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16.12.2007 Im Internet - wider Willen

von Petra Jendrich
Der Stand der Technik unserer Massenkommunikationsmittel machen Angriffe auf die Integrität eines Menschen für so ziemlich jeden möglich.
Auch Lehrerinnen und Lehrer bekommen das in den letzten Jahren zu spüren; diskutiert wird dieses Thema häufig unter der Bezeichnung "Internet-Mobbing".

Nach einer nicht repräsentativen Umfrage der ATL in Großbritannien (Association of Teachers and Lectures) gaben 17 % der teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer an, bereits mit Hilfe von Handy oder E-Mail oder im Chatroom belästigt worden zu sein. Zwei Drittel der befragten Kollegen und Kolleginnen sahen Kollegen, Vorgesetzte und Eltern als Verursacher an.

In diesem Beitrag soll in erster Linie die rechtliche Seite dieses Phänomens betrachtet werden. Aus pädagogischer Sicht dazu an dieser Stelle nur so viel:
Kinder und Jugendliche müssen früh lernen, dass die einschlägigen Gesetze harte Strafen für die Täter bereit halten. Zur Medienkompetenz, die dringend zu vermitteln ist, gehört auch die Vermittlung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Konsequenzen bei ihrer Missachtung (Links für Hintergrundinformationen folgen am Schluss).

Seitenabschnitte:
Heimliche Bild- und/oder Tonaufnahmen von Lehrerinnen und Lehrern
Bewertung von Lehrerinnen und Lehrern in Internet
Verbot heimlicher Bildaufnahmen

 Lehrerinnen_und_Lehrer_im_Internet.pdf
 Vollständiger Artikel
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Heimliche Bild- und/oder Tonaufnahmen von Lehrerinnen und Lehrern

Seit dem Siegeszug der Photohandys ist es für manche Schülerinnen und Schüler eine leichte Übung, ihre Lehrerinnen und Lehrer in Aktion heimlich aufzunehmen; meist in Bild und Ton, gelegentlich wird auch nur Ton aufgenommen. Geschehen diese Aufnahmen zum Zweck einer nachfolgenden Veröffentlichung handelt es sich um einen Rechtsverstoß, denn es liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Die Einstellung dieser Aufnahmen in das Internet stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz).
Das Vorliegen von Rechtsverletzungen aber ist die Voraussetzung für eine Forderung nach Löschung (Beseitigungsanspruch) und Herausgabe der in Rede stehenden Aufnahmen.
Die Betreiber einer Videoplattform müssen allerdings auf eine konkrete rechtsverletzende Aufnahme ausdrücklich aufmerksam gemacht werden, bevor ein Beseitigungsanspruch gegen sie geltend gemacht werden kann.
Der Spaß, für den manche Schülerinnen und Schüler das oben beschriebene Tun halten, ist also strafrechtlich relevant.

Bewertung von Lehrerinnen und Lehrern in Internet

Anders verhält es sich bei der ebenfalls in Mode gekommenen Bewertung von Lehrerinnen und Lehrern im Internet auf sogenannten Bewertungsplattformen. Diese Bewertungen werden von Juristinnen und Juristen nicht per se als bloße Diffamierung angesehen. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Bewertenden mit dem Verhalten und dem Auftreten von Lehrerinnen und Lehrern dürfen auch starke Formulierungen verwendet werden. Dabei ist es nicht relevant, ob Dritte die Kritik als falsch, unangemessen, ungerecht empfinden.
www.spickmich.de ist also abgedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung.
Vielleicht kann der verbreitete Wunsch, die eigenen Lehrerinnen und Lehrer zu bewerten, von genau diesen in der Schule aufgenommen werden. Die meisten der Kolleginnen und Kollegen, die von ihren Klassen Feedback einholen sind anfangs überrascht davon, wie achtsam die Schülerinnen und Schüler in der Regel mit ihnen umgehen. Und wenn "Bewertung" nicht mehr anonym (im Internet) vorgenommen werden braucht, weil der eigene Lehrer/die eigene Lehrerin selbst wissen will, wie seine/ihre Schüler und Schülerinnen den Unterricht/das Verhalten/... einschätzen und in ein Gespräch darüber eintreten - dann könnte spickmich.de bald weniger attraktiv sein.

Verbot heimlicher Bildaufnahmen

Verbot heimlicher Bildaufnahmen http://www.lehrer-online.de/url/heimliche-bildaufnahmen
Heimliche Fotos - etwa mit dem Foto-Handy - sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchst-persönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird.
Illegale Inhalte http://www.lehrer-online.de/url/illegale-inhalte
Ausführliche Informationen zu Inhalten, die aus strafrechtlichen oder jugendschutzrechtlichen Gründen problematisch sind.
Urheberrecht: Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch http://www.lehrer-online.de/url/vervielfaeltigungen-eigengebrauch 
Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, etwa "Privatkopien", erlaubt.
Personenfotos http://www.lehrer-online.de/url/personenfotos Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen ein Foto, das eine Person abbildet, zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden darf.
Jugendgerichtsgesetz (JGG) http://bundesrecht.juris.de/jgg/ 
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) http://www.blm.de/apps/documentbase/data/de/jmstv.pdf
Abrufbar über Website der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (PDF-Datei).
Jugendschutzgesetz (JuSchG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/
Abrufbar über Website des Bundesministerium der Jusitiz.
Strafgesetzbuch (StGB) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.
Strafprozessordnung (StPO) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.
Telekommunikationsgesetz (TKG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
Abrufbar über Website des Bundesministeriums der Justiz.

Landesgesetze 
http://www.lehrer-online.de/url/linksammlung-landesgesetze 
In deser Linksammlung finden Sie Links zu den Schulgesetzen der Bundesländer.

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