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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Juni 2009 16.06.2009 Leserbriefe | ||||||
| 16.06.2009 Leserbriefe | ||||||
| Religionsunterricht | ||||||||||||||||
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| Stichwort Religionsunterricht | ||||||||||||||||
| Einige Anmerkungen zu Koll.Tietkes Überlegungen "Wie weiter mit dem Religionsunterricht in Bremen": "Religion" ist so alt wie die Menschheit, älter als "Staat". "Religion ist Privatsache" bedeutet: Religion ist keine staatliche, sondern eine gesellschaftliche, d.h. auch "Öffentliche Angelegenheit", nicht nur eine ,,innerliche", eine soziale, nicht nur eine individuelle.,,Religionsfreiheit" ist eines der Menschenrechte und bedeutet nicht nur die Freiheit eine bestimmte Religion zu haben oder sich als areligiös zu definieren, sondern auch sich dem gesellschaftlichen Handeln einer bestimmtem Religionsgemeinschaft anzuschließen oder ihm fern zu bleiben. Dementsprechend sind die Kirchen ,,Körperschaften öffentlichen Rechts", die nicht nur das Recht haben, ihre Gläubigen und deren Nachkommen in ihrem Glauben zu unterweisen, sondern auch eigene allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen einzurichten, zumal dann, wenn staatliche Schulen dem Religionsunterricht kein eigenes Schulfach zugestehen oder die Inhalte und Ziele des als ,,Religion" angebotenen Unterrichts nicht den Glaubensvorstellungen der Lehrer/Schüler/innen und der Eltern/Erziehungsberechtigten nicht entsprechen. - Einen allgemein verbindlichen Ethik- oder Philosophieunterricht kann es geben, einen für alle verbindlichen Religionsunterricht jedoch nicht, allenfalls einen allgemeinverbindlichen ,,religionswissenschaftlichen Unterricht". Aber ist ,,die" Religionswissenschaft denn wirklich von allgemeinem Interesse? Ich könnte mir vorstellen, dass viele Philosophie oder Ethik bzw. praktische Philosophie - auch als Weg zur gesellschaftlichen Integration - für wichtiger halten. Der bremische BGU ist fortschrittlich, weil er über die christlichen Konfessionen und deren Lehrdifferenzen zurückgreift auf das ,,allgemein Christliche", das auch in einer nach-christlichen Epoche weiterwirkt, weil es unsre Kultur und unser Bewusstsein geprägt hat. Dementpsprechend setzt die bremische Landesverfassung von 1947 eine christlich geprägte Gesellschaft voraus und sieht es als Aufgabe des BGU, die Kinder und Jugendlichen an deren Grunddokumente (Bibel, Gesangbuch) heranzuführen und auf die Spuren aufmerksam zu machen, die bis in die Gegenwart dieser Prägung Ausdruck geben. Die Brem. Landesverfassung (Art.32) unterscheidet zwischen ,,schulischem Unterricht" und ,,kirchlicher Unterweisung".Das Staatsgerichtshofsurteil von 1965 hat diese Unterscheidung zwischen ,,Unterricht" und ,,Unterweisung" aufgenommen und bestätigt - und: gegenüber bloßer Information bzw. Kunde abgesetzt. Die gesellschaftlich-kulturelle Integration mit einer (zunächst: Fremd-) Religion kann m.E.nur unter Beteiligung derReligionsgemeinschaft(en) gelingen. Wo die Kooperation mit ihnen verweigert oder erschwert wird, beginnt der Weg in Konfessionsschulen oder in einen Koran-/Bibel-etc...Unterricht, der außerhalb des interdiziplinären kollegialen Gesprächs erteilt wird. Ob das der ,,Integration" dient? In Bremen war der ,,gemeinsame Unterricht für katholische wie evangelische Schüler/innen" (soweit die katholische Gemeinde ihn mittrug) möglich, weil und solange es sich um ,,christlichen Religionsunterricht" handelt, um zwei ,,Konfessionen" derselben ,,Religion".(Man kann ja mal überlegen, was geworden wäre, wenn man der jüdischen Religion prinzipiell das gleiche Recht zugestanden hätte, und was - von der christlich verstandenen ,,Gemeinschaftsschule" an - alles hätte geändert werden müssen, um diesem Recht Raum zu schaffen. Es gab zwar dort, wo die Zahl der jüdischen Schüler/innen groß genug war, die Möglichkeit, dass der Rabbi als Lehrer in die Schule kam und auch in den Stundenplan parallel zu den Pastoren oder Religionslehrern eingeordnet wurde; aber an diesem Unterricht nahmen dann nur jüdische Schüler teil, wie am evangelischen RU nur evangelische, am katholischen RU nur katholische Schüler/innen.Damit war der jüdische RU zwar stärker in die Schule eingebunden, als das in Berlin bis heute gegenüber dem Religionsunterricht überhaupt der Fall ist. Andererseits gab es damals keine didaktisch geplanten Kooperationsphasen zwischen den verschiedenen RU-Klassen und auch nicht oder nur selten die Möglichkeit, am Unterricht einer anderen Konfession oder Religion teilzunehmen.) | ||||||||||||||||
| Schließlich: Ich halte es für gefährlich, den Weg zur (soziokulturellen) Integration unter Vernachlässigung der unaufhebbaren Andersartigkeiten nur im "Gemeinsamen" zu suchen und z.B. an die Stelle (individueller und kollektiver) "religiöser Identitat" die (individuelle) "patchwork-Identität" als Ziel zu setzen, wie sie in einer freiheitlichen, religiös pluralistischen Gesellschaft möglich und notwendig sei. Das ist eher ein Modell für die studienbezogene S II, d.h. für ältere Jugendliche und junge Erwachsene, die ihrer eigenen religösen Herkunft so weit bewusst sind, dass sie mit Anderen darüber sprechen und das Gemeinsame und das Fremde auch vom Andern her verstehen können. In der Grundschule und in S I geht es darum, die religiöse Identität der Kinder zu stärken und ihre Inhalte unter dem Aspekt der Auskunfts- und Gesprächsfähigkeit zu klären. Es geht in diesem Unterrichtsfach nicht um Wissen und Folgern, sondern um ahnen, aufmerksam werden und verstehen und um das Leben mit offenen Fragen. Günter Eisenhauer | ||||||||||||||||
| Stichwort: Nah-Ost-Konflikt | ||||||||||||||||
| Zum Kommentar „Verheerende Bilanz“ von Arn Strohmeyer Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wurde in den letzten Tagen wieder an den genannten Kommentar erinnert, ich habe ihn mir wieder vorgenommen und war wie bei der ersten Lektüre erschüttert über die Voreingenommenheit, die aus einzelnen Passagen spricht, und auch darüber, dass das in der Redaktion nicht aufgefallen ist. Zur Sache: Mit der Frage, ob Israels Reaktion auf den Qassam-Beschuss angemessen war, wird ein Absatz eingeleitet, der entgegen der erklärten Absicht, keine Aufrechnungen durchführen zu wollen, genau das tut und dabei zweierlei Maß anlegt. So werden 14 Getöteten in Israel 5000 in den palästinensischen Gebieten gegenübergestellt. Mögen die 14 offizielle Zahlen sein (nach meiner Interpretation: auf Regierungsseiten Israels im Internet zu finden), die 5000 sind es sicher nicht. Die eigentliche Infamie dieses Zahlenvergleichs besteht aber in der Suggestion, anders als durch die Qassam-Raketen seien keine Israelis umgekommen. Wer auf offiziellen Seiten nach den Zahlen der durch Qassam-Raketen Getöteten sucht, muss schon Scheuklappen aufhaben, um nicht zu sehen, dass im genannten Zeitraum (2000 bis 2008) nach offiziellen Zahlen über 1100 Menschen in Israel Opfer palästinensischer Gewalt- oder Terrorakte wurden. Träger von Scheuklappen kommen dann auch nicht auf die Idee, dass die Abriegelung des Küstenstreifens möglicherweise der Verhinderung von Selbstmordattentaten dienen könnte (542 Opfer von Selbstmordattentaten, über 300 davon bis 2002). Neben vielen Kleinigkeiten, die ungenau dargestellt oder schlecht recherchiert sind, wird die Wirkung des Raketenbeschusses als bloß psychologisch kleingeredet. Israel hat für die hauptsächlich betroffenen Städte ein Abwehrsystem installiert. Registriert dieses System eine Rakete, wird ein Alarm ausgegeben und die Menschen haben dann 15 Sekunden Zeit eine Deckung aufzusuchen. Ich weiß nicht, wie es Herrn Strohmeyer gehen würde, ich jedenfalls würde (14 Tote im Hinterkopf) zur nächsten Deckung flitzen. Ich gehe davon aus, dass es den Israelis auch so geht. Mit etwas Fantasie kann man sich dann ausmalen, wie es ist, Kleinkinder aus dem Bett zu reißen, sich zu fragen, wo die Rakete eingeschlagen hat, ob ein lieber Mensch vielleicht doch erwischt wurde. Es gab auch Zeiten, wo eine geregelte Berufstätigkeit nicht möglich war, weil diese Warnungen in Halbstundenabständen kamen. Die bloße Psychologie führt dazu, dass in diesen Städten die Menschen nicht mehr wohnen wollen und innenpolitisch Druck machen, den Raketenbeschuss abzustellen. Wenn Herr Strohmeyer etwas besser recherchiert hätte, wüsste er auch, dass die Hamas in jüngerer Zeit nicht nur Qassamraketen eingesetzt hat, sondern auch über Grad-Raketen verfügt, mit denen wegen ihrer größeren Reichweite auch Großstädte diesem Psychoterror ausgesetzt werden können. Die Frage, was sich die Hamas von ihrer bisherigen Politik verspricht – schließlich weiß sie auch, dass Israel eine der stärksten Armeen der Welt hat – kommt in dem Kommentar gar nicht vor. (Die Nummerierung habe ich von Herrn Strohmeyer übernommen, obwohl ich auch daran Zweifel habe.) Ich hoffe, dass mein Leserbrief einige Leser und Leserinnen der BLZ dazu bringt, sich selbst etwas genauer mit dem Nah-Ost-Konflikt zu beschäftigen, und dass Herr Strohmeyer nicht noch einmal als Kommentator für die BLZ herangezogen wird. Mit freundlichen Grüßen Werner Begoihn | ||||||||||||||||