| Streichung der Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern genau so verfassungswidrig wie Pendlerpauschale | 
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| Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die offensichtlich verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale und die Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer zurückzunehmen.
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| Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06.09.07 bestätigt die Rechtsaufassung der GEW und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass die Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei. Die Bildungsgewerkschaft geht davon aus, dass auch Arbeitszimmer künftig wieder bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden können.
„Fahrten zur Arbeit und das häusliche Arbeitszimmer von Lehrkräften sowie anderen Pädagogen sind kein Privatvergnügen. Wenn die Kosten des Arbeitszimmers nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bedeutet dies, konsequent zu Ende gedacht, dass alle Arbeitnehmer, die ein Büro in einem Dienstgebäude haben, dies als geldwerten Vorteil versteuern müssten.
Das ist absurd“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Freitag in Frankfurt a.M..
Die GEW hält es für verfassungswidrig, dass Lehrkräfte ihre häuslichen Arbeitszimmer selbst finanzieren müsse. „Der Arbeitgeber stellt in der Schule keine Arbeitszimmer zur Verfügung. Er setzt damit voraus, dass Lehrkräfte beispielsweise Korrekturen, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu Hause erledigen und hier auch das umfangreiche Unterrichtsmaterial sammeln. Das muss der Staat bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen“, sagte Thöne. „Wenn die Regierung über die Steuergesetzgebung zu mehr Verteilungsgerechtigkeit beitragen und nicht weiteren Kredit bei den Menschen verspielen will, sollte sie sofort zu den bis 2007 geltenden Regelungen zurückkehren.“
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