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16.11.2006 Armut und Bildung

Initiative „BremerhavenerInnen
für Kinder und Jugendliche“

Die Initiative „BremerhavenerInnen für Kinder und Jugendliche“ hat sich im Jahre 1999 als Zusammenschluss verschiedenster Einrichtungen und Organisationen konstituiert. Ausgangspunkt für ihre Gründung waren Berichte über die wachsende Armut von jungen Menschen in Bremerhaven. Seit dieser Anfangszeit wurden Daten und Analysen gesammelt, Veranstaltungen zur inhaltlichen Klärung dieser Problemstellung durchgeführt, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Mitglieder des Zusammenschlusses arbeiteten in unterschiedlichen Zusammenhängen an dieser Frage. Nach eingehender Beratung legt die Initiative nunmehr einen Forderungskatalog vor, der sich der Beziehung von Armut und Bildung widmet.


An der Initiative sind beteiligt:
Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bildungsgemeinschaft Arbeit und Leben, Evangelische Jugend, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaften e.V., Pädagogisches Zentrum, Schulamt Bremerhaven, Solidarische Hilfe, Stadtjugendring, Stadtschülerring, Zentralelternbeirat/Schulen, „Die Falken“

Die Initiative akzentuiert damit, dass

Die folgende Sammlung listet wichtige Aspekte im Sinne von Mindestanforderungen für einen umfänglichen Bildungs- und Erziehungsprozess auf. Die Trennung in drei Bereiche erfolgt aus analytischen Gründen; die notwendige Verzahnung wurde oben bereits angemahnt.

Die Aufstellung folgt der Perspektive: „Kein einziges Kind wird zurückgelassen“.

  • unterschiedliche Bereiche der Bildung in ihrer Verknüpfung zueinander betrachtet werden müssen
  • das bisherige, oftmals aus kurzfristigen Maßnahmen bestehende Vorgehen zu wenig Wirksamkeit entfaltet
  • das Menschenbild die entscheidende Komponente pädagogischen Handelns darstellt: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung ihrer Persönlichkeit und damit ein Recht auf Zugang zu umfassender Bildung und Erziehung.

Seitenabschnitte:
Bereich 1: Vorschule
Bereich 2: Schule
Bereich 3: Außerschulisches Lernen

 ArmutUndBildung.pdf
 Vollständiger Artikel
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Bereich 1: Vorschule

Die Förderung der Kinder erfolgt ab Geburt und mündet ein in eine „Kita für alle“, die auch eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren garantiert.

  • In der „Kita für alle“ ist die Teilnahme verpflichtend und kostenlos
  • sie nimmt den Bildungsauftrag ausdrücklich wahr
  • gut qualifiziertes Personal arbeitet dort interdisziplinär
  • es gibt einen Betreuungsschlüssel nach skandinavischem Vorbild
  • ausreichende Sachmittel sind vorhanden.

Da die Kita für alle ein Regelangebot ist, wird eine Stigmatisierung verhindert.
Um die Akzeptanz der Eltern zu gewinnen, garantiert der Staat auch juristisch einklagbare Mindeststandards und fördert Einsichten durch ein Anreizsystem. Ergänzt wird eine Integrierte Elternschule mit Inhalten und Konzepten und eine kontinuierliche Begleitung von Kindern und Familien.

Bereich 2: Schule

Trotz kritischer Anmerkungen zu den aktuellen Umsetzungen von Ganztagsschulangeboten wird an einer ganztägigen Beschulung festgehalten. Folgende Kriterien soll die Schulbildung erfüllen:

Gefordert ist ein „neues“ Konzept sowohl inhaltlich als auch organisatorisch (ohne Hausaufgaben):

  • - Dieses soll altersangemessen sein
  • eine andere Rhythmisierung realisieren in Überwindung der Trennung unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche
  • Rückzugsorte beinhalten
  • eine Umgestaltung der Lernorte ermöglichen, so dass ein wacher „Lebensort“ geboten werden kann
  • individualisierte Lernkonzepte aufweisen
  • gemäß der inneren Differenzierung vorgehen.

Das Ziel besteht darin eine „Schule für alle“ Kinder und Jugendlichen aufzubauen. Diese Schule weist einen

  • ganzheitlichen reformpädagogischen Ansatz auf
  • es werden Inhalte behandelt, mit denen die Kinder die Welt erkennen
  • sie erhalten Unterstützung von Anfang an, erfahren lebenspraktische Hilfen (Kochen, Hygiene, Gesundheitsfürsorge)
  • treiben täglich Sport
  • erhalten ein kostenloses Mittagessen.

Die Kinder sollen stark gemacht werden für ihr Leben; eine Einbeziehung ihrer Eltern ist selbstverständlich, wie auch die Meinung der SchülerInnen, um ihnen Wertschätzung entgegenzubringen.

Bereich 3: Außerschulisches Lernen

In unserer Aufstellung wird dem Grundsatz gefolgt, dass die außerschulischen Kompetenzen in der Schule Platz haben sollen, und Schule sollte auch an außerschulischen Orten stattfinden. Daraus folgt:

- eine Verzahnung von Schule und außerschulischem Bereich im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung
- eine Absicherung der Jugendverbands- und Jugendbildungsarbeit mit einem dauerhaften finanziellen Sockel
- eine Absicherung des „nachschulischen Bereiches“ (also des Bereiches für Jugendliche, die die Schule abgeschlossen bzw. abgebrochen haben)
- ein ehrenamtliches Engagement und eine Kompetenzerweiterung durch außerschulische Arbeit, die auch offiziell anerkannt wird
- ein Recht auf Weiterbildung auch für den außerschulischen Sektor
- kostenlose Angebote (z.B. Übernahme von Beiträgen für Sportvereine)
- offene Angebote in Vereinen und Verbänden (zum „Hinein-Schnuppern) mit dem Ziel einer langsamen aber langfristigen Bindung der Kinder und Jugendlichen.

Abschließend fassen die TeilnehmerInnen der Initiative ihr Verständnis einer umfassenden Bildung mit folgenden Punkten zusammen: Es gilt Mindeststandards zu formulieren, damit das Ausmaß an Kinderrechten definiert wird, welches der Staat garantieren muss. Alle drei Bereiche werden als vielfach verknüpfte Dimensionen verstanden, die an einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen mitwirken. Zu diesem integrativen Verständnis gehört auch, dass die Ausbildungen unterschiedlicher Professionen in den pädagogischen Studiengängen mehr aufeinander bezogen werden müssen. Auf ein gemeinsames Grundlagenstudium folgt eine Spezialisierung auf verschiedene Altersgruppen und Anforderungen der Tätigkeit. Die Initiative unterstreicht noch einmal, dass es um ein Angebot für Alle geht, um Stigmatisierungen vorzubeugen. Dabei ist die Kontinuität von Angeboten ein außerordentlich wichtiges Kriterium.

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