| | |
|  |
| Das Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ beinhaltet die Verschiebung von Verwaltungsarbeiten insbesondere im Bereich Personalverwaltung und Haushaltsführung, die bisher von der Behörde geleistet wurden, an die Schulen.
- Welche zusätzlichen Ressourcen erhält die Schule für welche Arbeiten?
- Welche zusätzlichen Belastungen für Verwaltungskräfte sowie für unterrichtendes und nichtunterrichtendes Personal ergeben sich aus der Verschiebung von Verwaltungsarbeiten?
|
| |
|  |
| Das Projekt beinhaltet über die Zuweisung eines festen Budgets die Verschiebung von Ressourcen- Mangel und Kürzungs-„Notwendigkeiten“ von der eigentlich dafür verantwortlichen Bildungsbehörde an die Schulen. Auf welcher Grundlage werden die Budgets bestimmt?
- Sind die realen Personalkosten für qualifizierte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu Grunde gelegt?
- Ist die Möglichkeit der Budgetaufstockung wegen steigender Kosten für mehr Schüler, zusätzliche Aufgaben, mehr Personal u.a. mehr vorgesehen?
| |
|  |
| Das beinhaltet eine Verstärkung der Machtposition der Schulleitung gegenüber der KollegInnen in Fragen von Beurteilung, Mehrarbeit, Bezahlung, Leistungsanforderungen, Personaleinsatz, Personalauswahl, Disziplinarmaßnahmen.
- Welche zusätzlichen Rechte hat die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals, um die Rechte des Kollegiums gegenüber der Schulleitung zu wahren?
- Welche zusätzlichen Rechte hat der Personalausschuss?
- Welche demokratischen Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten haben Gesamtkonferenz und Beirat des nichtunterrichtenden Personals, um die „Eigenverantwortliche Schule“ im Sinne des Kollegiums mitzugestalten?
| |
|  |
| Das Projekt beinhaltet die Verschiebung von Verantwortung für Ergebnisse, die durch die Rahmenvorgaben der Behörde bedingt sind, an Schulen und KollegInnen.
- Wie wird sichergestellt, dass die KollegInnen und Schulen nicht für negative Bildungsergebnisse verantwortlich gemacht werden, die auch durch personelle, finanzielle und strukturelle Vorgaben der Bildungsbehörde mit verursacht werden?
- Hat die Schulleitung alle Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Behörde öffentlich gemacht?
| |
|  |
| Das Projekt beinhaltet die wahrscheinliche Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse (befristet, Teilzeit, geringere Bezahlung) mit möglicherweise geringer qualifizierten Beschäftigten über Honorarverträge, Beschäftigungsträger und Personal-Outsourcing. Dies hätte auch eine stärkere Belastung des übrigen Personals sowie eine höhere Fluktuation und Verringerung der Arbeitsqualität zur Folge.
- Wie wird sichergestellt, dass alle Beschäftigte (auch zukünftig) unter vernünftigen Arbeits- und Vergütungsbedingungen im Öffentlichen Dienst arbeiten können?
- Wie wird sichergestellt, dass kein Personal mmit geringerer Qualifikation als bisher üblich eingesetzt wird?
- Wie wird sichergestellt, dass keine Personalkosten zugunsten anderer Bereiche gekürzt werden?
| |
|  |
| Das Projekt beinhaltet die Möglichkeit, dass Vergütungs- und Leistungszulagen verfügt werden können.
- Gibt es zusätzliche Ressourcen für Vergütungs- und Leistungszulagen für die Schule oder muss die Schule die Mittel dafür erst an anderer Stelle einsparen/kürzen?
- Welche Kriterien sollen für die Vergabe von Vergütungs- und Leistungszulagen gelten und wie werden sie festgelegt und überwacht?
| |
|  |
| Das Projekt birgt die Gefahr der Aushöhlung der Rechte und Möglichkeiten von Personalrat, Frauenbeauftragter und Schwerbehindertenvertretung zum Schutz der Beschäftigten.
- Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen mit vertretbarem Aufwand gewahrt bleiben?
| |
|  |
| Für Fragen und Beratung steht der Personalrat Schulen gerne zur Verfügung.
| |
|  |
| | |
|  |
| | |
|  |
| | |
|
 |  |  |  |  |  |  |