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20.04.2004 Aufruf des Landesvorstandes

Keine Arbeitszeitverlägerung im öffentlichen Dienst!
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 25. März die Absicht erklärt, die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen und dafür den Beifall der Unternehmerverbände erhalten.
Die staatlichen Arbeitgeber wollen im Rahmen weiterer Haushaltskürzungen Personal abbauen und die damit entstehenden Defizite bei den staatlichen Dienstleistungen durch
eine Arbeitszeitverlängerung auffangen. Bis zu 100000 Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in Schulen und Kindergärten, bei Feuerwehr und Polizei sind gefährdet, wenn
dieser Plan durchkommt.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben die Länder aufgefordert, die Arbeitszeitbestimmungen bis zum 30. April wieder in Kraft zu setzen. Die Friedenspflicht endet bei Aufrechterhaltung der Kündigung zum 1. Mai.

Auch die Beamten sind betroffen!
Zwar bezieht sich die Kündigung der Arbeitgeber zunächst einmal nur auf die Angestellten der Länder, aber allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes droht die gleiche Entwicklung. In mehreren Bundesländern wurde die Beamten-Arbeitszeit bereits auf über 40
Stunden erhöht. In Berlin und Hessen hat es unter maßgeblicher Beteiligung von Lehrkräften Beamtenstreiks gegeben. Aber es fehlte bisher die Kraft, die Arbeitgeber zur Veränderung ihrer Pläne zu bewegen. Klar ist: Mit einer Arbeitszeitverlängerung bei den Angestellten wären auch die Weichen für eine solche Maßnahme bei den Beamten der anderen Länder (darunter Bremen) gestellt.

Nicht erst aktiv werden,wenn es zu spät ist!
Die Lehrerarbeitszeit zerfällt in einen geregelten (Unterrichtsverpflichtung, Aufsichten, Konferenzen etc.) und einen disponiblen Anteil (Vorbereitung, Korrekturen, Elternarbeit,
Fortbildung etc.) Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit bedingt nicht automatisch eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte. Aber wir wissen aus Erfahrung, dass die Kultusminister und Bildungssenatoren jede Chance nutzen, den Lehrkräften zusätzliche Unterrichtsstunden und weitere Aufgaben aufzubürden. In Bremen und einigen anderen Ländern wurde die Arbeitszeitverlängerung für Beamte von 38,5 auf 40 Stunden 1997 in eine zweistündige Pflichtstundenerhöhung umgemünzt. Der bevorstehende Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst setzt also auch Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Unterrichtsverpflichtung und Lehrerarbeitszeit. Es geht daher für uns nicht nur um eine Auseinandersetzung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, zu der wir Stellung beziehen
müssen, sondern auch um die Zukunft unserer eigenen Arbeitsbedingungen – und letztlich auch um die Schulqualität, die bei weiterhin überhöhter Unterrichtsverpflichtung unweigerlich absinken wird.

Massenarbeitslosigkeit und Arbeitszeitverlängerung – ein Teufelskreis
In allen Industrie- und Dienstleistungsbereichen würden die Arbeitgeber gern eine generelle Arbeitszeitverlängerung durchsetzen. Neu ist, dass der öffentliche Dienst dabei jetzt eine
Vorreiterfunktion übernehmen soll. Daher geht die bevorstehende Auseinandersetzung mit den staatlichen Arbeitgebern alle gesellschaftlichen Bereiche an. Der ostdeutsche Metallstreik hat gezeigt, dass ohne große gewerkschaftliche Geschlossenheit und ohne Unterstützung aus der Gesellschaft ein erfolgreicher Kampf um die Arbeitszeit nicht möglich ist. Hieraus gilt es Konsequenzen zu ziehen.
Wer trotz über 4 Mio. Arbeitslosen die Wochenarbeitszeit erhöhen will, kann nicht ernsthaft behaupten, er wolle die Massenarbeitslosigkeit abbauen. Vielmehr geht es ihm darum, die Unternehmensgewinne ohne Rücksicht auf die gesellschaftlichen Auswirkungen zu erhöhen. Mag dies vom Standpunkt eines privaten Unternehmens logisch sein, so ist es
als staatliche Politik perspektivlos – ebenso perspektivlos wie die anderen Kürzungsmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder, die von CDU und FDP nur deshalb kritisiert werden, weil sie ihnen nicht weit genug gehen. Niedrigsteuerpolitik,
Verarmung des Staates, Kürzung der sozialen Leistungen, Deregulierung der Beschäftigungsbedingungen, Verschärfung der Zumutbarkeitsklauseln und Arbeitszeitverlängerung bilden einen Teufelskreis, in den sich die herrschende Politik – mit
Unterstützung der meisten Medien – immer weiter hineinbegibt. Seit den Demonstrationen am 3. April ist öffentlich deutlich geworden, dass viele Menschen mit dieser Politik nicht
einverstanden sind. Die Frage der Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst wird wahrscheinlich eine Schlüsselrolle für die weitere Auseinandersetzung haben.

Die GEW wird euch über die weitere Entwicklung informieren.
Sollten die Arbeitgeber ihre Kündigung aufrecht erhalten,müssen
wir uns zusammen mit den anderen Gewerkschaften des
öffentl chen Dienstes auf Kampfmaßnahmen vorbereiten!

Impressum:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,Landesverband Bremen.Löningstr.35,
tele 337640, Fax 3376430
V.i.S.d.P.J.Burger

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