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15.11.2008 Aktuelle Infos für Betreuungskräfte


Die Situation kommt jeder bekannt vor...
Seit Jahren versucht man,einen stundenmässig höheren Vertrag zu ergattern, eine Kollegin geht und die Schulleiung besetzt die Stelle - mit ebenso geringer Stundenzahl neu.
Das geht so nicht.
Vorausgesetzt die neue Kollegin ist über den gleichen Träger angestellt, steht mir zu, eine beantragte Stundenerhöhung bewilligt zu bekommen.
Es ist sinnvoll, diesen Antrag auf Stundenerhöhung generell zu stellen.

 Antrag_auf_Arbeitszeiterhoehung.pdf
 

 Antrag_auf_Arbeitszeiterhoehung.doc
 

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