zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Aktuelle Infos - Infoarchiv 2008 - 03.06.2008 Infos für Beamte

03.06.2008 Infos für Beamte

Urlaubsgeld und Sonderzahlungen...
In den letzen Jahren gab es etliche Versuche, auf dem Rechtsweg gegen die Kürzung bzw. Streichung der Jahressonderzahlung (Weihnachts- und Urlaubsgeld) anzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu erklärt, dass die Sonderzahlung nicht zur Alimentation gehört und somit auch nicht vom Art. 33 Abs. 5 GG a.F. (Anspruch auf amtsangemessene Alimentation) geschützt ist.

Ende letzten Jahres wurde das Bundesverfassungsgericht durch das Verwaltungsgericht Arnsberg angerufen, um zu prüfen, ob der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten durch die Kürzungen in ihrer Gesamtheit bereits verletzt ist.
Hierdurch ist möglicherweise für alle Beamtinnen und Beamten eine neue, veränderte rechtliche Situation bezogen auf die Sonderzahlungen und das Urlaubsgeld entstanden.
Um mögliche individuelle Rechtsansprüche geltend machen zu können, empfehlen wir, den folgenden Widerspruch (siehe auch nebenstehende Dateien, als word und pdf) einzulegen.

 Widerspruch_Sonderzahlung.pdf
 pdf zum Downloaden

 Widerspruch_Sonderzahlung.doc
 Als word-Datei
zum Downloaden

 VG_Arnsberg_Beschl._vom_27.12.2007_-_2_K_3224.04_-_Verletzung_des_Alimentationsgebots_Besoldung_NRW.pdf
 

Widerspruch - Formblatt

Absender
Ort, Datum
Personalnummer

Performa Nord

Schillerstr. 1
28195 Bremen




Widerspruch gegen die Nichtgewährung bzw. verminderte Gewährung der Sonderzahlung und des Urlaubsgeldes für die Jahre 2004 bis 2007, sowie vorsorglicher Widerspruch für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die jeweiligen Besoldungs/Versorgungsbescheide der Jahre 2004 bis 2007 Widerspruch ein, vorsorglich auch für das Jahr 2008 und die Folgejahre. Ich beantrage die Auszahlung der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes in voller Höhe.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Widerspruchsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens der Gewerkschaft der Polizei ruht. Vorsorglich bitte ich darum, bis auf weiteres auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen









SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap