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16.10.2006 Arbeitszimmer

Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit verfassungswidrig
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wird unter anderem die Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Lehrkräften und vergleichbaren Berufsgruppen abgeschafft. Die GEW hat seit Aufkommen der Pläne deutlich gemacht, dass sie die Streichung für verfassungsrechtlich unzulässig hält. Diese Rechtsauffassung ist jetzt durch ein Gutachten von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Universität Jena, bestätigt worden. Der Arbeitgeber „verpflichtet“ Lehrkräfte, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu Hause zu erledigen, da er keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stellt (so genannte Pflichtigkeit). Der Gesetzgeber dürfe, so die Expertise, diese „Pflichtigkeit“ der Aufwendungen nicht ignorieren.
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Was können Sie tun?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2007 machen, geben Sie wie bisher die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer an. Diese werden Ihnen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, da das Finanzamt sich an das geltende Gesetz halten muss. Haben Sie ihren rechtskräftigen Steuerbescheid für 2007 erhalten, so legen Sie Einspruch ein gegen die Nicht-Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers. GEW-Mitglieder erhalten Hilfe bei der Einspruchsbegründung. Betroffene, die sich bisher schon einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, können dies weiterhin beantragen. Die Lohnsteuerkartenstellen müssen aber nicht prüfen, ob die Höhe der Freibeträge Bestand hat. Einen Anspruch auf Eintragung eines Freibetrages gab es bisher schon nicht. Auf die endgültige Höhe der Steuerschuld hat der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte keinen Einfluss.

GEW aktiv
Die GEW hat seit Bekanntwerden der Pläne gegen die Streichung der Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers protestiert: Über 30.000 Lehrkräfte haben bei der GEW-Unterschriftensammlung gegen die Steuerpläne mitgemacht. Im Mai 2006 wurden die Unterschriften dem Bundesfinanzministerium übergeben. Anlässlich der Übergabe erklärte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad in einer Presseerklärung: „Es geht gar nicht in erster Linie um die 200 bis 400 Euro, die das aufs Jahr gerechnet meist ausmacht. Wer so etwas beschließt, unterstellt implizit, Lehrerinnen und Lehrer würden außerhalb des Unterrichts nicht arbeiten. Das ist eine Missachtung der pädagogischen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer.“ Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer (die der Änderung alle zugestimmt haben) behaupten, sie würden „Steuervorteile“ streichen. Macht man sich klar, dass allein an im öffentlichen Schuldienst ca. 800.000 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt sind, so wird schnell deutlich, dass es um was ganz anderes geht: Hier soll mal wieder auf Kosten von Arbeitnehmer/innen gespart werden.

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