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11.05.2006 Aufruf zum Streik am Dienstag, dem 16. Mai 2006

GEW ruft alle angestellten Lehrkräfte zum ganztägigen Streik auf...
Liebe Kollegin, lieber Kollege,

zwei Monate nach den gescheiterten Tarifgesprächen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) wird es auf Drängen der Gewerkschaften am 18. und 19. Mai 2006 wieder zu Verhandlungen von ver.di, GEW und GdP mit den Ländern kommen. Das ist ein Erfolg der bundesweiten Streiks und Aktionen der letzten Wochen! Bisher haben die Arbeitgeber die Übernahme des mit dem Bund und den Kommunen angeschlossenen TVöD und jeden von den Gewerkschaften angebotenen Kompromiss verweigert. Dieser sehr weit gehende Kompromissvor-schlag sah im Wesentlichen folgendes vor:

1. Arbeitszeit
38,5 Stunden für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 - 10 (BAT X bis BAT IVa).
39,5 Stunden in den Entgeltgruppen 11 - 14 (BAT III bis BAT Ib)
40 Stunden in der Entgeltgruppe 15 (BAT Ia)

2. Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung (Weihnachts- und Urlaubsgeld) soll ebenfalls nach Entgeltgruppen gestaffelt werden:
1 bis 8 95 Prozent
9 bis 11 80 Prozent
12 und 13 60 Prozent
14 und 15 40 Prozent

In den Verhandlungen hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am bisherigen Kurs festgehalten. Eine Mehrheit der Länder wollte bislang keinen Kompromiss in diesem Tarifkonflikt - sie wollen die Bedingungen einseitig festlegen! Ein Teil der Arbeitgeber will auch offensichtlich keine Tarifverträge mehr: Verhandlungsführer Möllring hat mehrfach gesagt, dass er auch ohne Tarifverträge gut leben könne. Das heißt konsequent weitergedacht: Wir brauchen keine Gewerkschaften, mit denen wir uns über Tarifverträge auseinandersetzen müssen. Wir sind schon bei den Beamten gut damit gefahren, die Arbeitsbedingungen nach der von uns definierten Finanzlage auszurichten und einseitig festzulegen.

Die sture und nicht auf Kompromisse ausgerichtete Verhandlungsführung hat gezeigt, dass es in dieser Tarifrunde um mehr als um die Kürzung von Gehältern und die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden geht.
Es geht darum, ob es die Angestellten des öffentlichen Dienstes jetzt schaffen, den tariflichen Schutz auch für die Zukunft zu erhalten und die Arbeitsbedingungen und Schutzvorschriften tariflich mit zu gestalten.
Wenn wir jetzt keinen Durchbruch schaffen, wird es im Bereich der Länder einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Zukunft nicht mehr geben!

Deshalb müssen alle Angestellten den Länder-Arbeitgebern jetzt deutlich zeigen, dass sie von ihnen bedingungslose Tarifverhandlungen und einen fairen Tarifabschluss erwarten. Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber noch einmal erhöhen. Das ist nur möglich, wenn viele Angestellte streiken, gemeinsam demonstrieren und gegenüber den Arbeitgebern ein Zeichen setzen. Je weniger die Arbeitgeber sichtbar unter Druck gesetzt werden, um so mehr werden sie am 18./19. Mai ihre kompromisslose Haltung beibehalten.

Kommt alle um 10.30 Uhr zur zentralen Streik-Mahnwache
der Gewerkschaften am Rathaus!

 StreikaufrufMai2006.pdf
 

Streik in den KiTa

Wir fordern:

·Schluss mit der Arbeitszeitverlängerung!
·Keine Verschlechterungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld!
·Übernahme des TVöD
·mit den dort vereinbarten Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006, 2007!

Um diese Forderungen zu unterstreichen rufen wir alle angestellten Lehrkräfte für Dienstag, 16.5.2006 zum ganztägigen Streik auf!

Die KollegInnen der städtischen KiTa streiken in der Woche vom 15.5. – 19.5. 2006.
Wir schlagen euch vor, am Dienstag während der Zeit von 8.00 Uhr - 10.00 Uhr die streikenden
KolegInnen zu besuchen und damit gemeinsame Stärke zu demonstrieren.

Christian Gloede-Noweck, Landesvorstandssprecher
Wolfgang Bielenberg, Rüdiger Eckert, örtliche Streikleitung

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Löningstr. 35, 28195 Bremen
email E-Mail-Adresse, tele 0421-33764-0

Streikrecht ist ein Grundrecht für alle Beschäftigten.

Alle Beschäftigten im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis haben das Recht, sich an einem Streik zu beteiligen. Das Streikrecht ist grundgesetzlich gesichert. Jede Kollegin und jeder Kollege, egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, darf an einem Streik oder Warnstreik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld.

Wir fordern:

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