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Informationen für Beamte

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der letzten Tarif- und Besoldungsrunde haben wir für die Beschäftigten der Bundesländer im Frühjahr 2011 einen Kompromiss erreicht, den selbst die Bremer Finanzsenatorin Linnert zunächst als „moderat“ bezeichnete, um dann insbesondere Beamtinnen und Beamte ab A12 und in der B-, C- und W-Besoldung von der Einkommensentwicklung durch eine verzögerte Übertragung des Ergebnisses abzukoppeln...
Kurzüberblick:


  • Erhöhung der Grundgehälter ab A12 und B,
    C und W ab 1. Oktober 2011 um 1,5%
  • Entsprechende Erhöhung des Familienzuschlags,
    der Amts– wie Allgemeinen Stellenzulage
  • Ab 1. Oktober 2012 erhöhen sich die Besoldungsbezüge
    um weitere 1,9% und daraus
    folgend die Grundgehaltssätze um 17 €.
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab
    1. April 2011 um 1,5% sowie Einmalzahlung
    von 120€
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um
    weitere 1,9% sowie darauf folgend eine Erhöhung
    um 6 Euro zum 1.4.2012

Tarifergebnis und Besoldungserhöhung fallen nicht vom Himmel, sondern wurden von der GEW und ihren Mitgliedern hart erkämpft. Wir möchten uns deshalb auch an dieser Stelle bei allen Mitgliedern für die Unterstützung bedanken.
Falls Sie noch kein Mitglied der GEW sind, möchten wir Sie zum Beitritt ermuntern. Die GEW setzt sich für Sie ein, setzen Sie sich für die GEW ein!
Ihre GEW Bremen










Besoldungstabellen 2011

 Besoldungstabellen_A.pdf
 gültig ab 1. April/
1.Oktober 2011

 Besoldungstabellen_B-C-W.pdf
 gültig ab 1.Oktober 2011

 

01.09.2011 | Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken!

Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück
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Unterseiten:

Besoldungstabellen 2011

Disziplinarverfahren

Musterbriefe für Beamte

Neues Beamtenrecht

Beamte und Streik!


 PR_Info_10_10_11_BeamtInnenstreik.pdf
 10. Oktober 2011 | GEW-Personalräte informieren
Wende beim Streikrecht für Beamtinnen und Beamte?
Neue Entscheidungen der Verwaltungsgerichte



Tarif- und Besoldungsrunde 2009

Am 13. und 25. Februar 2009 haben mehre tausend Kolleginnen und Kollegen gestreikt, um während der laufenden Verhandlungsrunden ihre Forderungen nach 8% mehr Lohn und Besoldung eindrücklich zu bekräftigen.
Erstmals hat die GEW, Landesverband Bremen, auch die verbeamteten KollegInnen zum Streik, und nicht "nur" zu Solidaritätsaktionen aufgerufen.
Mehr als 1500 Lehrkräfte - darunter zahlreiche Beamte - sind mutig dem Aufrug gefolgt und haben sich, ihrer Gewerkschaft und vor allem den Arbeitgebern gezeigt, dass sie willens und (auch rechtlich) in der Lage sind, sich für ihre Interessen einzusetzen.

Seitenabschnitte:
01.09.2011 | Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken!
Tarif- und Besoldungsrunde 2009
Absetzbarkeit von Krankenversicherung
Information - Januar 2010
Neues Beamtengesetz...
1,2% Besoldungserhöhung ab 1. März 2010
Informationen für Beamte
Beamte und Streik!

Streikfotos
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Absetzbarkeit von Krankenversicherung

Mehr Nettoeinkünfte durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt fast vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelfall kann das eine Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr im Monat bringen.
Die bisherige Regelung wurde vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, weil das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss; dazu gehört auch eine Basis-Krankenversicherung. Im Juni 2009 wurde deshalb das so genannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, durch das die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Anfang 2010 fast vollständig steuerfrei gestellt werden.
Beiträge für Wahl- und Zusatzleistungen, die über die gesetzliche Basis-Krankenversicherung hinausgehen, wie z.B. Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld, sind hier nicht absetzbar.
Einzelheiten unter
http://www.ihre-vorsorge.de/Bessere-Absetzbarkeit-von-Kranken-und-Pflegeversicherung.html?nwsl=y

Bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung
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Information - Januar 2010

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

bereits vor Weihnachten haben wir eine Kurzmitteilung an euch verschickt. Heute möchten wir euch erneut Folgendes zum Stand der Disziplinarmaßnahmen wegen der Streikteilnahme im Frühjahr 2009 mitteilen:

Die Senatorin für Bildung hat sich entschlossen, vor Erteilung der Bescheide allen Betroffenen zunächst das Ergebnis der „Ermittlungen“ mitzuteilen. Die abschließende Bekanntgabe der „Ermittlungsergebnisse“ ist nach dem Bremischen Disziplinarrecht vorgesehen, sodass hierdurch nichts Unvorhergesehenes geschieht.

In einer Handvoll Fälle ist dies bereits vor Weihnachten geschehen, alle anderen haben dies nun im Januar erhalten. Diese Ermittlungsberichte werden über die Schule mit Empfangsbestätigung an Euch weitergegeben. Ihr habt dann einen Monat nach Erhalt Zeit, hierauf zu erwidern.


Nach unserer Einschätzung halten wir es nicht für nötig, in grundsätzlicher Weise Einwendungen gegen diese Ermittlungsberichte zu erheben, da hiermit keine Anerkennung der Rechtsauffassung der Bildungsbehörde verbunden ist. In diesen Ermittlungsberichten wird einleitend nochmals der Sachverhalt beschrieben. Nur wenn hier etwas Falsches wiedergegeben wird, wie falsche Benennung der Streiktage, falsche Schule, etc. solltet Ihr dieses der Behörde mitteilen.

Sobald dann – möglicherweise ab Ende Februar 2010 – die Disziplinarbescheide raus sind, mit nach wie vor allen denkbaren Varianten von der Einstellung bis zum Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme wie dem Verweis, werden wir Euch wieder informieren und voraussichtlich zu einer Versammlung aller Betroffenen einladen.

Mit solidarischen Grüßen
Sabine Herold
Landesgeschäftsführerin der GEW Bremen

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Disziplinarverfahren

Musterbriefe für Beamte

Neues Beamtenrecht

Beamte und Streik!


Termin AG Tarif und Besoldung



 Einladung_TBR-AG_.pdf
 AG Tarif und Besoldung
Einladung zum nächsten Treffen

 

Neues Beamtengesetz...

Im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform I trat am 1.9.2006 eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft.. Damit ging eine weitgehende Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder über. Die Grundgesetzänderung wurde von den Gewerkschaften stark kritisiert, denn durch den entstehenden Konkurrenzkampf unter den Ländern sind besonders die Beamtinnen und Beamten betroffen, da die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht vollständig auf die Länder übertragen wurde.

An die Stelle des bisherigen Beamtenrechtsrahmengesetzes trat am 1. April 2009 das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern –Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) http://www.beamten-informationen.de/beamtenstatusgesetz_uebersicht .
Darin sollte der Bund die beamtenrechtlichen Grundstrukturen festlegen, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten. Von der Befugnis „Statusrechte und -pflichten" für die Landes- und Kommunalbeamten zu regeln, macht der Bund allerdings nur sparsam Gebrauch. Kaum eine Regelung ist erschöpfend. Den Ländern werden überall weitgehende Spielräume zur Ausgestaltung eingeräumt. Bestes Beispiel ist die Altersgrenzenregelung: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand“, heißt es vielsagend in § 26. Die Regelaltersgrenze selbst wird aber von den einzelnen Bundesländern festgelegt. (Sie liegt bei Beamtinnen und Beamten in Bremen zurzeit noch bei 65 Jahren. Doch auch hier sind demnächst Änderungen geplant.)

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 Neues_Beamtengesetz.pdf
 Vollständige Info
zum Downloaden

1,2% Besoldungserhöhung ab 1. März 2010

Mit unserem Streik im Februar 2009 und weiteren Aktionen hatten wir die weitgehende Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erreicht. Hier noch einmal zur Erinnerung:


  • Erhöhung der Grundgehälter zum 1. März 2009 um 20 Euro und anschließend um 3%
  • Weitere 1,2% Erhöhung zum 1. März 2010
  • Entsprechende Anpassung für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
  • Die Bezüge der Referendarinnen und Referendare werden zum 1. März 2009 um 60€ und zum 1. März 2010 um weitere 1,2% angehoben.

Am 22. Dezember 2009 trat das neue Bremische Beamtengesetz mit der entsprechenden Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes (Artikel 8) in Kraft

Alte Besoldungstabellen
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Informationen für Beamte

Tarif- und Besoldungsrunde 2009



Tarifinfo Bremen

Per Gesetz wurde den Beamten 2006

  • Arbeitszeitverlängerung auf 41 Stunden
  • Kürzung/Streichung des Weihnachtsgelds
  • Streichung des Urlaubsgeldes

verordnet, um nun damit die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen unter Druck zu setzen und zu erpressen. Dagegen müssen sich Angestellte und Beamte jetzt in der Tarif- und Besioldungsrunde 2009 erneut gemeinsam zur Wehr setzen!

Argumente...

Die Menschen sollen froh sein, dass sie einen sicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst haben?
Während die Befristungsquote in der Gesamtwirtschaft 7 % beträgt, liegt sie im ÖD bei 10%. Statt der benötigten Stellen gibt es in der Regel nur befristete Krankheitsstellvertretungen, die vor den Ferien wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Statt Krankheitsreserve bei der senatorischen Behörde werden fehlende Stunden mit beurlaubten oder pensionierten Beamten verschleiert.
Statt Erzieherinnen und Sozialpädagogen einzustellen und genügend Lehrerstellen zu schaffen, betreibt auch das Land Bremen den Ausbau der Ganztagsschulen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen und treibt so das konzeptlose System der Dumpinglöhne voran – auch und vor allem auf Kosten der Beamten!
Beamte sind rechtlich abgesichert, wenn sie sich weigern, streikende KollegInnen zu vertreten und sie als Streikbrecher einzusetzen.




Beamte und Streik!

Es ist nicht rechtmäßig Beamte zu Streikbrechern einzusetzen, wehrt euch, unterstützt uns.
Beamte können ihre streikenden KollegInnen - auch, wenn sie nicht selber streiken - unterstützen und sich schützen:

Leitsatz:

Bei einem rechtmäßigen Streik darf nicht der Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen angeordnent werden, solange dafür keine gesetzliche Regelung vorhanden ist.
Verfassungswidrigkeit des Einsatzes von Beamten ohne gesetzliche grundlage bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen...



 BVerfG_Beschluss_2_3_1993.pdf
 Beamte und Streik!

 Musterbrief_fuer_Beamte.pdf
 Musterbrief für Beamte
während eines Streiks

Informationen, Argumente und Aufruf für Beamte...



 Kein_Einsatz_von_Beamt_innen_als_Streikbrecher.pdf
 Informationen über das Bunderverfassungsgerichtsurteil

 Beamteninfo_Nr._10.pdf
 

 TarifUndBesoldung.ppt
 Verbeamtet oder angestellt - um was
geht es eigentlich in dieser
Tarifauseinandersetzung?
PowerPointPresentation von Elke Baumann
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