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Aktuelles Informationen für Beamte | ||||||
| Informationen für Beamte | ||||||
| Streik | Streik | Streik | Streik | Streik | Streik | Streik | ||||||||||||||||||||||||||||
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Nach intensiver Diskussion hat der GEW-Landesvorstand am Donnerstagabend beschlossen, die verbeamteten Lehrkräfte im Land Bremen für den 16. Mai zum Streik aufzurufen. Am gleichen Tag will die Bürgerschaft in erster Lesung das Besoldungsanpassungsgesetz beraten. Die letzten Tage haben deutlich gezeigt, dass die derzeitige Haushaltsplanung nur noch Fassungslosigkeit hervorruft und von den Beschäftigten in Schulen als Fußtritt empfunden wird. Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen sowie Wertschätzung den KollegInnen gegenüber, die unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, stehen offensichtlich nicht auf der politischen Agenda. Dass Beamten in Schulen durch eine sogenannte „Doppelnull“ (zwei Jahre keine Gehaltserhöhung) zudem ein weiteres Sonderopfer abverlangt wird, um mit dem darüber „eingesparten“ Geld bisher nicht finanzierte Lehrerstellen zu bezahlen, lässt das Fass zum Überlaufen bringen. “Vor diesem Hintergrund gibt es zum organisierten Protest keine Alternative,“ so Vorstandssprecher Christian Gloede. Der Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt, die ein Streikverbot für Beamte unterstellt, entgegnete Gloede: „Die GEW geht davon aus, dass die Bildungssenatorin weiß, dass das Streikrecht ein Grundrecht ist und auch Beamten nicht vorenthalten wird, wie die europäische Rechtsprechung bestätigt.“ Die GEW wolle mit diesem Streik nicht Eltern und SchülerInnen treffen. Daher sei der Streikaufruf als ultimativer Appell an die Regierungs-Fraktionen in der Bürgerschaft zu verstehen, die Planung für den Bildungs- und Personalhaushalt zu überdenken und den Kürzungswahn zu beenden. „Ein erstes Signal kann die Übernahme des Tarifergebnisses auch für die Beamten sein, wie es auch z.B. Hamburg und Niedersachsen beschlossen haben. Die Gehaltsschere zwischen Bremen und anderen Ländern wird immer größer. Auch dies ist ein Faktor bei der Gewinnung von neuen und jungen Lehrkräften, die wir hier so dringend brauchen.“ Neben der Entlohnung geht es aber auch um andere Faktoren der Wertschätzung. Die GEW nennt hier beispielhaft die Höhe der Unterrichtsverpflichtung, die Klassengrößen oder auch die räumliche Ausstattung an Schulen. |
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| 01.09.2011 | Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken! | ||||||||||||||||||||||||||||
| Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück [mehr...]
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| Tarif- und Besoldungsrunde 2009 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Am 13. und 25. Februar 2009 haben mehre tausend Kolleginnen und Kollegen gestreikt, um während der laufenden Verhandlungsrunden ihre Forderungen nach 8% mehr Lohn und Besoldung eindrücklich zu bekräftigen. Erstmals hat die GEW, Landesverband Bremen, auch die verbeamteten KollegInnen zum Streik, und nicht "nur" zu Solidaritätsaktionen aufgerufen. Mehr als 1500 Lehrkräfte - darunter zahlreiche Beamte - sind mutig dem Aufrug gefolgt und haben sich, ihrer Gewerkschaft und vor allem den Arbeitgebern gezeigt, dass sie willens und (auch rechtlich) in der Lage sind, sich für ihre Interessen einzusetzen. | Streikfotos mehr... | |||||||||||||||||||||||||||
| Absetzbarkeit von Krankenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
| Mehr Nettoeinkünfte durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt fast vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelfall kann das eine Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr im Monat bringen. Die bisherige Regelung wurde vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, weil das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss; dazu gehört auch eine Basis-Krankenversicherung. Im Juni 2009 wurde deshalb das so genannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, durch das die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Anfang 2010 fast vollständig steuerfrei gestellt werden. Beiträge für Wahl- und Zusatzleistungen, die über die gesetzliche Basis-Krankenversicherung hinausgehen, wie z.B. Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld, sind hier nicht absetzbar. Einzelheiten unter http://www.ihre-vorsorge.de/Bessere-Absetzbarkeit-von-Kranken-und-Pflegeversicherung.html?nwsl=y | Bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung mehr... | |||||||||||||||||||||||||||
| Neues Beamtengesetz... | ||||||||||||||||||||||||||||
| Im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform I trat am 1.9.2006 eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft.. Damit ging eine weitgehende Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder über. Die Grundgesetzänderung wurde von den Gewerkschaften stark kritisiert, denn durch den entstehenden Konkurrenzkampf unter den Ländern sind besonders die Beamtinnen und Beamten betroffen, da die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht vollständig auf die Länder übertragen wurde. An die Stelle des bisherigen Beamtenrechtsrahmengesetzes trat am 1. April 2009 das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern –Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) http://www.beamten-informationen.de/beamtenstatusgesetz_uebersicht . Darin sollte der Bund die beamtenrechtlichen Grundstrukturen festlegen, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten. Von der Befugnis „Statusrechte und -pflichten" für die Landes- und Kommunalbeamten zu regeln, macht der Bund allerdings nur sparsam Gebrauch. Kaum eine Regelung ist erschöpfend. Den Ländern werden überall weitgehende Spielräume zur Ausgestaltung eingeräumt. Bestes Beispiel ist die Altersgrenzenregelung: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand“, heißt es vielsagend in § 26. Die Regelaltersgrenze selbst wird aber von den einzelnen Bundesländern festgelegt. (Sie liegt bei Beamtinnen und Beamten in Bremen zurzeit noch bei 65 Jahren. Doch auch hier sind demnächst Änderungen geplant.) mehr.. |
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| ...wie alles begann... | ||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() | Per Gesetz wurde den Beamten 2006
verordnet, um nun damit die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen unter Druck zu setzen und zu erpressen. Dagegen müssen sich Angestellte und Beamte jetzt in der Tarif- und Besioldungsrunde 2009 erneut gemeinsam zur Wehr setzen! Argumente... Die Menschen sollen froh sein, dass sie einen sicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst haben? Während die Befristungsquote in der Gesamtwirtschaft 7 % beträgt, liegt sie im ÖD bei 10%. Statt der benötigten Stellen gibt es in der Regel nur befristete Krankheitsstellvertretungen, die vor den Ferien wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Statt Krankheitsreserve bei der senatorischen Behörde werden fehlende Stunden mit beurlaubten oder pensionierten Beamten verschleiert. Statt Erzieherinnen und Sozialpädagogen einzustellen und genügend Lehrerstellen zu schaffen, betreibt auch das Land Bremen den Ausbau der Ganztagsschulen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen und treibt so das konzeptlose System der Dumpinglöhne voran – auch und vor allem auf Kosten der Beamten! Beamte sind rechtlich abgesichert, wenn sie sich weigern, streikende KollegInnen zu vertreten und sie als Streikbrecher einzusetzen. | DGB-BeamtInnen-Infos | ||||||||||||||||||||||||||
| Beamte und Streik! | ||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist nicht rechtmäßig Beamte zu Streikbrechern einzusetzen, wehrt euch, unterstützt uns. Beamte können ihre streikenden KollegInnen - auch, wenn sie nicht selber streiken - unterstützen und sich schützen: Leitsatz: Bei einem rechtmäßigen Streik darf nicht der Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen angeordnent werden, solange dafür keine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Verfassungswidrigkeit des Einsatzes von Beamten ohne gesetzliche grundlage bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen...
Informationen, Argumente und Aufruf für Beamte... | ![]()
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| Streikaufruf | ||||||||||||||||||||||||||||
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