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| 16.05.2007 GEW begrüßt Urteil zur Stadtteilschule e.V. | ||||||
| von Gerd Rethmeier Referent für Rechtsschutz | ||||||||||||
| Das Arbeitsgericht Bremen hat am 19. April in zwei Fällen entschieden, dass zwei bei der Stadtteilschule Bremen befristet beschäftigte Lehrkräfte tatsächlich und von Rechts wegen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der Stadtgemeinde Bremen haben und zwar unter den gleichen tariflichen Bedingungen wie eine vergleichbare Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst. Die GEW Bremen begrüßt dieses Urteil uneingeschränkt, da wir erstmals gerichtlich in unserer Auffassung zu den Beschäftigungsverhältnissen in der Stadtteilschule bestätigt wurden. Die Stadtteilschule wird vom Senator für Bildung seit vielen Jahren dazu benutzt, eine Vielzahl von Lehrkräften untertariflich und nur mit Fristverträgen ausgestattet im öffentlichen Schuldienst zu beschäftigen. In der Vergangenheit wurden viele von diesen Kolleginnen und Kollegen während der Sommerferienzeit nicht beschäftigt, so dass sie in dieser Zeit arbeitslos waren. Darüber hinaus endete die Beschäftigung regelmäßig nach zweijähriger Vertragsdauer, wonach sie entweder in den öffentlichen Schuldienst übernommen oder arbeitslos wurden. Die GEW hat seit vielen Jahren die Auffassung vertreten, dass diese Beschäftigungspraxis eine illegale Arbeitnehmerüberlassung darstellt und sieht sich nun durch das Urteil des Arbeitsgerichtes Bremen hierin bestätigt. Wir fordern den Senator für Bildung auf, die den Klägern im Ausgangsrechtsstreit vergleichbaren Lehrkräfte umgehend und unbefristet zu übernehmen. |
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