zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Publikationen - BLZ - BLZ Archiv - BLZ September 2008 - 16.09.2008 GGG

16.09.2008 GGG

Anträge der Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule
Die GGG fordert die Fraktionen in der bremischen Bürgerschaft auf, in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen zur Veränderung des bremischen Schulwesens spätestens ab Schuljahr 2009/10 umzusetzen:

Seitenabschnitte:
1. Schulentwicklung
2. Schulaufsicht
3. Einrichtung neuer Gesamtschulen

 Antraege_der_GGG.pdf
 Vollständiger Artikel
zum Downloaden

1. Schulentwicklung

  1. Jede Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler, die sie aufgenommen hat, zu behalten und zu fördern.
  2. Alle Abschlüsse können an jeder Schulart erworben werden.
  3. Durch Anreize in Form der Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden, durch Beratung und durch Fortbildung werden Schulen motiviert, den Anteil des Unterrichts in heterogenen Lerngruppen auszuweiten.
  4. Das Sitzenbleiben wird abgeschafft.
  5. Die Kapazität der bestehenden durchgängigen Gymnasien wird nicht erweitert.
  6. Im Schulgesetz werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Umgestaltung des Schulwesens zur Gesamtschule hin festgeschrieben.

2. Schulaufsicht

Die GGG Bremen fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft auf, eine Schulaufsicht einzurichten, die ausschließlich für die Gesamtschulen und die Integrierten Stadtteilschulen in der Stadt Bremen zuständig ist.


3. Einrichtung neuer Gesamtschulen

Die GGG Bremen fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft zukünftig folgendes Verfahren bei der Einrichtung neuer Gesamtschulen anzuwenden.

  • Jede Gesamtschule wird neu gegründet. Sie beginnt mit der Jahrgangsstufe 5 und wächst schrittweise hoch
  • Mindestens ein Schuljahr bevor die Gesamtschule ihre Arbeit aufnimmt, wird eine Planungsgruppe eingerichtet
  • Die Planungsgruppe setzt sich u.E. aus 10 Mitgliedern zusammen: 4 Lehrkräfte, je ein Mitglied: Vertretung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, des ZEB, der GSV, des Personalrat Schulen, des Landesinstitut für Schule, des Ortsbeirats / Ortsamt
  • Die Planungsgruppe erarbeitet erstens ein pädagogisches Konzept, das von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft genehmigt werden muss.
  • Die Planungsgruppe bereitet zweitens den Start der neuen Gesamtschule vor.

24.6. 2008

SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap