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16.07.2007 Johann Smidt, die Freiheit Bremens und die Vertreibung der Juden

von Andreas Lennert
Am 31. Mai 1820 wurden die Familienväter der in Bremen ansässigen jüdischen Familien ins Rathaus bestellt, um ihnen zu eröffnen, dass sie die Stadt zusammen mit ihren Angehörigen und Dienstboten bis zum 13. August, also innerhalb weniger Wochen zu verlassen hätten. Die jüdischen Familien muss diese Anordnung wie ein Schlag getroffen haben, für den Senat dagegen lief alles seinen geordneten und lange geplanten Gang.

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Bremen gehörte zu den zahlreichen deutschen Städten, die bis ins 18. Jahrhundert keine Ansiedlung von Juden erlaubten. Da kein Landesherr die Juden schützen konnte, waren sie den Weisungen der städtischen Obrigkeit schutzlos ausgeliefert. Als Bremen im Jahre 1803 im Zuge der territorialen Neuordnung des alten Reiches Landgebiete von Hannover übernahm, darunter Hastedt und den Barkhof, musste es sich zwar verpflichten, die dort wohnenden vier jüdischen Familien zu tolerieren, aber an dem Ansiedlungsverbot für die Stadt wurde festgehalten. Erst in der Zeit der französischen Besatzung konnten jüdische Familien sich in der Stadt Bremen ansiedeln und das hiesige Bürgerrecht erwerben. Wie mit den Juden und ihren neuen Freiheiten nach dem Sieg über die Franzosen umgegangen werden solle, war ein wichtiges und letzten Endes nicht endgültig entschiedenes Thema auf dem Wiener Kongress. Der bremische Gesandte Johann Smidt schließlich entwarf die Formel für die „Bundes-Acte“ des neuen „Deutschen Bundes“, nach der alle von den Franzosen gewährten Freiheiten aufgehoben waren.

Trotzdem verhielt sich der Senat erst einmal vorsichtig. Mit Preußen und Österreich hatte die Tolerierung der Juden mächtige Fürsprecher. So erteilte man im Jahre 1814 den jüdischen Familien eine sechsjährige Aufenthaltserlaubnis. Anderswo wurde eine solche befristete Duldung nach Ablauf gegen Zahlung meist hoher Gebühren regelmäßig verlängert. Deshalb traf die Ankündigung des Senats die jüdischen Familien in der Stadt offensichtlich völlig unvorbereitet.

Johann Smidt

Federführend für die Vertreibung scheinen im wesentlich drei bremische Politiker gewesen zu sein: der Polizeidirektor, entsprechend dem heutigen Innensenator, Johann Daniel Noltenius, der Senatssyndikus, heute Chef der Senatskanzlei, Heinrich Gröning und – anscheinend als antijüdischer Antreiber - der Senator und spätere Bürgermeister Johann Smidt. Seine Aufgabe bestand im wesentlichen darin, die judenfeindliche Politik des Bremer Senats in seiner Eigenschaft als Vertreter Bremens beim Deutschen Bund „außenpolitisch“ abzusichern.

Juden waren damals auch andernorts wenig geschätzt, weder bei der Bevölkerung noch in der Regel bei der Obrigkeit. Der Einfluss der Aufklärung und die Zeit der Judenemanzipation waren längst einer neuen „Reaktion“ gewichen. Aber verjagen, wie Bremen es vorhatte, wollten und konnten die übrigen Bundesstaaten sie nicht. Wohin auch? Hier begann das Dilemma des Senats. Sie einfach über die Grenze zu schicken, wie später Hitler es 1938 mit den aus Osteuropa zugewanderten Juden getan hatte, konnte man sich als Kleinstaat gegenüber den übrigen Bundesstaaten nicht leisten. Also plante man eine Vielzahl von Drangsalierungen und Schikanen, mit denen man den jüdischen Familien das Leben so erschweren wollte, dass sie freiwillig das Land verließen: Hausbesitzern sollte die Wohnungsvermietung an Juden bei Strafe verboten werden, den jüdischen (Trödel)Händlern drohte man mit der Versiegelung ihrer Warenlager, jüdische Dienstboten und Arbeiter, gleich ob bei jüdischen oder christlichen Arbeitgebern beschäftigt, wurden ausgewiesen, desgleichen Hauslehrer, der Zuzug eines Rabbiners wurde untersagt.

Wie reagierte die nichtjüdische Bevölkerung? Es gibt in den Akten manche Unterlagen über deutlichen Widerspruch, allerdings in der Regel nur auf den konkreten Einzelfall bezogen: „Zigarrenfabrikanten“ protestieren gegen die Ausweisung besonders qualifizierter Arbeiter, in einem rührend ungelenken Brief protestieren Väter gegen die Ausweisung eines jüdischen Ehepaares, das ihren Töchtern „englisches Stricken ohne Nadeln“ beibringt, Kaufleute an der Börse, unter ihnen bekannte bremische Namen wie H. H. Meier und Kulenkamp protestieren gegen die Ausweisung eines besonders befähigten Experten für importierte Stoffe. Tatsächlich muss auch auf die Bestrafung der Hausbesitzer und Vermieter verzichtet werden, nicht zuletzt weil sogar ein Mitglied der Senatskommission für die Juden erklärt, er vermiete nicht mehr an seinen bisherigen jüdischen Mieter, aber er werde ihn nicht aus dem Haus weisen.

Die Gründe für das von Vorurteilen beherrschte Handeln werden dagegen unter den Beteiligten kaum thematisiert. Zu selbstverständlich scheint in Teilen der bemischen Oberschicht der Judenhass gewesen zu sein, als dass man ihn noch rechtfertigen musste. Es sind – besonders bei Smidt - die alten Klischees, die auch heute noch zu hören sind: das jüdische Kapital (damals Rothschild), das die Welt beherrsche, der Staat im Staate, den die Juden bildeten. Am zynischsten die Begründung Smidts gegenüber dem österreichischen Bundesgesandten: „Wir möchten gerne mit der ganzen Welt in Frieden leben, die Juden sind aber ein beständiges Ferment um Unfrieden mit anderen Staaten zu veranlassen, deshalb zeuge es von unserer guten und friedlichen Gesinnung, wenn wir sie los zu werden suchten.“

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