| Auszüge | |
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| Die Koalitionäre haben in der Koalitionsvereinbarung zur Legislaturperiode 2007 -2011 die Verwaltung beauftragt, einen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten, der für die nächsten 10 Jahre aufzeigt, wie in Bremerhaven das Ziel eine gemeinsamen Schule 1 -9/10 schrittweise umgesetzt werden kann. Diese Planungsarbeiten sollten mit Unterstützung und Beratung durch externe Experten/innen erfolgen. Für die Beratungen eines Konzeptentwurfs konnten folgende namhafte Vertreter/innen aus Schulentwicklungs- und Qualitätsforschung, aber auch erfahrene Praktiker/innen aus Schule und Verwaltung und ein Vertreter aus der Wirtschaft gewonnen werden: Herr Prof. Dr. Mathias von Saldern, Leuphana Universität Lüneburg, geschäftsführender Direktor des Instituts für Pädagogik Herr Dr. Ernst Rössner; Universität Dortmund, Leiter der Abteilung „Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ im Institut für Schulentwicklungsforschung Herr Jörg E. Feuchthofen, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände Frau Ingrid Kaiser, ehemalige pädagogische Leiterin der Helene-Lange-Schule in Wiesbaden Frau Helga Boldt, ehemalige Dezernentin für Schule, Kultur und Sport in Münster, seit 2003 Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ Herr Rainer Domisch, Counsellor of education im Zentralamt für Unterrichtswesen in Helsinki
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 | Empfehlung_ext_Experten.pdf | | Vollständige Zusammenfassung der Empfehlungen der externen Experten aus den Expertengesprächen am 15. / 16. Mai 2008 und am 16. / 17. September 2008 gemäß der Vereinbarung über eine Zusammenarbeit –Koalition- zwischen SPD und CDU in der 16. Wahlperiode der Seestadt Bremerhaven 2007 – 2011 |
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| Inhaltsverzeichnis der Expertenempfehlungen
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| - Einführung
- Länger gemeinsam lernen:
Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Schulen in Bremerhaven - Kurzinformation zu den Prüfaufträgen des Koalitionsvertrages
- Vorüberlegungen zu einem dynamischen Modell der Gestaltung der äußeren Schulstruktur und ihrer systematischen Entwicklung.
- Entwicklungsraster als Instrument der Schulentwicklung
- Erster Entwurf eines Entwicklungsrasters
- Schulentwicklungsplan über einen Zeitraum von 10 Jahren
- Zeitplan für die kommenden Wochen und Monate
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 | Zeitplan_Bhv.pdf | | 7. Überlegungen zu einer Schulentwicklung über einen Zeitraum von 10 Jahren |
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| 3. Weiterentwicklung der Schulen zu einer Schule für alle
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| - Dem Schulwesen Bremerhavens gelingt die Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft nur unzureichend. Die Schwerpunktsetzung auf die Qualitätsdebatte führt dazu, dass sich so die Chancen für alle Schülerinnen und Schüler erhöhen, qualitativ wie personenbezogen gut auf spätere geeignete Bildungswahlalternativen vorbereitet zu sein.
- Eine „Schule für Alle“ bietet Unterricht auf allen Kompetenzstufen einschließlich gymnasialer Standards an. Alle Schulen müssen herausfordernde, kontinuierliche und damit glaubwürdige Angebote für kluge, lernwillige und leistungsbereite Kinder vorhalten.
- Eine erfolgreiche Veränderung der Bremerhavener Schulen setzt die Bereitschaft der Eltern voraus, die bisher geforderten frühen Selektionsentscheidungen hinauszuschieben. Die Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht durch die Weiterentwicklung der bestehenden Schulen zu „Schulen für Alle“ muss von Schülern und Eltern wahrgenommen und persönlich erlebt werden.
- Eltern und Schüler, aber auch weiterführende Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber usw., müssen den eingeschlagenen Entwicklungspfad mit Vertrauen begleiten. Dazu muss die Veränderung der äußeren Schulstruktur zeitgleich gekoppelt sein mit einer deutlichen Veränderung der Lehr-/Lernkonzepte, die eine erkennbare Verbesserung des Lernertrags auf allen Kompetenzniveaus sichert. Eltern müssen u. a. auch die gymnasialen Standards in dieser Arbeit erkennen.
- Die Schulen müssen in den Stand versetzt werden, die für solche Prozesse notwendigen innovativen Kräfte zu entwickeln. Dazu gehört, die Schulleitung auf ihre Rolle im Rahmen des langfristig angelegten Entwicklungsprozesses und der damit verbundenen Steuerungsaufgaben vorzubereiten. Dazu gehört, die Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität von Kindern und Jugendlichen und der Individualisierung des Unterrichts zu befähigen. Dazu gehört, eine Schulkultur der Akzeptanz, des zusammen Arbeitens und der Wertschätzung aufzubauen.
- Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist eine zentrale Voraussetzung von Leistung.
- Zukünftig darf es keine Schule in Bremerhaven mehr geben, die nicht ein solches Lernen auf allen Kompetenzstandards ermöglicht.
- Zu den notwendigen Differenzierungsmaßnahmen gehört neben Individualisierung und Binnendiffernzierung sowie dem Lernen auf allen Kompetenzstufen auch der flexible Umgang mit Lernzeit in allen Stufen des Schulwesens (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II). Das Durchlaufen der einzelnen Abschnitte des Schulwesens kann sich schneller oder langsamer vollziehen (individualisierte Schulverweildauer).
- Standortbezogene Analysen (z, B. Elternbefragungen) geben Aufschluss, wie der Prozess der organisatorischen und inhaltlichen Entwicklung weiter gestaltet werden kann.
- Die neu zu gründenden „Gemeinsamen Schulen“ müssen Erfolgsschulen sein, die den o.g. Ansprüchen genügen. Alle Schulen, auch die heute schon existierenden Gesamtschulen, müssen ihre Ausrichtung unter den o.g. Gesichtspunkten überprüfen. Es sollen solche Projekte in Angriff genommen werden, die die Kraft haben, auf die ganze Schullandschaft auszustrahlen.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe versetzt werden, müssen die Chance haben, die Vielfalt der Profilangebote in den zwei GyOZentren und der Oberstufe des durchgängigen Gymnasiums nutzen zu können. Die bestehenden Oberstufenzentren bleiben daher erhalten und werden in ihren Strukturen weiterentwickelt.
- Die Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich sind bei der Weiterentwicklung der Sekundarstufe II ein zentraler Gesichtspunkt. Dementsprechend sind Bildungsangebote im beruflichen Bereich so auszubauen, dass sie „... zu einer allgemeinen oder beruflichen Höherqualifizierung führen oder eine Anerkennung auf die spätere Ausbildungszeit ermöglichen ...“ (Koalitionsvertrag, S. 8) .
- Schulen brauchen für den Prozess der Weiterentwicklung größere Freiheitsgrade und Handlungsspielräume. Staatliche Vorgaben beschränken sich deshalb auf
o den gesetzlichen Rahmen (z. B. Schul-und Schulverwaltungsgesetz), o den Ressourcenrahmen, o den inhaltlichen Rahmen einschließlich Standardsetzungen - Für die schulinternen Prozesse (Differenzierungssystem, Stundentafel, Klassenbildung, Lernzeiten) ist allein die Schule verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Bei gleicher Zielrichtung kann die Binnenorganisation der Schulen durchaus unterschiedlich sein. Um Schulen veränderungsfähig zu machen,
brauchen sie Unterstützung von außen: o Schulleitungsfortbildung, o Fortbildung des Kollegiums (Teamstrukturen, Kennenlernen von Best- Practice-Schulen, Vernetzungen), o fachliche Weiterbildung.
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| 4. Anreizsysteme
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| Prozesse der Weiterentwicklung der Einzelschule und der Regionen können durch ein Anreizsystem beschleunigt werden.
- Ungleiches ungleich behandeln: Schulen in sozial schwierigen Quartieren haben einen Anspruch auf unterschiedliche Ausstattungen (Lehr- und Lernmittel, Klassenfrequenzen, Personalausstattung) auf der Basis eines zu entwickelnden Sozialindex.
- Schaffung eines Innovationsfonds (Stunden, Geld für den Kauf zusätzlicher Materialien, ...).
- Die innere Entwicklungslogik der Einzelschule ist mit einem Verbindlichkeit schaffenden Kontraktmanagement zu verknüpfen.
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| 5. Prozess der Weiterentwicklung
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| - Die Entwicklung zu einer „Schule für Alle“ ist ein langfristig Prozess, der legislaturperioden-übergreifend angelegt sein muss. Wenn Schulen und Elternschaft die Träger des Gesamtprozesses der Veränderungen sind, braucht dieser Prozess Zeit und eine Politik „des langen Atems“.
- Der Diskussionsprozess muss mehrstufig angelegt sein:
o Informationsphase o Diskussionsphase o Entscheidungsphase o Durchsetzungsphase Der Prozess kann nur dialogisch zwischen allen Beteiligten Politik / Elternschaft / Schulen verlaufen. - Dies bedeutet, dass Bildungspolitik, Schulverwaltung, Schulaufsicht und die weiteren Unterstützungssysteme Schulen befähigen müssen, sich in einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess zu begeben.
 | Zeitplan_Bhv.pdf | | 7. Überlegungen zu einer Schulentwicklung über einen Zeitraum von 10 Jahren |
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