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20.01.2007 Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an Ganztagsschulen

von Jürgen Burger
Als in den siebziger Jahren in Bremen die ersten zwei Ganztagsschulen eingerichtet wurden, war klar, dass sie eine entsprechende Ausstattung brauchten:

  • Als integrative Schulen hatten sie deutlich niedrigere Klassenfrequenzen als die Schulen mit einem gegliederten System.
  • Die Lehrkräfte hatten eine Pflichtstunde weniger zu unterrichten.
  • Pro Jahrgang gab mehr als eine volle Sozialpädagogenstelle.

Ende der 90er Jahre gab es in Bremen kaum mehr Ganztagsschulplätze als 1975. Dies änderte sich erst, seit der Ausbau der Ganztagsschule zu einer politischen Direktive der offiziellen PISA-Auswertung wurde. Seitdem beobachten wir einen Ganztagsschulboom: Im Lande Bremen sind in den Deputationsberichten inzwischen 33 Schulen als Ganztagsschulen ausgewiesen. Hierbei sind jedoch nicht nur „gebundene“ (d.h. mit vollständigen Jahrgängen zur Ganztagsschule übergehende), sondern auch Schulen mit additiven Betreuungsgruppen aufgeführt. (S. S. 14)
Vergleicht man diese neue Gründungsphase mit der ersten, so wird deutlich, zu welch schlechteren Bedingungen jetzt geplant wird!

  • Die Frequenzen integrierter Systeme wurden um vier SchülerInnen heraufgesetzt.
  • Die Stundenermäßigung für Ganztagslehrkräfte wurde abgeschafft.
  • Statt ganzer Sozialpädagogenstellen gab es jetzt Mittel für Pädagogische MitarbeiterInnen mit Teilzeit und bedeutend schlechterer Bezahlung.

Seitenabschnitte:
Der Konflikt um den Schulversuch Borchshöhe
Worauf ist zu achten?

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Der Konflikt um den Schulversuch Borchshöhe

Als die Bildungsbehörde 2002 die Einrichtung von Ganztagsangeboten im Grundschulbereich ausschrieb, erklärten zunächst viele Schulen, dass sie sich nicht bewerben würden, weil die geplanten Ressourcen zu gering seien, um ein sinnvolles Ganztagsangebot zu machen. Damals kam das Wort von der „Suppenküche mit Betreuung“ auf. Schließlich fanden sich dann doch vier Schulen. Einen besonderen Antrag stellte dabei die Schule Borchshöhe. Sie hatte ein Konzept für eine „gebundene“ Ganztagsschule mit jahrgangsübergreifendem Unterricht und 35stündiger Präsenz der Lehrkräfte entwickelt. Als Voraussetzung hatte sie beantragt, dass zum Ausgleich für die dabei anfallenden vielfältigen außerunterrichtlichen Aufgaben drei Stunden pro Lehrervollzeiteinheit weniger zu unterrichten seien.
Die Bildungsbehörde war zwar sehr erfreut, dass eine Schule ein Ganztagsschulkonzept mit Präsenzzeit der Lehrkräfte vorlegt, sie war aber nicht bereit, die Voraussetzung einer dreistündigen Unterrichtsermäßigung zu bewilligen. Das Modell stand auf der Kippe. Der Personalrat stimmte der Maßnahme nicht zu, es kam zur Schlichtung.
Das Schlichtungsergebnis sah vor, dass die Schule pro Klassenverband zusätzlich 2,5 Stunden erhält, die nicht für Unterricht verwendet werden dürfen. Personalrat und GEW hielten dieses Zugeständnis zwar nicht für ausreichend, sahen aber im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nicht die Möglichkeit, mehr durchzusetzen. Da Schulleitung und Kollegium mit der Umsetzung des Modells zu den ausgehandelten Konditionen beginnen wollten, stimmte der Personalrat der Maßnahme zu. Es wurde vereinbart, dass im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung die Auswirkungen des Modells auf die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte untersucht werden. Die Behörde beauftragte Prof. Holtappels aus Dortmund damit. Der dreijährige Untersuchungszeitraum ist seit September 2006 beendet, eine Veröffentlichung der Ergebnisse steht aber noch aus.
Als in den darauf folgenden Schuljahren zwei weitere Grundschulen mit dem Aufbau einer „gebundenen“ Ganztagsschule mit Präsenzzeitmodell begannen, wurde für sie die beim Modellversuch Borchshöhe ausgehandelte Ausstattung zu Grunde gelegt.

Worauf ist zu achten?

Der Aufbau von Ganztagsschulen erfolgt im Lande Bremen zur Zeit in den unterschiedlichsten Formen und unter den unterschiedlichsten Bedingungen. Oft sind die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend. Häufig kommt es (wie auf der Veranstaltung der Personalausschüsse in Bremen berichtet wurde) zu Konflikten um Arbeitszeitregelungen.
Der Arbeitszeitausschuss der GEW Bremen hat im Mai 2003, anlässlich der Konferenz „Arbeitsbedingungen an Ganztagsschulen“ (Einleitungsreferat: Prof. H.-G, Schönwälder) einen Leitfaden erstellt, worauf zu achten ist (s. Homepage der GEW, Button „Keine Arbeitszeitverlängerung“). Er bezieht sich insbesondere auf vier Komplexe:

  • Festlegung konkreter, funktionsbezogener Anwesenheitszeiten statt einer abstrakten Präsenzzeitregelung,
  • Ausreichende Anrechnung von Betreuungszeiten auf die Unterrichtsverpflichtung,
  • ausreichende Ausstattung mit sozialpädagogischen Fachkräften und Gewährleistung von Kooperationszeiten, die ebenfalls auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen sind sowie
  • Schaffung von angemessenen Arbeitsräumen und Rückzugsmöglichkeiten in der Schule.

Viele der dort genannten Forderungen sind noch nicht erfüllt. Die Bildung eines Personalausschusses ist eine wichtige Voraussetzung, um die bestehenden Probleme vor Ort aufzugreifen und sich mit den anderen Ganztagsschulen auszutauschen. Personalrat und GEW können hierbei Hilfestellung leisten (Vermittlung von Kontakten, Beratung und Unterstützung).

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