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16.10.2009 „Ein Akt wertender Erkenntnis“

Die Kreuzchen im Grundschulzeugnis
Am 24.9. fand eine GEW-Veranstaltung statt, die sich mit der neuen „Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen“ beschäftigte. Dort heißt es zum Übergang zum Gymnasium nach Klasse 4: „Anschließend werden .. . Plätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, deren Lernentwicklungsbericht zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem in den Bildungsplänen (Rahmenlehrplänen) jeweils festgesetzten Regelstandard liegen. Die Leistungen liegen über dem Regelstandard, wenn die Schülerin oder der Schüler die Anforderungen in allen Kompetenzbereichen des jeweiligen Faches übertrifft.“

Die neue Regelung, die die Grundschulen mit der Auslese für die weiterführenden Schulen belastet, wurde einmütig abgelehnt und es entwickelte sich eine erste Diskussion über den Umgang damit im nächsten Januar. Diese Diskussion soll als Erfahrungsaustausch weitergeführt werden. Unterstützung fand die Stellungnahme des Personalrats Schulen zur Verordnung:

Seitenabschnitte:

 Ein_Akt_wertender_Erkenntnis.pdf
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Der PR Schulen lehnt die Einführung eines „Leistungskriteriums“ wie in §10 Abschnitt (4) formuliert aus folgenden Gründen ab:

Eine Weiterentwicklung des Schulsystems in Richtung „Schule für Alle“ , Integration und Inklusion wird verhindert:

  • Die Selektion im Bremer Bildungswesen im Übergang GS-Gymnasium bleibt bestehen, obwohl alle wissenschaftlichen Untersuchungen, Stellungnahmen der OECD, internationale Leistungs-Vergleiche, das deutsche selektive Schulwesen ausdrücklich kritisieren
  • Die Selektion der Kinder nach der 4. Klasse wird durch die Verordnung noch vorgezogen durch Beurteilung der Kompetenzen schon ab Klasse drei, spätestens im Halbjahr Klasse 4
  • Es ist der Versuch durch die Grundschulbeurteilung den Gymnasien eine selektierte homogene Lerngruppe zur Verfügung zu stellen. Gerade aber der Umgang mit Heterogenität, Binnendifferenzierung, Integration macht aber in vielen Ländern den Fortschritt aus
  • Die Belastungen in Bezug auf Integration und Inklusion treffen in erster Linie die Oberschulen
  • Die Verwendung des Begriffs Regelstandards täuscht eine Objektivität vor, die real nicht vorhanden ist (siehe auch KMK: Zur Entwicklung Nationaler Bildungsstandards, Seite 48, 3. Absatz)
  • Kinder aus sozialen Brennpunkten/„bildungsferne Schichten“ und Kinder mit Migrationshintergrund haben wenig Chancen alle Kompetenzbereiche übererfüllen zu können
  • Unterschiedliche Fähigkeiten und Entwicklungsstufen bei den Kindern würden nicht berücksichtigt
  • Die Durchlässigkeit zwischen den Säulen würde erschwert
  • Der Leistungsdruck auf die Kinder würde verstärkt
  • Der Dokumentationsdruck auf die Grundschule/LehrerInnen würde erhöht
  • Andere Fächer würden für die Aufnahme auf das Gymnasium kaum eine Rolle spielen. Einseitiges Lernen für Mathematik und Deutsch, ein Spezialistentum und ein ‚Teaching for the Test’ würden geschürt
  • Die ganzheitliche Sicht auf das Kind würde bedroht
  • Elternarbeit würde frühzeitig geprägt durch die Übergangsproblematik nach Klasse 4
  • Insgesamt würde sich das Schulklima verschlechtern.

Unsere Maßstäbe für die Beurteilung der aus §10 folgenden Maßnahmen für die Kollegien sind:

  • Keine neuen Dokumentationspflichten in Richtung „gerichtsbeständig“ und „aktenkundig“
  • Ein handhabbares, übersichtliches Verfahren
  • Keine Gefährdung der pädagogischen Arbeit in Bezug auf ganzheitliches, integratives, soziales Lernen
  • Keine Mehrarbeit.

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