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16.10.2008 Der Charme der Stufen

Kurzes trotziges Plädoyer für die Stufung des Bildungswesens
von Ernst Rösner
Das Wirkungsfeld eines heranwachsenden Kindes, so erklärte mir unlängst ein Grundschullehrer, müsse man sich idealerweise in konzentrischen, sich Schritt für Schritt ausweitenden Kreisen vorstellen: Nah beim Elternhaus die vorschulischen Einrichtungen, etwas weiter die Grundschule und noch entfernter die weiterführenden Bildungseinrichtungen. Das sei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gemäß.
Tatsächlich orientieren sich Bildungsangebote weitgehend an diesem Bild, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme, der Langformschule in der Sekundarstufe, also einer organisatorischen Einheit aus Sekundarstufe I und II. Das gilt freilich nur für das allgemeinbildende Schulwesen.

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Ist das sinnvoll und zeitgemäß? Eher nicht, wenn wir für das Durchmus-tern der Argumente einen rationalen Zugang wählen. Die Frage der Sinn-fälligkeit stellt sich beim Blick auf die Übergangspraxis. Wer in einer Lang-formschule die Sekundarstufe I besucht, kann sie – Eignung vorausgesetzt – in derselben Schule mit dem Abitur abschließen. Das mag für Gymnasien und die meisten Gesamtschulen angenehm sein; für Seiteneinsteiger, wie der Verfasser als Realschulabsolvent aus eigenem Erleben weiß, ist es ein mühsamer Anpassungsprozess. Hauptschulabsolventen meiden ungeachtet attestierter Qualifikationen weit überwiegend diesen Übergang, weil sie um die enormen Risiken des Scheiterns wissen.
Schulformen sind eben, wie uns Baumert lehrte, differenzielle Entwicklungsmilieus. Kompetenzentwicklungen vollziehen sich auch nach Maßgabe des besuchten Bildungsgangs.
Nun mag argumentiert werden, die gymnasiale Tradition sei immer schon die Langformschule gewesen. Das ist zutreffend, aber Tradition verbietet keinen Wandel. Schon lange gibt es Gymnasien der Sekundarstufe I, so genannte „Progymnasien“, beispielsweise in Hessen. Gleichwohl gilt, dass die Leistungsstärke der Gymnasialschüler in der Sekundarstufe I in aller Regel eine eigene Oberstufe legitimieren kann. Doch weil selbst diese extrem klein ausfallen kann, hat das Land Nordrhein-Westfalen vorsorglich für neu zu gründende Gymnasien (sofern es die noch gibt) Dreizügigkeit als Mindeststandard in den Eingangsklassen vorgeschrieben.
Bei anderen Bildungsgängen – etwa bei Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen – ist die Streuung der Leistungen beabsichtigt und ungleich größer. Das kann solche Schulen, wenn sie über eigene Oberstufen verfügen, in die prekäre Lage bringen, trotz intensiver pädagogischer Bemühungen nur eine fragwürdig schmale Oberstufe zustande zu bringen.

Damit setzen sich solche Langformschulen bisweilen einem beträchtlichen Problemdruck aus. An Beispielen herrscht kein Mangel. Fragwürdig ist dabei, dass letztlich die Größe der Sekundarstufe I nicht den Erfordernissen dieser Schulstufe entspricht, sondern zur Funktion der angeschlossenen Oberstufe mutiert.
Dieses Problem verschärft sich bei rückläufigen Schülerzahlen. Wir können dabei sehen, dass sinkende Jahrgangsbreiten eine Veränderung des Übergangsverhaltens bewirken: Gymnasien schützen sich vor nachteiligen Folgen der demografischen Entwicklung durch höhere Aufnahmequoten. Diese Schüler fehlen in anderen Schulformen und verstärken damit den demografischen Effekt. Eigene Oberstufen sind dann immer schwerer aufrechtzuerhalten.
Warum solche Spaziergänge auf dünnem Eis? Es wäre doch viel einfacher, dem Beispiel des Landes Schleswig-Holstein zu folgen und bei den auch in Bremen geplanten „Schulen für Alle“ Oberstufen fakultativ vorzusehen? Das würde bedeuten: Eine gemeinsame Schule mit allen Bildungsstandards, dezidiert und erkennbar auch gymnasiale. Sie umfasst im Kern die Sekundarstufe I. Eine eigene Oberstufe ist möglich, sofern die Schülerzahlen auch perspektivisch ein differenziertes Kursangebot gewährleisten. Ebenso kann eine Grundschule Bestandteil einer gemeinsamen Schule sein – es kommt auf den Einzelfall an. Das könnte eine weiterführende Maxime sein: Keine Standardmodelle, sondern Stufen als bedarfsweise zu verknüpfende Module des Schulaufbaus. Letztlich wäre es ein undogmatischer Umgang mit dem Stufenaufbau des Schulwesens.
Wenn aber eine kleine gemeinsame Schule keine eigene Oberstufe tragen kann? Dann gibt es mindestens zwei Auswege: In einem Kooperationskonzept könnten sich zwei oder drei kleine Schulen auf eine Oberstufe an einem passenden Sekundar-I-Standort verständigen. Dann ist eben „unsere“ Oberstufe im Gebäude Soundso. Zeitgemäßer aber wäre ein Angebot von Oberstufenzentren, wie es beispielsweise Bremerhaven vorhält. Der besondere Reiz dieser Schulstufe besteht in der Option, berufs- und studienvorbereitenden Unterricht anbieten zu können.
Das wäre dann einerseits eine Referenz an die wachsende Bedeutung des beruflichen Schulwesens zur Vergabe allgemeiner Schulabschlüsse, andererseits entspricht eine solche Verbindung insofern der Wirklichkeit, als immer mehr Abiturienten in attraktive Ausbildungsberufe einmünden, namentlich in die kaufmännischen. Da sollte ein Abitur in einer doppelt qualifizierenden Oberstufe eher von Vorteil sein.


DR. ERNST RÖSNER
Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS)
Universität Dortmund (IFS), 44221 Dortmund
roesner [at] ifs [.] uni-dortmund [.] de

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