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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Juli/August 2008 16.07.2008 Die Schulstruktur weiterentwickeln: | ||||||
| 16.07.2008 Die Schulstruktur weiterentwickeln: | ||||||
| Längeres gemeinsames Lernen - Die frühe Bildung stärken GEW Landesverband Bremen | ![]() | |||||||||||||||||
| Unter der Überschrift „Eine Schule für alle“ hat die GEW ihre Forderungen zur Schulentwicklung im Fachausschuss eingebracht. Den allgemeinen Teil des Landesvorstandspapiers vom 3.6. haben wir in der letzten BLZ dokumentiert, hier folgen nun die weiteren Abschnitte. ). |
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Kitas und Grundschulen sind entsprechend ihrer Bedeutung für grundlegende Bildungsprozesse besser auszustatten, besonders personell. In den Kitas ist sofort eine zweite Erzieherin in allen Gruppen einzusetzen. Das Niveau der Erzieherinnenausbildung ist schrittweise auf (Fach)Hochschulabschlüsse anzuheben. Die Grundschule muss in ihrer Personalversorgung (Lehrkräfte, pädagogische MitarbeitetrInnen, u.a.) auf den europäischen Standard angehoben werden. Bei einem Schülerzahlrückgang um ca. 8% in den nächsten Jahren müssen alle zurzeit vorhandenen Stellen dort verbleiben. Die Klassen- und Gruppenfrequenzen sind zu senken und Fördermaßnahmen zu erhöhen. Grundschulen und Kitas arbeiten stadtteilbezogen. Die Kinder erhalten aufgrund ihres Wohnsitzes einen Platz. In den Stadtteilen werden verbindliche Kooperationskonzepte gemeinsam von Grundschulen und Kitas entwickelt Die Grundschulzeit umfasst in der Regel 4 Jahre. Sie ist notenfrei und alle Schülerinnen und Schüler erhalten beim Übergang in die Sekundarstufe I einen Lernentwicklungsbericht, der mündlich erläutert wird. Insbesondere Sprachförderung und interkulturelle Bildung sind massiv auszubauen. Sprachförderung umfasst die Förderung sowohl in Deutsch als Fremd-, bzw. Zweitsprache (auch Fachsprache) sowie in den Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen. Koordinierte Förderung der Zweisprachigkeit sollte angestrebt werden. Die Förderung der Sprachkompetenz muss im Elementarbereich beginnen und bis Ende der Sekundarstufe II ein durchgängiges Prinzip sein. | ||||||||||||||||||
| Grundschule - SEK I | ||||||||||||||||||
| Den Übergang zwischen Grundschulen und Sekundarstufe I verbessern In den Stadtteilen werden verbindliche Kooperationskonzepte zwischen Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I entwickelt. Sie sollen dem Ziel dienen, Kontinuität aufrecht zu erhalten und Brüche zu vermeiden. Bei der Aufnahme in die weiterführende Schule hat der Wohnort Priorität. (vorrangiges Wahlrecht). Unser Ziel ist die integrierte und inklusive Schule für alle Kinder und Jugendlichen in der Region bis Klasse 10. Die Schulen werden auf diesem Weg unterstützt. Spätestens am Ende dieser Legislaturperiode werden in der 5. Klasse keine Kinder mehr nach Schularten getrennt unterrichtet. Es gelten folgende Grundsätze: Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in Klasse 10 einen einheitlichen Bildungsabschluss, mit dem auch der Übergang in die Gymnasiale Oberstufe möglich ist. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in ihrer Schule in der Region integrativ beschult. Für alle Klassen beträgt die Höchstfrequenz 22 SchülerInnen. Bei Einbeziehung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder in Stadtteilen mit hohem Sozialindex werden bis auf 16 abgesenkt . In den Klassen 5 und 6 gibt es an den Schulen keine äußere Fach-Leistungs-Differenzierung. Die Lehrpläne sind einheitlich. Auch ab Klasse 7 bleibt Binnendifferenzierung die Regel. Über Art und Umfang der Differenzierung entscheidet die einzelne Schule (Gesamt- und Schulkonferenz). Sprachförderung und interkulturelle Bildung erhalten im Rahmen einer allseitigen Bildung der Jugendlichen ein höheres Gewicht. Für Kinder mit Migrationshintergrund gibt es die Möglichkeit zur Nutzung der Herkunftssprache an Stelle einer zweiter Fremdsprache. Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen arbeiten in Teams. Dieses wird durch Zuweisung von Kooperationsstunden unterstützt. Die Schulen entwickeln sich zu Bildungs- und Quartierszentren im Stadtteil. Als Ganztagsschulen sind sie entsprechend mit Personal, Räumen und Material auszustatten. | ||||||||||||||||||
| SEK I - SEK II | ||||||||||||||||||
| Den Übergang zwischen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II verbessern Es ist zu gewährleisten, dass die Profilbildung in der Oberstufe mit entsprechender Jahrgangsbreite gesichert ist. Oberstufen mit spezieller beruflicher Orientierung werden als Bestandteil eines Sek.II-Zentrums geführt. Die freie Anwahl der berufsbildenden und allgemeinbildenden Sekundarstufe II bleibt erhalten. | ||||||||||||||||||
| Maßnahmen für eine Übergangsphase: | ||||||||||||||||||
| Alle Schulen der Sekundarstufe I (auch die Gymnasien) behalten ihre Schüler und vergeben alle Abschlüsse. Für jeden Abschluss gibt es je nach Abschneiden die Möglichkeit des Übergangs in die Gymnasiale Oberstufe. Ein Integrations-Netzwerk der Schulen zur Unterstützung, zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur notwendigen Fortbildung ist unter Beteiligung von Uni, LIS und LFI einzurichten. Dabei gilt es, neue Formen des Lehrens und Lernens zu entwickeln. Die Schulen erarbeiten ein Integrationsprogramm mit einem konkreten Maßnahmekatalog. Die Schulen erhalten dabei Unterstützung durch das schulübergreifende Integrations-Netzwerk und entsprechende Verfügungsstunden für ihre Schulentwicklung. Für Schulen, die mit der Integration im 5. Jahrgang beginnen oder bereits integriert arbeiten, gelten die Klassenhöchstfrequenzen von 22. Sie erhalten Verfügungsstunden für Fortbildung, Unterrichtsentwicklung und Teambildung. Alle Schulen entwickeln mit dem zuständigen Förderzentrum und den Grundschulen ein Konzept zur integrativen und inklusiven Beschulung im Stadtteil. Diese Konzeptentwicklungen sind durch zusätzliche Ressourcen abzusichern. Es werden keine weiteren durchgängigen Gymnasien eingerichtet. Die Kapazitäten der durchgängigen Gymnasien werden nicht ausgebaut. Der Wechsel in die Eingangsphase der Gymnasialen Oberstufe ist bei entsprechenden Voraussetzungen auch für Schüler der Integrierten Schulen schon nach Klasse 9 zu ermöglichen. Es werden mögliche und sinnvolle Alternativen zur Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre entwickelt. Während der Übergangsphase zu einer Schule für alle werden auch die Eltern durch die Schulen und die Senatorin für Bildung umfassend informiert. | ||||||||||||||||||