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15.03.2006 Die schöne neue Welt der LehrerInnenausbildung

Stellungnahme der GEW zum neuen Entwurf des Lehrerausbildungsgesetzes
Im Januar 2006 wurde der Entwurf eines neuen Lehrerausbildungsgesetzes vorgelegt. Er stellt eine tiefe Zäsur in der LehrerInnenbildung des Landes Bremen dar. Seine Grundausrichtung ist konservativ, ja geradezu rückschrittlich. Dies fällt besonders auf, weil das bisher gültige Gesetz von 1974 der letzte noch nicht abgerissene Grundpfeiler der damaligen Reformpläne war.

Lehrämter unterschiedlicher Wertigkeit und Bezahlung statt Stufenlehrerprinzip

In den §§ 1 und 9 des alten BLAG war festgeschrieben, dass die LehrerInnenausbildung nach Schulstufen erfolgt und alle Lehrämter von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II gleichwertig sind. Diese Bestimmungen werden im neuen Gesetzentwurf aufgehoben. Entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends werden im § 1 die alten Lehrämter des frühen 20. Jahrhunderts wieder eingeführt:
-Grundschule und Sekundarschule/Gesamtschule (der alte „Volksschullehrer“)
-Gymnasium/Gesamtschule (der alte „Studienrat“).
Die Studiendauer ist unterschiedlich: Sie beträgt für Grundschule und Sekundarschule acht, für das Gymnasium zehn Semester (§ 5).

Die Folgen einer solchen rückschrittlichen Orientierung:
-Die Zergliederung und die frühe Auslese des deutschen Schulwesens werden über die Ausbildung der nächsten LehrerInnengeneration langfristig festgeschrieben.
-Die zukünftigen Grund- und SekundarschullehrerInnen sollen schlechter bezahlt werden als ihre gymnasialen KollegInnen.

Vor dem Hintergrund dieses Planes erweist sich die Beteuerung des Senators und der Großen Koalition, mehr in die frühe Bildung investieren zu wollen, als unwahr. Grund- und Hauptschulen (Sekundarschulen) werden wieder das Stiefkind der LehrerInnenausbildung.

Bachelor als Hilfslehrer?

Die zusätzliche Aufteilung des Studiums in eine sechssemestrige Bachelor- und eine zwei- bzw. viersemestrige Masterphase (§ 4) hat gegenüber einem durchgängigen Lehramtsstudium keine benennbaren Vorteile. Die Nachteile und Gefahren sind demgegenüber klar erkennbar:

-Die Universität wird mit einer Fülle zusätzlicher Prüfungen belastet.
-Durch eine mögliche Zulassungsbeschränkung beim Übergang vom Bachelor zum Master könnte eine Lehrerkategorie des 19. Jahrhunderts wieder auferstehen: der Hilfslehrer.
Sechssemestriges „polyvalentes“ Kurzstudium, niedrige Bezahlung und unsichere Rechtsstellung würden eine solche Berufsgruppe charakterisieren. Aus den angelsächsischen Ländern sind entsprechende Beispiele bekannt.

Das Ausbildungsziel: Schmalspurige Praxisorientierung statt kritischer Bildung

Die Formulierung der Ausbildungsziele im neuen Gesetzentwurf (§ 3) erscheint auf den ersten Blick wenig spektakulär. Lehrkräfte sollen „wissenschaftlich fundiert eigenständig und verantwortungsbewusst die ihnen im Bremischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben erfüllen“, Die dafür notwendigen Qualifikationen werden dann im Einzelnen beschrieben.
Wie schmalspurig diese Ausbildungsziele sind, fällt erst richtig auf, wenn die im bisherigen Gesetz festgelegten und jetzt als „alter Plunder“ gestrichenen Ziele damit verglichen werden:
„Studierende und Referendare sollen lernen, problemorientiert, fächerübergreifend und unter Einbeziehung erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlicher Fragestellungen zu arbeiten. Lehre und Studium sollen ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu kritischem Denken und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden.“
Ist es ein Zufall, dass mit dem neuen Entwurf das kritische Denken und die Bindung an den freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Streichung anheim fallen? Wohl nicht.

Abbau demokratischer Mitwirkung

Ein weiteres Charakteristikum des Entwurfs besteht in der Abschaffung der ständigen Ausschüsse für Ausbildungs- und Prüfungsfragen, in denen Studierende, Referendare und HochschullehrerInnen über institutionelle Mitbestimmungsmöglichkeiten verfügten. Sie werden in den §§ 3 und 10 durch einen „Beirat“ und ein „Staatliches Prüfungsamt“ ersetzt, deren Besetzung allein nach den Wünschen der Bildungsbehörde erfolgen soll. Diese formale Veränderung korrespondiert mit der inhaltlichen Tendenz des Gesetzentwurfes.

Verantwortung wird auf die Schulen abgewälzt

Schließlich wird auch die zweite Ausbildungsphase verändert, wenn auch nicht so grundlegend wie das Studium. Neben der Verkürzung des Referendariats auf 18 Monate besteht die Haupttendenz in der Verbilligung. Statt des Landesinstituts für Schule sollen die einzelnen Schulen „die unmittelbare Verantwortung für die konkret durchzuführende Ausbildung“ erhalten. Der Sinn dieser Verlagerung ist bereits öffentlich bekannt: Über 20 Fachleiterstellen sollen gestrichen werden. Ausbildungskoordinatoren und MentorInnen an den Schulen sollen die Aufgaben übernehmen, ohne dafür ausreichend entlastet zu werden.

Fazit

In der Summe laufen die geplanten Veränderungen auf eine geradezu dramatische Zersplitterung und Qualitätsminderung der Bremischen LehrerInnenausbildung hinaus. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung fällt bezeichnender Weise zusammen mit dem Bekanntwerden von Plänen der Universität, als Folge einer Haushaltskürzung von ca. 100 Mio. Euro ganze Studiengänge im Lehramtsbereich zur Disposition zu stellen.
Von der angekündigten „Priorität für Bildung“ ist dieser Gesetzentwurf weit entfernt.

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