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16.12.2007 Eigenverantwortliche Schule

von Jürgen Burger
Die Forderung nach mehr pädagogischer Gestaltungsfreiheit der einzelnen Schulen ist so alt wie die Reformpädagogik. Vor gut 100 Jahren, im November 1905, hielt Heinrich Scharrelmann im Bremer Lehrerverein das Referat „Unsere Stellung zum Vorsteheramte“. Hier wurde erstmals eine weitgehende Selbstverwaltung der Schulen gefordert. Dabei sollte die Schulleitung nicht mehr von der Behörde eingesetzt, sondern vom Kollegium auf Zeit gewählt werden.


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Ihre Blütezeit hatte die Schulautonomie in den Reformschulen der Weimarer Republik in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. 1933 war sie beendet. Nach Faschismus und Adenauer-Ära wurde das Thema einer erweiterten Selbstständigkeit erst in den 70er Jahren mit der Denkschrift „Autonomie und Partizipation“ vom Deutschen Bildungsrat wieder aufgenommen. Allerdings wurden die Schulverwaltungsgesetze, die eine befristete und gewählte Schulleitung vorsahen, vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert.

Seit Beginn der 90er Jahre begegnet die pädagogische Autonomiediskussion einer neuen Tendenz staatlichen Handelns. Zum einen erwiesen sich die traditionellen preußisch-bürokratischen Leitungsmethoden, die der Soziologe Max Weber als „stählernes Gehäuse“ bezeichnete und die ihr Vorbild in Fabrik und Armee hatten, zunehmend als ineffektiv. Zunächst in Industrie und Dienstleistungsgewerbe, dann auch in der Verwaltung wurden neue Leitungsmethoden entwickelt, die auf Gruppenarbeit, erhöhte Selbstverantwortung und Output-Steuerung setzten. Zum anderen begann unter neoliberaler Flagge ein Schub der Privatisierung öffentlicher Leistungen.

Diese unterschiedlichen und zum Teil gegensätzlichen Tendenzen treffen in der gegenwärtigen Auseinandersetzung um „eigenverantwortliche Schulen“, die in immer mehr Bundesländern geführt wird, aufeinander. Geht es tatsächlich um mehr pädagogische Autonomie oder lediglich um betriebswirtschaftliche Steuerung und Privatisierung? Diese Frage ist oft nicht ganz einfach zu beantworten. Es gibt aber einige wichtige Kriterien: Wie sieht es mit der demokratischen Mitbestimmung und Kontrolle aus? Werden staatliche Leistungen abgebaut und privatisiert? Diese Kriterien sollten auch in der in Bremen anlaufenden Diskussion im Mittelpunkt stehen.

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