| Das 5. Prüfungselement reloaded von Arno Armgort (Personalrat Schulen)
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| Kaum haben sich die Schulen in den schwierigen Umgestaltungsprozess des bremischen Schulwesens gestürzt oder besser gesagt: sind hineingestoßen worden, kaum hat sich die Auseinandersetzung um das 5. Prüfungselement gelegt, weil man der berechtigten Kritik von LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern nachgegeben hatte, kaum sind die Oberstufen im Lande dabei, den Doppeljahrgang mit vielfältigen Umgestaltungen der Einführungsphase zu bewältigen, sorgt der Entwurf zur Änderung der Verordnung der Abiturprüfung für neue Unruhe an den Schulen. Man sollte meinen, dass angesichts der Vielzahl von Veränderungen und der damit verbunden Herausforderungen nun erstmal in Ruhe und sorgsam dieser Wandel gestaltet und auf seine Wirkungen geprüft würde. Das Gegenteil ist der Fall.
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| Festlegungen der Kultusministerkonferenz
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| Begründet wird dies behördlicherseits mit den im Oktober letzten Jahres beschlossenen KMK-Regelungen. Dort legten die KultusministerInnen fest, dass zukünftig zwei der drei Fächer Deutsch, fortgesetzte Fremdsprache und Mathematik Bestandteil des Prüfungsblockes sein müssen, außerdem muss mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) geprüft werden. Da die beiden Leistungskurse (LK) auf jeden Fall schriftlich geprüft werden, ergibt sich bei bestimmten Leistungskurs-Kombinationen, dass diese Auflagen nicht mit vier Prüfungsfächern erfüllt werden können, beispielsweise bei den LK-Kombinationen Biologie/Sport oder Biologie/Chemie. Dies betrifft in Bremen durchschnittlich 6% der SchülerInnen eines Jahrganges (je nach Profilangebot gibt es Abweichungen). Warum deshalb alle SchülerInnen eines Jahrganges ein fünftes Prüfungsfach absolvieren sollen, ist nicht nachvollziehbar. Zumal die KMK-Vereinbarung dies gar nicht fordert. Dort heißt es: „Die Abiturprüfung umfasst vier oder fünf Prüfungsfacher.“ Es sind also durchaus andere Regelungen als die vorgeschlagene möglich, z.B. die Belegungsbedingungen für LKs zu ändern oder spezielle Regelungen für die oben genannten LK-Kombinationen zu schaffen. Dies wird in acht Bundesländern auch so gehandhabt, die bei vier Prüfungen bleiben.
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| Immenser Prüfungsaufwand
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| Der eigentliche Skandal der Vorlage besteht allerdings in der Wiedereinführung der Projektprüfung als 5. Prüfungsfach in § 16a. Alle Argumente, die zur Rücknahme des ursprünglich schon für den Abiturjahrgang 2008 vorgesehenen 5. Prüfungselements führten, werden ignoriert. Das waren die große Belastung für SchülerInnen und Lehrkräfte mit drei separat zu beurteilenden Prüfungsteilen (Produkt, Reflexionsbericht, Präsentation mit Kolloquium) in den ohnehin verkürzten Halbjahren der Qualifikationsphase 3 und 4 (13/1 u. 13/2) sowie der immense Prüfungsaufwand in den Schulen, der den Prüfungszeitraum mit entsprechenden Unterrichtsausfällen quasi verdoppelt. Diese erhöhte Belastung konzentriert sich zudem auf LK-LehrerInnen, die durch den besonderen Korrekturaufwand sowieso schon äußerst belastet sind. Das ist angesichts der allgemeinen Arbeitsbelastung von Lehrkräften unzumutbar. Diese Einwände gelten abgemindert auch für die in § 16b vorgeschlagene Präsentationsprüfung. Sollen doch die SchülerInnen ihren FachlehrerInnen zwei Aufgabenvorschläge für „die Präsentation eines komplexen Sachverhaltes“ vorlegen, dessen Thematik sich nicht auf ein Halbjahr der Qualifikationsphase beschränken darf. Ein Thesenpapier fasst die zentralen Punkte der Präsentation zusammen. Der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses wählt eines der Themen aus und teilt dieses Thema den SchülerInnen eine Woche vor der Prüfung mit. Der Aufwand ist also deutlich höher als bei einer normalen mündlichen Prüfung und zwar für die SchülerInnen, die betreuenden Lehrkräfte und die Organisation der Abläufe.
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| Es gibt Alternativen
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| Seltsamerweise kommen andere Bundesländer, die ein fünftes Prüfungsfach eingeführt haben oder dabei sind dies zu tun, mit deutlich weniger Aufwand aus. Drei der sieben Bundesländer haben eine weitere schriftliche Prüfung eingeführt (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt), die anderen vier (Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) bieten den SchülerInnen die Möglichkeit einer weiteren schriftlichen oder mündlichen Prüfung an. Es geht also auch anders. Aber es muss gar nicht sein. Wir hoffen, dass sich viel KollegInnen und Gesamtkonferenzen sowie die Schulleitungen gegen diese neuen Zumutungen wehren und gemeinsam mit den SchülerInnen und Eltern öffentlichen Druck erzeugen, der dafür sorgt, dass diese Pläne da landen, wo sie hingehören: im Papierkorb.
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