zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuelles - Aktuelle Infos - Infoarchiv 2006 - 18.01.2006 Aufruf zur Demonstration am 11. Febr...

18.01.2006 Aufruf zur Demonstration am 11. Februar 2006 in Berlin

Im Februar werden die Europaabgeordneten in Strassburg über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. Deshalb wird der DGB gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund am 14. Februar 2006 in Strassburg demonstrieren. Die Entscheidungen für Europa fallen
auch in Berlin..

Die Bundesregierung entscheidet im Europäischen Rat
maßgeblich mit. Die deutschen Parteien haben erheblichen Einfluss auf ihre Europaabgeordneten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf zur Demonstration am 11. Februar 2006 in Berlin gegen den Bolkestein-Entwurf für eine europäische Dienstleistungsrichtlinie.
Wir brauchen einen Binnenmarkt für Dienstleistungen, der
zugleich den Interessen und dem sozialen Schutz der Beschäftigten dient.
EU-Parlamentarier und Regierung fordern wir auf, diese Richtlinie zu verhindern.
Sie müssen sich entscheiden

  • für oder gegen Sozialdumping
  • für oder gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen und unkontrollierbare Zustände auf den nationalen Dienstleistungsmärkten
  • für oder gegen die Aushöhlung des Arbeitsrechts
  • für oder gegen die Liberalisierung der Daseinsvorsorge
  • für oder gegen die Entrechtung von Leiharbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen
  • für oder gegen ein soziales Europa.

Die europäischen Gewerkschaften haben seit Vorlage des Bolkestein-Entwurfs einiges erreicht. Die Demonstration von 80.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am 19. März 2005 in Brüssel hat die Kritik und die Forderungen der Gewerkschaften deutlich gemacht. Aber diese Auseinandersetzung ist noch lange nicht entschieden. Jetzt müssen wir Druck machen, auch auf die politisch Verantwortlichen in Berlin.

Der DGB-Bundesvorstand fordert:

  • Die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Kontrollen muss nach dem Recht des Landes geschehen, in dem die Dienstleistung erbracht wird, soweit keine einheitlichen europäischen Regeln bestehen.
  • Deshalb: Weg mit dem Herkunftslandprinzip!
  • Bewahrt die Schutzrechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen!
  • Alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und
    Arbeitgeber betreffen, insbesondere das Arbeitsrecht, einschließlich der Mitbestimmung im kollektiven Arbeitsrecht, des Tarifvertragsrechts, des Streikrechts und der sozialen Sicherung müssen von der Richtlinie unberührt bleiben.
  • Keine Einschränkungen der Kontrolle im Rahmen der Entsendung!
  • Die Leistungen der Daseinsvorsorge müssen gesichert bleiben! Sie müssen deshalb vollständig aus der Richtlinie ausgenommen werden.
  • In besonderer Weise gilt dies für Gesundheit, Bildung und soziale Dienste.
  • Schutz für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die grenzüberschreitend eingesetzt werden! Die Tätigkeit von Leiharbeitsagenturen muss aus der Richtlinie ausgenommen werden.
  • Daher ruft der DGB auf, sich an der Demonstration am 11. Februar in Berlin zu beteiligen.







 Aufruf_zur_Demonstration_am_111.pdf
 Demoaufruf Berlin

SucheHilfeEmailSitemap
Suche,Hilfe,Email,Sitemap