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| 16.12.2006 Die Alterskatastrophe und der Absturz der Renten | ||||||
| von Dr. Stefan Welzk | ![]() | |||||||||||||||||||||
| Die Alterskatastrophe? Es gibt sie nicht. Das ist die gute Nachricht. Und nun die schlechte Nachricht: Man kann Sie künstlich erzeugen. Und genau das geschieht. |
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| Der „Altersquotient“ | ||||||||||||||||||||||
| Basisziffer aller gängigen Prognosen ist der „Altersquotient 20/60“ – die Anzahl der Menschen älter als 60 pro 100 Menschen im „Arbeits“-Alter von 20 bis 60. Dieses Zahlenverhältnis steigt – so glaubt man - von heute 44 auf 71 im Jahre 2030. 71 alte Menschen pro 100 Menschen im Arbeitsalter – das gilt als unvereinbar mit unserem Lebensstandard. Was der Sturm der Globalisierung an Wohlstandsresten belässt, zerbröselt offenbar im Zangengriff von hedonistischer Zeugungsverweigerung und sich hochschraubender Lebenserwartung. Doch heute schon stehen 26,1 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 19,8 Mio. Rentnerinnen und Rentner gegenüber. Das ist ein Verhältnis von 76:100 und es wird, wenn auch nicht ohne Mühe, geschultert. Zugleich tragen diese 26,1 Mio. mit ihren Beiträgen auch den Lebensunterhalt von 1,5 Millionen Arbeitslosengeld-I-Empfängern. (Die etwa 5 Mio. Hartz IV-Empfänger sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.) Unterstellt man für 2030 auch nur den gleichen Anteil von Erwerbspersonen an der Altersgruppe 20/60 wie heute (80,8%) und auch, dass zumindest wie heute jeder Vierte im Alter von 60 bis 65 noch arbeitet, so errechnet sich für 2030 keine höhere Belastung der Arbeitnehmer als gegenwärtig – sofern man annimmt, dass die Arbeitslosigkeit bis 2030 dezimiert wird. Das ist deshalb eine plausible Erwartung, weil eine Knappheit an verfügbaren Arbeitskräften das zentrale Argument der demografischen Bedrohungsszenarien ist. Die Arbeitslosigkeit wird schon deshalb sinken, weil die Beschäftigung in Deutschland in so hohem Maße vom Export getragen ist wie in keiner anderen größeren Nation. Und Weltmarktanteile gehen nicht deshalb verloren, weil die Zahl der Erwerbsfähigen schrumpft, solange dieses Arbeitskräftepotential nicht ausgeschöpft ist. Freilich geht die Prognos AG Basel in ihrem „Deutschland Report 2030“ dann noch immer von zwei Millionen Arbeitslosen aus. Doch selbst, wenn dies zutrifft - und auch noch unterstellt, dass diese zwei Millionen allesamt das aus Beiträgen bezahlte Arbeitslosengeld I bekommen und nicht nur Stütze nach Hartz IV - so ergibt sich für die Belastung von aktiven Beitragszahlern durch Rentner und Arbeitslose für 2030 ein Wert, der nur um acht bis neun Prozent höher liegt als heute. Dabei sind nur Zahlen von Personen verglichen, es ist also das heute gegebene Rentenniveau unterstellt, ohne alle teils schon in Gesetze gegossenen Kürzungen. Im Klartext: Die Arbeitslosigkeit und die von ihr mitverursachte Frühverrentung sind heute eine fast ebenso starke Belastung wie die bis 2030 erwartete demografische Alterung. | Der Autor: Dr. Stefan Welzk geboren 1942 in Leipzig, Studium der Physik, 1968 wegen politischer Unzu- träglichkeiten Wechsel in den Westen 1988-1991 Referatsleiter Wirtschaft der NGG 1991-2004 Staatskanzlei Schleswig- Holstein/Landesvertretung Bonn Schrieb u.a.: Boom ohne Arbeitsplätze Köln, 1986 | |||||||||||||||||||||
| Die Legende von den hohen Arbeitgeberbeiträgen | ||||||||||||||||||||||
| Ohnehin geht es bei den Einschnitten in die Renten, auf die sich das politische Management verständigt hat, kaum um die Bewältigung von demografischem Stress, sondern schlicht um die Steigerung von Renditen durch Absenken von Sozialbeiträgen der Arbeitgeber: 1989 waren alle Parteien zufrieden, mit den damals vereinbarten Rentenkürzungen die Rentenbeiträge bis 2030 unter 28 % zu halten. Doch 1997 durften es nur noch 24 % sein und heute 22%. Die erwarteten demografischen Belastungen haben sich seither nur wenig geändert; es sind aber die Kriterien gesenkt worden, wie viel an Sozialbeiträgen der Arbeitgeberseite zugemutet werden soll. Denn die Personalzusatzkosten sollen runter, um Deutschland „globalisierungsfit“ zu machen. Doch ihr Anteil an den Arbeitskosten ist in der westdeutschen Industrie niedriger als in Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Belgien, Österreich und als in Tschechien. Das zeigen die Zahlen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IdW Trends 3/2006). Man kann beim westdeutschen Lohn- und Preisniveau kaum spanische Renten und Arztkosten durchsetzen wollen und entsprechend niedrige Sozialbeiträge. In Ostdeutschland zahlt die Industrie an Personalzusatzkosten pro Arbeitsstunde mit 6,83 € nur etwa halb so viel wie in Westdeutschland ( 12,20 €) und in der Tat weniger noch als in Spanien (7,92 € ). Doch eine belebende Wirkung auf die Wirtschaft ist nicht erkennbar. Im Privatsektor insgesamt rangiert Deutschland bei den Arbeitskosten pro Stunde in Europa gerade mal auf Platz 10 und beim Anteil der Lohnnebenkosten an den Kosten der Arbeit noch hinter Polen auf Platz 15 in Europa (EU-Kommission, Beschäftigung in Europa 2003 S.83). | ||||||||||||||||||||||
| Der „Eckrentner“ als schwindende Spezies | ||||||||||||||||||||||
| Nun zu den Einschnitten: Im Zuge der Riester-Reform sinken die Renten in acht Schritten um 4,8 % auch für diejenigen, die sich nicht auf ein Zusatzsparen für eine Riester-Rente einlassen wollen oder können. Darüber hinaus fallen die Renten, wenn die Beiträge steigen. Zwei Prozent Zuwachs des Beitragssatzes z.B. senkt die Renten um 2,5 Prozent. Dann der von Rotgrün eingeführte Nachholfaktor: Mit ihm werden die Renten nicht nur demografischen, sondern auch den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Steigt die Arbeitslosigkeit, fallen die Renten. So wird das „Netto-Rentenniveau vor Steuern“ von derzeit 52,5% auf 43 % bis 2030 absinken. Dieses Niveau bezieht sich freilich auf den „Eckrenter“ mit 45 Beitrag- und Berücksichtigungsjahren. Doch dieser Eckrentner ist eine schwindende Spezies. Deshalb lagen die Renten schon vor diesen Reformen nicht bei 70 %, sondern eher bei 60 % des letzten Nettolohnes. Sie dürften auf unter 50 % sinken. Nach Berechnungen des DGB landet ein Durchschnittsverdiener mit 30 Beitragsjahren unter der Sozialhilfegrenze. Hinzu kommt der Übergang zum Renteneintrittsalter von 67. Er bedeutet für die Meisten eine nackte Rentensenkung. | ||||||||||||||||||||||
| Minijobs lassen Renten sinken | ||||||||||||||||||||||
| Die größte Brisanz birgt wohl die unter der ersten Schröder-Regierung erfolgte Einbeziehung der Minijobs ins Rentensystem. (Deren rentensenkende Wirkung wurde mit dem von Rotschwarz vereinbarten „Nachholfaktor“ abgesichert.) Laut Rentenformel bestimmt sich die jährliche Rentenanpassung, abgesehen vom Einfluss der bereits genannten Faktoren, aus dem Verhältnis der „Bruttolohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr“ zu der des Vorjahres“. Die Crux liegt in dem Wort „durchschnittlich“. Steigt oder fällt dieser Quotient um x Prozent, so jedermanns Rente im Folgejahr desgleichen. In die Berechnung dieses Durchschnittslohnes gehen jedoch alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein, egal, wie viel sie arbeiten – auch Teilzeitkräfte und damit auch die Mini-Jobber mit 410 € im Monat - nicht etwa umgerechnet in Vollzeitäquivalente, sondern mit dem gleichen statistischen Gewicht wie Vollzeitkräfte. So sinkt mit jeder Million neuer Minijobber der Durchschnittslohn und damit jedermanns Rente um etwa 3 Prozent und die auszukehrende Rentensumme um etwa 6 Mrd. € pro Jahr. Dabei erwerben die 410 € -Jobber selbst nur Rentenansprüche von 23 Cent im Monat. Es spricht jedem Rechtsverständnis Hohn, dass jemandes Rente, der sein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, sinkt, nur weil Millionen von Minijobber (immerhin doch wertschöpfend) in den Arbeitsmarkt eintreten, die selbst nur geringe Rentenansprüche erwerben. Dieser rechtliche und logische Widerspruch könnte sehr wohl dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. (Der Teilzeitcharakter eines Jobs wird doppelt in Anschlag gebracht – beim Durchschnittslohn für die Berechnung des Rentenwertes von Entgeltpunkten und noch einmal bei der Rente des Teilzeitjobbers, der selbstredend nur zeitanteilig Entgeltpunkte erwirbt.) Dieser einschneidend rentensenkende Reformschritt ist in den genannten Prognosen zur Entwicklung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt. Denn das bis 2030 auf 43 % absinkende Rentenniveau bezieht sich ja auf das Verhältnis zu einem Durchschnittslohn, in dessen Berechnung die Teilzeit- und Minijobs bereits enthalten sind. Franz Müntefering wird darauf zu achten haben, nicht als der „Noske des deutschen Sozialstaates“ in die Geschichte einzugehen. | ||||||||||||||||||||||
| Jede Altersversorgung läuft im Umlageverfahren | ||||||||||||||||||||||
| Der Verfall der gesetzlichen Renten soll durch privat angesparte Renten ausgeglichen werden. Es wird erwartet, dass sie die Hälfte der gesetzlichen Renten erreichen. Diese Strategie führt nicht nur zu einer krass unsozialen Einkommensverteilung im Alter. Sie ist zur Abmilderung des demografischen Problems einer alternden Gesellschaft nicht nur nicht erforderlich, sondern zudem schlicht wirkungslos. Ihr liegt ein fundamentaler Denkfehler zugrunde. In jeder Gesellschaft haben zu jedem Zeitpunkt die Arbeitsfähigen die Kinder und die Alten zu ernähren und deren Zahl ändert sich kaum durch Ersparnisse welcher Art auch immer. Ob die Versorgung der alten Menschen als Renten, als Zinsen und Dividenden oder als Sozialhilfe etikettiert und ausgezahlt wird – es bleibt dabei, dass die Arbeitenden deren Altersversorgung erarbeiten. Sie schaffen die Güter und Dienstleistungen dann, wenn sie gebraucht werden. Wird ein größerer Teil des Alterseinkommens als Dividenden ausgereicht, so ist der Gewinnanteil am Volkseinkommen höher, folglich der Lohnanteil niedriger, folglich das Beitragsaufkommen der Rentenversicherung niedriger und folglich der als Renten ausgezahlte Teil desgleichen. Letztlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren von den Arbeitenden zu den Alten und den Kindern, egal, wie groß der Anteil von Aktien und Versicherungen an diesem Umlagesystem ist. | ||||||||||||||||||||||