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16.12.2006 Diese „Gesundheitsreform“ gefährdet das Solidarsystem

von Johannes Steffen
(Arbeitnehmerkammer Bremen)

Die Versicherten werden noch mehr belastet, die paritätische Finanzierung der Kran-kenversicherung wird weiter geschwächt und Besserverdienende können sich auch in Zukunft aus der Solidargemeinschaft verabschieden. Der Weg in die Zwei-Klassen-Medizin wird damit nicht gestoppt und hinter allen Detailregelungen lugt un-verkennbar die unsoziale Kopfpauschale als Finanzierungsperspektive hervor. – So das Fazit bezüglich der Finanzkonstruktion der künftigen „Gesundheitsversicherung“.

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Seitenabschnitte:
Aufgabe der paritätischen Finanzierung
Zwang zu Zusatzbeiträgen
Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik notwendig
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Aufgabe der paritätischen Finanzierung

Der Großen Koalition geht es darum, neben dem hälftigen allgemeinen Beitragssatz und dem seit Juli 2005 geltenden Sonderbeitrag der Mitglieder in Höhe von 0,9%, weitere Extra-Beiträge von den Versicherten zu erheben und die paritätische Finan-zierung damit endgültig aufzugeben. Der geplante Gesundheitsfonds lindert den – auch vom Gesetzgeber selbst erzeugten – enormen Finanzdruck in keiner Weise. Die Bundesmittel aus der Tabaksteuererhöhung (2006: 4,2 Mrd. €) werden im kom-menden Jahr auf 1,5 Mrd. € reduziert und ab 2008 völlig gestrichen; die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16% auf 19% ab 2007 belastet die Kasse bei den Ausgaben für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel zusätzlich mit rd. 1 Mrd. € jährlich. Die dem Gesundheitsfonds in Aussicht gestellten Steuermittel zur teilweisen Finanzie-rung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben („Kindermitversicherung“) von zunächst 1,5 Mrd. € (2008) bzw. 3 Mrd. € (2009) können die politischen Mehrbelastungen der GKV nicht kompensieren. Die von der Koalition angekündigte Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um mindestens 0,5%-Punkte ab kommendem Jahr ist somit auch Er-gebnis einer Politik, die den Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler saniert.


Zwang zu Zusatzbeiträgen

Künftig entfallen Beitragshoheit und Finanzautonomie der Kassen zu Gunsten staat-licher Beitragsfestsetzung und Finanzmittelzuteilung; die Krankenkassen – so das Koalitionsversprechen auf kurze Sicht – sollen mindestens 95% der Gesundheits-ausgaben in Gestalt einer Einheitsprämie pro Versicherten aus dem Fonds erhalten. Reichen diese Mittel für die gesundheitliche Versorgung nicht aus, sind die Kassen de facto gezwungen, die fehlenden Mittel über Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einzutreiben („kleine“ Kopfpauschale) – die Arbeitgeber bleiben außen vor. Dem 95%-Versprechen der Koalition steht allerdings die politische Vorgabe einer Fest-schreibung des Einheitsbeitragssatzes für den Fonds bei weiterhin steigenden Ge-sundheitskosten entgegen; schon heute ist absehbar, dass sich der Staat als Orga-nisator des Gesundheitsfonds schwer tun wird, die Beiträge an den Fonds künftig im erforderlichen Umfang zu erhöhen: Die Folge wäre, dass weiter steigende Ausgaben im Gesundheitswesen hauptsächlich von den Versicherten über den Zusatzbeitrag zu tragen sind. Die in Aussicht gestellte Überforderungsregelung, wonach der Zu-satzbeitrag zunächst nicht höher als 1% des Haushaltseinkommens ausfallen darf, bietet perspektivisch keine Gewähr für sozialen Ausgleich. Die "kleine" Kopfprämie entpuppt sich damit als Einstieg in den endgültigen Ausstieg aus der solidarischen Finanzierung. Um dem Zusatzbeitrag zu entgehen oder ihn möglichst niedrig zu hal-ten, werden sich die im Wettbewerb stehenden Kassen zudem – noch mehr als heu-te – hauptsächlich um die so genannten „guten Risiken“ bemühen.
Aber selbst wenn der geplante Gesundheitsfonds, der wegen der Nicht-Einbeziehung der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Nicht-Ausweitung auf weitere Einkunftsarten (wie etwa Kapitaleinkünfte) keinen Sinn macht und den politischen und bürokratischen Aufwand somit kaum wert ist, als reale Institution nicht das Licht der Welt erblicken sollte, so blieben doch die politisch anvisierten Ergebnisse (in Gestalt eines quasi „virtuellen“ Gesundheitsfonds): Staatlich festgeschriebener Ein-heitsbeitrag, fixe Prämien für die Kassen und perspektivisch steigender Zusatzbeitrag der Versicherten. Den Kernpunkt der sozialpolitischen Kritik an den Koalitionseck-punkten zur Finanzierung des Gesundheitswesens bildet somit nicht der Fonds selbst, sondern der dahinter verborgene endgültige Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung und der langsame Einstieg in ein System der Kopfpauschale. Ergebnis wäre ein weiterer großer Schritt in Richtung Privatisierung von Risiken und Kosten im Gesundheitssystem.
Die im Vorfeld angeführten Gründe für die Etablierung eines Gesundheitsfonds – Einführung einer dritten Einnahmesäule (Steuern) neben Arbeitnehmer- und Arbeit-geberbeitrag sowie die Einbeziehung der PKV in einen echten Risikostrukturaus-gleich – haben sich mittlerweile in Luft aufgelöst. Der Gesundheitsfonds ist somit ü-berflüssig und die verbliebenen, mit ihm verfolgten Ziele gefährden das Solidarsys-tem.

Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik notwendig

Die soziale Krankenversicherung hat ein Einnahmeproblem. Zur Stabilisierung und Erweiterung der Einnahmebasis erforderlich wären daher neben der Gewährleistung von Bundesmittel aus der Tabaksteuererhöhung auf heutigem Niveau und der Erhö-hung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Einbeziehung weiterer Einkunftsar-ten in die Finanzierung der GKV vor allem auch der Stopp und die Umkehr des dra-matischen Rückgangs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dieser Rückgang ist keineswegs schicksalhaft, sondern großteils hausgemachtes Ergebnis der so genannten Hartz-Gesetzgebung (rund 7 Millionen Mini-Jobs, etwa 300.000 Ich-Ags und jährlich über 600.000 Eintritte in Ein-Euro-Jobs); hier ist die Koalition aufgefordert zu einer umgehenden Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

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