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Aktuelles Aktuelle Infos Infoarchiv 2009 23.11.2009 Disziplinarverfahren - Post von der ... | ||||||
| 23.11.2009 Disziplinarverfahren - Post von der Senatorin? | ||||||
| Veranstaltung zu Disziplinarverfahren | ||||||||||||||||||||||
| Post von der Senatorin? | ||||||||||||||||||||||
| in den nächsten Tagen erhalten Kolleginnen und Kollegen Post von der Senatorin für Bildung mit ihrem Bescheid zu den Disziplinarverfahren. Für den Fall, dass das Verfahren eingestellt wird, müssen keine weiteren Schritte unternommen werden. Auch im Falle einer „Rüge“ oder „Missbilligung“ (beides keine Disziplinarmaßnahmen!) muss nichts weiter getan werden. Wird dir allerdings eine „Disziplinarverfügung“ mit einem „Verweis“ zugestellt, dann handelt es sich um eine Disziplinarmaßnahme, gegen die Widerspruch eingelegt werden sollte. GEW-Mitglieder erhalten Rechtsschutz durch die GEW. Dazu braucht es: eine Kopie der Disziplinarverfügung und eine unterzeichnete Vollmacht (siehe nebenstehende pdf) im Original (keine Kopie!) Dies bitte per Post an die Geschäftsstelle der GEW Dann können wir sämtliche Verfahren von hier aus führen. Der GEW-Rechtsanwalt Gerd Rethmeier wird die KollegInnen gegenüber der Behörde vertreten, mehr Infos folgen! Elke Baumann Landesvorstandssprecherin |
Stichwort: Beamtenstreik
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