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| 16.10.2009 Leserbrief von Werner Begoihn zur Antwort von Arn Strohmeyer | ||||||
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| Ich hatte in meinem ersten Leserbrief (Leserbrief, BLZ Juni 2009; Stichwort: Nah-Ost-Konflikt, Anm. der Redaktion) kritisiert, dass bei Herrn Strohmeyer ( Artikel BLZ Februar 2009, Anm. der Redaktion) seine Aufrechnung deshalb so asymmetrisch ausfällt, weil er ausschließlich die Opfer der Qassamraketen zählt, dass er die psychologische Wirkung des ständigen Beschusses mit Raketen kleinredet, und die Frage angeschlossen, was sich wohl die Hamas angesichts der Stärke Israels von ihren Maßnahmen verspricht. Wer seine Antwort auf meinen Leserbrief liest, wird finden, dass er auf meine Kritik garnicht eingegangen ist. Trotzdem will ich zu einigen der (wieder) vorgebrachten Behauptungen Stellungbeziehen: Nach der Darstellung, die ich vom Tunnelereignis des 4. November 2008 gelesen habe, haben israelische Soldaten den Tunnelausgang auf israelischem Gebiet gefunden und sind beim Inspizieren des Tunnels auf israelischem Gebiet beschossen worden. Daraufhin ist der Tunnel von israelischen Soldaten erobert und zerstört worden. Im Laufe dieser Operation drangen die Soldaten auch in den Gaza- Streifen ein und töteten in Feuergefechten sechs Personen, die den Tunnel verteidigten. Ich gehe davon aus, dass die gewaltsame Verletzung fremden Territoriums, wie sie durch Tunnelbau und Beschuss der israelischen Soldaten erfolgte, auch vom Völkerrecht als aggressiver Akt gewertet wird, der Gegenmaßnahmen legitimiert. So gesehen erfolgte der Bruch des Waffenstillstands durch den Bau des Tunnels. Wer einmal die Charta der Hamas von 1982 ergoogelt hat, wird finden, dass die Hamas erklärtermaßen den Tod aller Juden will und Verhandlungen mit Israel als Zeitverschwendung betrachtet. Solange die Hamas davon nicht abrückt, müssen die Israelis davon ausgehen, dass alle Vereinbarungen, denen die Hamas zustimmt, nur taktischer Natur sind und eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch die Hamas deshalb wahrscheinlich ist. Für diesen wahrscheinlichen Fall gerüstet zu sein, ist die Aufgabe der Planungsstäbe des Militärs. Irgend etwas aus der Tatsache zu folgern, dass die israelische Regierung nicht eine "Anstandsfrist" eingehalten hat, bis sie mit ihren Maßnahmen begann, halte ich für weltfremd. Zu einigen Zahlen: Herr Strohmeyer schreibt, dass beim Abfeuern von 14000 Raketen 52 Menschen gestorben sind. Mit dieser Trefferrate sind die modernsten High-Tech-Waffen auch nicht viel besser als die Qassam-Raketen – wenn man unterstellt, dass sie vorrangig zum wirkungsvollen Töten von Menschen eingesetzt werden. Bei diesen Zahlen drängt sich der Eindruck auf, die Israelis hätten absichtlich vorbeigeschossen oder sie hätten ein anderes Ziel verfolgt als wahllos Menschen umzubringen. Selbst die erschreckend hohen Opferzahlen bei "gegossenes Blei" wo auch Raketen 10000-fach verschossen wurden, bestätigen, dass kein wahlloses Dahinmorden stattgefunden hat. In diesem Fall würden nämlich die Hälfte der Opfer Kinder und Jugendliche sein müssen (Durchschnittsalter im Gaza-Streifen 16 Jahre) und die Hälfte der erwachsenen Opfer Frauen. Im Rest seiner Antwort macht Herr Strohmeyer mit jedem Absatz ein neues Fass auf. Deshalb nur ebenso pauschal: Die Besatzung Gazas durch Israels nahm erst grausame Züge an, als es versuchte sich vor Selbstmordattentätern und anderen Übergriffen zu schützen. Ephraim Karsh beispielsweise beschreibt, welche Entwicklung die besetzten Gebiete nach 1967 genommen haben – so sind alle Hochschulen erst nach 1967 entstanden und die Säuglingssterblichkeit ist eine der geringsten in der arabischen Welt. Was die juristische Seite betrifft, verzichtet Herr Strohmeyer darauf, Argumente auszuführen und diskutabel zu machen. Deshalb verweise ich ihn aufs Internet und stelle ihm die Hausaufgabe, die Arbeiten von Völkerrechtlern zu finden, die die Lage anders sehen als Dugard, Falk und Paech. Und im Übrigen fehlt immer noch die Antwort auf die Frage, was sich die Hamas von ihrem Vorgehen verspricht. | ||||||||||||