| Anträge der Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule | |
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| Die GGG fordert die Fraktionen in der bremischen Bürgerschaft auf, in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen zur Veränderung des bremischen Schulwesens spätestens ab Schuljahr 2009/10 umzusetzen:
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| 1. Schulentwicklung
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| - Jede Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler, die sie aufgenommen hat, zu behalten und zu fördern.
- Alle Abschlüsse können an jeder Schulart erworben werden.
- Durch Anreize in Form der Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden, durch Beratung und durch Fortbildung werden Schulen motiviert, den Anteil des Unterrichts in heterogenen Lerngruppen auszuweiten.
- Das Sitzenbleiben wird abgeschafft.
- Die Kapazität der bestehenden durchgängigen Gymnasien wird nicht erweitert.
- Im Schulgesetz werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Umgestaltung des Schulwesens zur Gesamtschule hin festgeschrieben.
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| 2. Schulaufsicht
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| Die GGG Bremen fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft auf, eine Schulaufsicht einzurichten, die ausschließlich für die Gesamtschulen und die Integrierten Stadtteilschulen in der Stadt Bremen zuständig ist.
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| 3. Einrichtung neuer Gesamtschulen
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| Die GGG Bremen fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft zukünftig folgendes Verfahren bei der Einrichtung neuer Gesamtschulen anzuwenden.
- Jede Gesamtschule wird neu gegründet. Sie beginnt mit der Jahrgangsstufe 5 und wächst schrittweise hoch
- Mindestens ein Schuljahr bevor die Gesamtschule ihre Arbeit aufnimmt, wird eine Planungsgruppe eingerichtet
- Die Planungsgruppe setzt sich u.E. aus 10 Mitgliedern zusammen: 4 Lehrkräfte, je ein Mitglied: Vertretung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, des ZEB, der GSV, des Personalrat Schulen, des Landesinstitut für Schule, des Ortsbeirats / Ortsamt
- Die Planungsgruppe erarbeitet erstens ein pädagogisches Konzept, das von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft genehmigt werden muss.
- Die Planungsgruppe bereitet zweitens den Start der neuen Gesamtschule vor.
24.6. 2008
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