| Häusliches Arbeitszimmer und Kilometerpauschale | 
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| Sämtliche Entfernungskilometer in das Steuerformular eintragen!
Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 sollen Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Der Bundesfinanzhof hält die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung jedoch für „ernstlich zweifelhaft“. Das Bundesverfassungsgericht prüft daher die Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Das Finanzamt wird zwar zunächst nur die Fahrkosten ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigen, aber voraussichtlich den Steuerbescheid hinsichtlich der Entfernungspauschale als vorläufig erklären. Ein individueller Einspruch ist nur notwendig, falls dieser Vorläufigkeitsvermerk fehlt. (Musterbrief/Entfernungspauschale) Voraussetzung für die nachträgliche Steuererstattung ist jedoch, dass die Fahrkosten in voller Höhe in der Anlage "N" vermerkt wurden.
| Musterbriefe
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| Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuerklärung für 2007 geltend machen!
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wird unter anderem die Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Lehrkräften und vergleichbaren Berufsgruppen abgeschafft. Die Kosten für das Arbeitszimmer sollen nur noch dann absetzbar sein, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung ist. Die GEW hält es für verfassungswidrig, dass Lehrkräfte ihre häuslichen Arbeitszimmer selbst finanzieren müssen. Der Arbeitgeber stellt in der Schule keine Arbeitszimmer zur Verfügung. Er setzt damit voraus, dass Lehrkräfte beispielsweise Korrekturen, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu Hause erledigen und hier auch das umfangreiche Unterrichtsmaterial sammeln. Das muss der Staat bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen. Deshalb rät die GEW, auch bei der Steuererklärung für 2007 die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Diese werden voraussichtlich von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden. Sobald der Steuerbescheid für 2007 eingegangen ist, sollte Einspruch gegen die Nicht-Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eingelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird beurteilen müssen, ob die allgemeine Abzugsbeschränkung der Arbeitszimmerkosten verfassungswidrig war.
Inzwischen ist bei dem Finanzgericht Düsseldorf ein erstes Verfahren zu dieser Frage anhängig, aus diesem Grund hat die GEW Bremen am 23. Juni 08 das nebenstehende Schreiben samt Anlage an die Senatorin für Finanzen geschickt. Wir bitten Euch dieses bei Eurer Steuererklärung bzw. im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen.
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