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Aktuelles Informationen für Beamte Beamte und Streik! | ||||||
| Beamte und Streik! | ||||||
| 01.09.2011| Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück [mehr...] | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beamte und Streik! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist nicht rechtmäßig Beamte zu Streikbrechern einzusetzen, wehrt euch, unterstützt uns. Beamte können ihre streikenden KollegInnen - auch, wenn sie nicht selber streiken - unterstützen und sich schützen: Leitsatz: Bei einem rechtmäßigen Streik darf nicht der Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen angeordnent werden, solange dafür keine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Verfassungswidrigkeit des Einsatzes von Beamten ohne gesetzliche grundlage bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen...
Informationen, Argumente und Aufruf für Beamte... | ![]()
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Beamte und Streik – Ein Thema heftigster politischer Auseinandersetzung
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![]() Beamte und Streik!
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| Konsequenzen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kolleginnen und Kollegen haben seit 1989 in Bremen und Bremerhaven mehrfach die Arbeit niedergelegt, unabhängig von ihrem Status. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat dieses Verhalten jeweils in persönlichen Schreiben missbilligt und für die Stunden, die nicht unterrichtet wurden, die Bezüge gekürzt. Dieser Vorgang wurde zur Personalakte genommen. Generell möglich sind schärfere Reaktionen wie Geldbußen oder Verweise. Letztere müssten gerichtlich verfügt werden. Dies ist bislang noch nie geschehen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Daraus folgt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Eine Streikteilnahme verstößt nach herrschender Rechtsauffassung gegen die Dienstpflichten. Diese Auffassung stimmt nicht mit europäischem Recht überein. Je mehr Beamtinnen und Beamte am 13. Februar streiken, desto geringer werden die Folgen sein. Solidarität schützt hier ganz konkret. Ausnahmen:
Außerdem steht fest: Niemand darf zu Streikbrechertätigkeiten herangezogen werden (Bundesverfassungsgericht AZ 1 BVR 1213/85, Urteil vom 02.03.1993) | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Denkt daran: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gewerkschaftsmitglieder sind durch den Rechtsschutz der GEW besonders geschützt. Außerdem erhalten sie Streikgelder bis zum Dreifachen ihres Monatsbeitrages plus 5 Euro pro Kind. Werdet Mitglied in der GEW! Landesvorstandssprecher Elke Baumann Christian Gloede-Noweck Bernd Winkelmann GEW Landesverband Bremen, Löningstr. 35, 28195 Bremen tele 0421-33764-0, fax 0421-33764-30, email info [at] gew-hb.de GEW Stadtverband Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 b, 27576 Bremerhaven T: 0471-94 13 540 / Fax 0471-94 13 540 e-mail bremerhaven [at] gew-hb.de | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||