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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Dezember 2006 16.12.2006 Bildet Personalausschüsse! | ||||||
| 16.12.2006 Bildet Personalausschüsse! | ||||||
| Ergebnisse des Erfahrungsaustausches am 13. November | ![]() | |||||||||||||||
| Ca. 30 Personalausschüsse aus Bremer Schulen haben auf Einladung des Personalrats Schulen ihre ersten Erfahrungen ausgetauscht. Das neue Schulgesetz stärkt zwar die Position der Schulleitung gegenüber dem Kollegium, der Personalausschuss bleibt aber eine Kann-Regelung. Allerdings ist der Personalausschuss jetzt laut Dienstordnung in Fragen der Personalentwicklung einzubeziehen. Die Übertragung vieler Dienstvorgesetztenfunktionen auf die SchulleiterIn kann dazu führen, dass Regelungen nicht mehr über Gespräche und Vereinbarungen mit dem Kollegium gefunden werden, sondern vermehrt per Anweisung verfügt werden. Umso notwendiger wird der Personalausschuss. Bereits die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen führt häufig zu Konflikten. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, Probleme frühzeitig zu bearbeiten und vor Ort möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Rechte und Möglichkeiten des Personalausschusses sind begrenzt. Der Personalausschuss ist kein Mitbestimmungsgremium wie der Personalrat Schulen. Hier bleibt es auch weiterhin Aufgabe des Personalrats Schulen, durch seine Mitbestimmungsrechte die Interessen der KollegInnen wahrzunehmen. Das Personalvertretungsgesetz bestimmt, dass auf jeder Dienststelle ein Personalrat gebildet wird. Dienststelle und Dienstherr bleibt weiterhin der Senator für Bildung bzw. die Schulaufsicht. Personalrechtliche Maßnahmen wie Einstellungen, Entlassungen, Versetzungen, Abordnungen, Disziplinarverfahren, Dienstgespräche sind von dort letztlich zu verantworten. Hier hat der Personalrat Schulen wichtige Mitbestimmungsrechte. Jede Kollegin, jeder Kollege kann sich mit seinen Fragen und Problemen auch weiterhin direkt an den Personalrat Schulen wenden. Selbstverständlich wird der Personalrat auch die Personalausschüsse beraten, sich mit ihnen abstimmen und ggf. selbst tätig werden. Der Personalrat Schulen hat Handreichungen für die Arbeit der Personalausschüsse herausgegeben. Sie basieren auf dem GEW-Text „Arbeitsplatz Schule“, der auch im GEW-Kalender beigeheftet ist. |
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| Arbeit und Aufgabenfelder des Personalausschusses | ||||||||||||||||
| Nach dem Schulverwaltungsgesetz können die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals einen Personalausschuss wählen, der aus zwei Vertretern der Gesamtkonferenz und einem Vertreter des nichtunterrichtenden Personals besteht. Der Personalausschuss kann auch tätig werden, wenn das nichtunterrichtende Personal keinen Vertreter stellt. Zu Ausgestaltung und Umfang der Arbeit sowie zur Entlastung der Mitglieder des Personalausschusses macht das Gesetz keine Aussagen. Rechtlich ist die Entlastung für Personalausschüsse erstmal nicht vorgesehen. Hier müssen schulinterne Regelungen gefunden werden, um die Arbeitsfähigkeit des Personalausschusses sicher zu stellen. Gute Erfahrungen wurden mit festen Sprechstunden des Personalausschusses, regelmäßigen Informationsgesprächen mit der Schulleitung und einem Tagesordnungspunkt auf jeder Gesamtkonferenz "Bericht des Personalausschusses" gemacht. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit des Personalausschusses war eine auf Dialog und Kooperation ausgerichtete Schulleitung, denn eine Kooperation mit dem Ausschuss war bisher nirgendwo vorgeschrieben. Oftmals kann schon die Anwesenheit eines Personalausschussmitglieds ein Gespräch „entschärfen“. Eine der wesentlichen Aufgaben von Personalausschüssen wird sein für Transparenz zu sorgen: Die KollegInnen an den Schulen zu informieren, konfliktbeladene Themen u.U. auf Konferenzen anzusprechen, Hintergründe offen zu legen, auf Gleichbehandlung zu achten und auch KollegInnen zu schützen. Mögliche Aufgabenfelder des Personalausschusses könnten u.a. sein:
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| Die GEW veranstaltet Seminare für Personalausschuss-Mitglieder: | ||||||||||||||||
| ... für "EinsteigerInnen" Freitag, 11.01.07, 9:00 -- 16:00 GEW-Geschäftsstelle (Löningstraße 35) Welche Rechte, Rollen und Aufgaben haben Personalausschüsse? Wie sieht die Zusammenarbeit und Abgrenzung mit/zum Personalrat aus? Darum soll es in diesem Seminar gehen, ergänzt durch Tipps und Übungen zum Thema Konfliktgespräche. Leitung: Dirk Mescher (gb@ Nordverbund), Insa Gildemeister (GEW Bremen) ... für "Fortgeschrittene" Freitag, 19.01.07, 9:00 -16:00 GEW-Geschäftsstelle (Löningstraße 35) In diesem Seminar (Fortsetzung der Veranstaltungen aus 2006) soll es um den Austausch der gemachten Erfahrungen sowie um Tipps und Diskussion der Fälle aus der Alltagsarbeit der Ausschüsse gehen. Leitung: Dirk Mescher (gb@ Nordverbund), Insa Gildemeister (GEW Bremen) Die Seminare sind kostenlos! Anmeldungen bitte an: GEW Bremen, Gertrud Bieler, Tel. 0421-3376431, Fax 0421-3376430 E-Mail: ![]() | ||||||||||||||||