zum Geburtsjahrgang 1954 die Altersteilzeit anzubieten... | 
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| In der letzten Woche hat die Bundesregierung die schrittweise Anhebung der Altersgrenze, und damit des abschlagfreien Rentenbeginns, auf das 67. Lebensjahr für die Jahrgänge ab 1947 beschlossen. Die Regelungen sollen wirkungsgleich auch für die Beamten übernommen werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vereinbarung von Altersteilzeit (ATZ). Ausgenommen von dieser Anhebung sind alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahrgänge 1947 bis 1954, die bereits eine ATZ-Vereinbarung abgeschlossen haben.
Der Stichtag für diese Vereinbarung ist der 31.12.2006!
Dabei muss es sich um eine verbindliche ATZ-Regelung handeln (ggf. mit einer vereinbarten Rücktrittsklausel). Allein die Antragstellung reicht nicht aus. Wer also zu dem genannten Kreis gehört und sich für ATZ interessiert, sollte schnell handeln. Die GEW fordert den Senat auf, umgehend allen Beschäftigten bis zum Geburtsjahrgang 1954 die Altersteilzeit anzubieten. Nur so können diese KollegInnen die gesetzliche Möglichkeit ausnutzen, die bisherige Regelung des Eintritts in den Ruhestand in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen über die GEW-Geschäftsstelle oder den Personalrat Schulen.
Jahrgang
| Anhebung um
| Jahrgang
| Anhebung um
| 1947
| 1 Monat
| 1956
| 10 Monate
| 1948
| 2 Monate
| 1957
| 11 Monate
| 1949
| 3 Monate
| 1958
| 1 Jahr
| 1950
| 4 Monate
| 1959
| 1 Jahr 2 Monate
| 1951
| 5 Monate
| 1960
| 1 Jahr 4 Monate
| 1952
| 6 Monate
| 1961
| 1 Jahr 6 Monate
| 1953
| 7 Monate
| 1962
| 1 Jahr 8 Monate
| 1954
| 8 Monate
| 1963
| 1 Jahr 10 Monate
| 1955
| 9 Monate
| 1964
| 2 Jahre
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Mehr Infos...
Pressemitteilung vom 11.12.2006
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