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16.03.2009 Massiver Einspardruck auf Bremer Haushalt zementiertRückzug aus der stadtstaatenspezifischen Finanzierung

Stellungnahme zum Kompromiss der Föderalismuskommission II
von Prof. Rudolf Hickel
Das Ergebnis:

Ab 2020 gilt für die Länder im Regelfall ein Verbot der Neuverschuldung. Um den finanzschwachen Ländern mit einer deutlich über dem Durchschnitt aller Bundesländer liegenden Zinssteuerquote (Bremen 2008: 24,4%) die Anpassung an das Verbot der Aufnahme von Nettokrediten zur Finanzierung zu erleichtern, erhält das Land Bremen von 2011 bis 2019 jährlich 300 Mio. € über einer veränderte Verteilung der Umsatzsteuer.
Das sind insgesamt 2,7 Mrd. €. Bei der Bewertung der Auswirkungen ist der Anpassungspfad bis 2019 gegenüber dem Verbot der Neuverschuldung ab 2020 zu unterschieden.

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Das Ergebnis:
Die Bewertung:
Zwei Parameter werden die künftige Haushaltspolitik bestimmen:

Die Bewertung:

Es ist verständlich, dass der Kompromiss aus der Sicht der Bremer Regierung positiv bewertet wird. Schließlich ist dieser Kompromiss gegen harte Widerstände vor allem aus Bayern durchgesetzt worden. Daran gemessen hat sich der Einsatz des Landes Bremen gelohnt.
Jedoch wäre die Erwartung, das Land Bremen erhielte bis 2019 jährlich zur allgemeinen Finanzierung der öffentlichen Haushalte 300 Mio. € zusätzlich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben absurd. Die jährlichen Zuweisungen werden dazu genutzt, die ansonsten geplante Neuverschuldung zu reduzieren. Eine effektive Entlastung ergibt sich nur aus den dadurch eingesparten Zinsen. Dazu zwei Beispiele:
Nach dem Finanzplan 2007 bis 2011 wird das ohnehin ambitionierte Ziel angestrebt, die Neuverschuldung gegenüber derzeit 700 Mio. € in 2011 auf 465 Mio. € zurückzuschrauben.
Im ersten Jahr der Finanzhilfe reduziert sich dann die geplante Neuverschuldung um 300 Mio. auf 165 Mio. €. Wird von einem durchschnittlichen Zinssatz auf die Neuverschuldung von 5,5 % ausgegangen, dann belaufen sich die Zinsersparnisse in 2011 auf 16,5 Mio. €. Gemessen an den 300 Mio. € Zinszuschüssen fällt die effektive Ausgabenentlastung mit 5,5% sehr niedrig aus.

Zwei Parameter werden die künftige Haushaltspolitik bestimmen:

  1. Die effektive Entlastung im Zuge der Zinsersparnisse fällt in der Phase der Finanzhilfen von 2011 bis 2019 sehr gering aus. Der Druck auf Einsparungen bei den Ausgaben bleibt in dieser Phase sehr hoch.
  2. Wenn ab 2010 eine Nullverschuldung ohne weitere Finanzhilfen realisiert wird, dann wird der Druck auf massive Ausgabenreduktionen noch deutlich erhöht.

Eine Rechnung zeigt, dass dieser Kompromiss darauf hinausläuft, den stadtstaatenspezifischen Finanzierungsbedarf aufzugeben. Gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer liegen die Ausgaben pro Einwohner in Bremen demnächst nur noch knapp über 100%. Die wegen der Andersartigkeit des Stadtstaats („Hauptstadt ohne Umland“) geforderten Einnahmen pro Einwohner von 135% (Einwohnerwertung) gegenüber dem Bundesdurchschnitt schlagen kaum noch auf das stadtstaatenspezifische Ausgabenprofil durch.

Insgesamt setzt dieser Kompromiss das Land unter einen massiven Einspardruck. Unter diesen Bedingungen wird es auch um die Frage gehen, inwieweit notwendige Ausgaben für die Daseins- und Zukunftsvorsorge gefährdet werden könnten. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Kompromiss bis 2019 nicht das letzte Wort in der fiskalischen Absicherung des Stadtstaats Bremen sein kann.

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