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Aktuelles Informationen für Beamte | ||||||
| Informationen für Beamte | ||||||
| Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Tarif- und Besoldungsrunde haben wir für die Beschäftigten der Bundesländer im Frühjahr 2011 einen Kompromiss erreicht, den selbst die Bremer Finanzsenatorin Linnert zunächst als „moderat“ bezeichnete, um dann insbesondere Beamtinnen und Beamte ab A12 und in der B-, C- und W-Besoldung von der Einkommensentwicklung durch eine verzögerte Übertragung des Ergebnisses abzukoppeln... Kurzüberblick:
Tarifergebnis und Besoldungserhöhung fallen nicht vom Himmel, sondern wurden von der GEW und ihren Mitgliedern hart erkämpft. Wir möchten uns deshalb auch an dieser Stelle bei allen Mitgliedern für die Unterstützung bedanken. Falls Sie noch kein Mitglied der GEW sind, möchten wir Sie zum Beitritt ermuntern. Die GEW setzt sich für Sie ein, setzen Sie sich für die GEW ein! Ihre GEW Bremen | Besoldungstabellen 2011
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| 01.09.2011 | Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken! | ||||||||||||||||||||||
| Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück [mehr...]
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| Tarif- und Besoldungsrunde 2009 | ||||||||||||||||||||||
| Am 13. und 25. Februar 2009 haben mehre tausend Kolleginnen und Kollegen gestreikt, um während der laufenden Verhandlungsrunden ihre Forderungen nach 8% mehr Lohn und Besoldung eindrücklich zu bekräftigen. Erstmals hat die GEW, Landesverband Bremen, auch die verbeamteten KollegInnen zum Streik, und nicht "nur" zu Solidaritätsaktionen aufgerufen. Mehr als 1500 Lehrkräfte - darunter zahlreiche Beamte - sind mutig dem Aufrug gefolgt und haben sich, ihrer Gewerkschaft und vor allem den Arbeitgebern gezeigt, dass sie willens und (auch rechtlich) in der Lage sind, sich für ihre Interessen einzusetzen. | Streikfotos mehr... | |||||||||||||||||||||
| Absetzbarkeit von Krankenversicherung | ||||||||||||||||||||||
| Mehr Nettoeinkünfte durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt fast vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelfall kann das eine Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr im Monat bringen. Die bisherige Regelung wurde vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, weil das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss; dazu gehört auch eine Basis-Krankenversicherung. Im Juni 2009 wurde deshalb das so genannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, durch das die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Anfang 2010 fast vollständig steuerfrei gestellt werden. Beiträge für Wahl- und Zusatzleistungen, die über die gesetzliche Basis-Krankenversicherung hinausgehen, wie z.B. Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld, sind hier nicht absetzbar. Einzelheiten unter http://www.ihre-vorsorge.de/Bessere-Absetzbarkeit-von-Kranken-und-Pflegeversicherung.html?nwsl=y | Bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung mehr... | |||||||||||||||||||||
| Information - Januar 2010 | ||||||||||||||||||||||
| Liebe Kollegin, lieber Kollege, bereits vor Weihnachten haben wir eine Kurzmitteilung an euch verschickt. Heute möchten wir euch erneut Folgendes zum Stand der Disziplinarmaßnahmen wegen der Streikteilnahme im Frühjahr 2009 mitteilen: Die Senatorin für Bildung hat sich entschlossen, vor Erteilung der Bescheide allen Betroffenen zunächst das Ergebnis der „Ermittlungen“ mitzuteilen. Die abschließende Bekanntgabe der „Ermittlungsergebnisse“ ist nach dem Bremischen Disziplinarrecht vorgesehen, sodass hierdurch nichts Unvorhergesehenes geschieht. In einer Handvoll Fälle ist dies bereits vor Weihnachten geschehen, alle anderen haben dies nun im Januar erhalten. Diese Ermittlungsberichte werden über die Schule mit Empfangsbestätigung an Euch weitergegeben. Ihr habt dann einen Monat nach Erhalt Zeit, hierauf zu erwidern. Nach unserer Einschätzung halten wir es nicht für nötig, in grundsätzlicher Weise Einwendungen gegen diese Ermittlungsberichte zu erheben, da hiermit keine Anerkennung der Rechtsauffassung der Bildungsbehörde verbunden ist. In diesen Ermittlungsberichten wird einleitend nochmals der Sachverhalt beschrieben. Nur wenn hier etwas Falsches wiedergegeben wird, wie falsche Benennung der Streiktage, falsche Schule, etc. solltet Ihr dieses der Behörde mitteilen. Sobald dann – möglicherweise ab Ende Februar 2010 – die Disziplinarbescheide raus sind, mit nach wie vor allen denkbaren Varianten von der Einstellung bis zum Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme wie dem Verweis, werden wir Euch wieder informieren und voraussichtlich zu einer Versammlung aller Betroffenen einladen. Mit solidarischen Grüßen Sabine Herold Landesgeschäftsführerin der GEW Bremen | Termin AG Tarif und Besoldung
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| Neues Beamtengesetz... | ||||||||||||||||||||||
| Im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform I trat am 1.9.2006 eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft.. Damit ging eine weitgehende Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder über. Die Grundgesetzänderung wurde von den Gewerkschaften stark kritisiert, denn durch den entstehenden Konkurrenzkampf unter den Ländern sind besonders die Beamtinnen und Beamten betroffen, da die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht vollständig auf die Länder übertragen wurde. An die Stelle des bisherigen Beamtenrechtsrahmengesetzes trat am 1. April 2009 das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern –Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) http://www.beamten-informationen.de/beamtenstatusgesetz_uebersicht . Darin sollte der Bund die beamtenrechtlichen Grundstrukturen festlegen, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten. Von der Befugnis „Statusrechte und -pflichten" für die Landes- und Kommunalbeamten zu regeln, macht der Bund allerdings nur sparsam Gebrauch. Kaum eine Regelung ist erschöpfend. Den Ländern werden überall weitgehende Spielräume zur Ausgestaltung eingeräumt. Bestes Beispiel ist die Altersgrenzenregelung: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand“, heißt es vielsagend in § 26. Die Regelaltersgrenze selbst wird aber von den einzelnen Bundesländern festgelegt. (Sie liegt bei Beamtinnen und Beamten in Bremen zurzeit noch bei 65 Jahren. Doch auch hier sind demnächst Änderungen geplant.) mehr.. |
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| 1,2% Besoldungserhöhung ab 1. März 2010 | ||||||||||||||||||||||
Mit unserem Streik im Februar 2009 und weiteren Aktionen hatten wir die weitgehende Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erreicht. Hier noch einmal zur Erinnerung:
Am 22. Dezember 2009 trat das neue Bremische Beamtengesetz mit der entsprechenden Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes (Artikel 8) in Kraft Alte Besoldungstabellen mehr... | Besoldungstabellen 2010 | |||||||||||||||||||||
| Informationen für Beamte | ||||||||||||||||||||||
![]() ![]() | Per Gesetz wurde den Beamten 2006
verordnet, um nun damit die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen unter Druck zu setzen und zu erpressen. Dagegen müssen sich Angestellte und Beamte jetzt in der Tarif- und Besioldungsrunde 2009 erneut gemeinsam zur Wehr setzen! Argumente... Die Menschen sollen froh sein, dass sie einen sicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst haben? Während die Befristungsquote in der Gesamtwirtschaft 7 % beträgt, liegt sie im ÖD bei 10%. Statt der benötigten Stellen gibt es in der Regel nur befristete Krankheitsstellvertretungen, die vor den Ferien wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Statt Krankheitsreserve bei der senatorischen Behörde werden fehlende Stunden mit beurlaubten oder pensionierten Beamten verschleiert. Statt Erzieherinnen und Sozialpädagogen einzustellen und genügend Lehrerstellen zu schaffen, betreibt auch das Land Bremen den Ausbau der Ganztagsschulen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen und treibt so das konzeptlose System der Dumpinglöhne voran – auch und vor allem auf Kosten der Beamten! Beamte sind rechtlich abgesichert, wenn sie sich weigern, streikende KollegInnen zu vertreten und sie als Streikbrecher einzusetzen. | DGB-BeamtInnen-Infos | ||||||||||||||||||||
| Beamte und Streik! | ||||||||||||||||||||||
| Es ist nicht rechtmäßig Beamte zu Streikbrechern einzusetzen, wehrt euch, unterstützt uns. Beamte können ihre streikenden KollegInnen - auch, wenn sie nicht selber streiken - unterstützen und sich schützen: Leitsatz: Bei einem rechtmäßigen Streik darf nicht der Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen angeordnent werden, solange dafür keine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Verfassungswidrigkeit des Einsatzes von Beamten ohne gesetzliche grundlage bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen...
Informationen, Argumente und Aufruf für Beamte... | ![]()
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