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Aktuelles Informationen für Beamte Musterbriefe für Beamte | ||||||
| Musterbriefe für Beamte | ||||||
| Liebe Kollegin, lieber Kollege, dieser Text geht als Mail an alle stadtbremischen beamteten GEW-Mitglieder, deren gültige E-Mail-Adresse wir haben. Sie ist auch nebenstehend als dov zum Downloaden abrufbar und geht zur Kenntnisnahme an die Schulleitungen. Falls du vom Disziplinarverfahren nicht betroffen bist, dient sie lediglich deiner Information. Mittlerweile ist die Einleitung der Disziplinarverfahren auch öffentlich auf Kritik gestoßen. Du hast es sicherlich in den Medien verfolgen können. Unabhängig davon muss jede/jeder Betroffene das eingeleitete Verfahren zunächst selbständig weiterführen. Wir haben hierzu eine Vorlage erstellt, die der Mail als Anlage beigefügt ist. Wir bitten dich, die Frist für das Antwortschreiben möglichst auszuschöpfen und es in der vierten Woche nach Erhalt des Behördenbriefes auf dem Dienstweg abzuschicken. Wir raten allen GEW-Mitgliedern dringend, diese Vorlage zu verwenden. Sie ist vom Charakter so angelegt, dass sie die Beteiligung an Streikmaßnahmen nicht leugnet, sondern die Wahrnehmung kollektiver Rechte in den Mittelpunkt stellt. (Die Kommentare sind natürlich ebenso zu löschen wie Nichtzutreffendes.) |
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| Auch wird nicht nach dem unterschiedlichen Maß der Streikbeteiligung differenziert (die Senatorin für Bildung hat 3 Varianten erstellt: Beteiligung am 1. Streiktag, Beteiligung am 2. Streiktag und Beteiligung an beiden Streiktagen), da wir der Meinung sind, nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Streikenden zu unterscheiden. Das Informationsschreiben der Behörde 42/2009 vom 24.02.2009 konnte den Beschäftigten an fast allen Schulen aufgrund der personellen und terminlichen Bedingungen in den Schulleitungen und Schulsekretariaten gar nicht rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden. Für alle durchgeführten Streikmaßnahmen gilt, dass sie verantwortungsvoll und verhältnismäßig waren. Sollte die Senatorin hier anderer Meinung sein, sollte die Differenzierung durch sie und nicht durch uns erfolgen. Wir werden politisch und juristisch auf die Einstellung aller Verfahren hinwirken. Theoretisch ist zunächst einmal alles möglich, von der kompletten Einstellung der Disziplinarverfahren bis hin zum Ausspruch von Disziplinarstrafen. Schlimmstenfalls ist nach jetzigem Stand der Dinge mit einem Verweis zu rechnen, der nach 2 Jahren wieder aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten ist. Sollte es wider Erwarten zu einer Disziplinarstrafe kommen, könnte dann der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage ausgeschöpft werden. Die Klage könnte unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und sogar erfolgreich sein, insbesondere dann, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft träte. Die EU würde dann als Gesamtorgan der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, so dass die Aussicht bestünde, dass der für uns eher maßgebliche Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) übernimmt. Wünschenswert wäre es, wenn das zuständige Verwaltungsgericht in 1. Instanz hierzu einen Vorlagebeschluss zum EuGH fertigen würde. Zu diesem Zeitpunkt ist es aber noch verfrüht, hier im Einzelnen zum zukünftigen Gang der Dinge Voraussagen abzugeben. Wir halten dich diesbezüglich auf dem Laufenden. In jedem Fall gilt für alle Gewerkschaftsmitglieder bei Ausspruch einer Disziplinarstrafe der gewerkschaftliche Rechtsschutz, so dass du dich sofort nach einer eventuellen Strafverhängung beim GEW-Rechtsschutz melden solltest. Wir bieten dir an, dich dann von hieraus zu vertreten. Wir bitten dich, dieses Schreiben sowie das Antwortschreiben an die Behörde in deiner Schule auszuhängen, damit auch Nichtmitglieder davon Gebrauch machen können. Viele kämpferische Grüße Christian Gloede-Noweck (GEW-Landesvorstandssprecher) | ||||||||||