| von Elke Baumann | |
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| Das war für den Bremer Senat doch zuviel: Nach der Aufforderung des Bundes der Steuerzahler, die streikenden Beamtinnen und Beamten gefälligst zur Rechenschaft zu ziehen, kam neben Nachfragen aus anderen Bundesländern auch noch die Anfrage der CDU, welche Maßnahmen der Senat gegen streikende Beamtinnen und Beamten ergreifen werde. Auf der anderen Seite denkt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei öffentlich über einen Streik von Polizeibeamten nach. Das könnte dann doch etwas zu weit gehen. Vielleicht kommen noch mehr Beamtinnen und Beamte auf die Idee, dem Beispiel der Lehrkräfte zu folgen ... Dem Druck konnte der Bremer Senat offensichtlich nicht mehr standhalten. Die Senatorin für Bildung, die noch vor dem angekündigten Warnstreik am 13.2. über ihre Pressesprecherin hatte verlauten lassen: „Für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet haben, bekommen die Lehrer kein Geld. Punkt“, sieht sich nun doch veranlasst, Disziplinarverfahren einzuleiten.
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| Was bedeutet das?
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| Es wird zunächst eine Mitteilung der Senatorin für Bildung an die Beamtin bzw. den Beamten geben, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Der Beamtin bzw. dem Beamten wird dabei die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich, mündlich oder gar nicht zu dem Vorwurf zu äußern. Wir halten für unsere Mitglieder einen Formulierungsvorschlag für das Antwortschreiben bereit, den wir den Betroffenen zukommen lassen werden, sobald das Schreiben der Behörde vorliegt. Im schlimmsten Fall rechnen wir mit einem Verweis; das ist ein schriftlicher Tadel, der für zwei Jahre in der Personalakte verbleibt. Er hat wahrscheinlich keinen Einfluss auf etwaige Beförderungen oder Bewerbungen im Lande Bremen. In jedem Fall wird es einen Gehaltsabzug für die nicht erteilten Unterrichtsstunden geben.
Auf der politischen Ebene werden wir uns weiterhin für die Einstellung des Verfahrens einsetzen.
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