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Pfad zur Seite:Startseite - Publikationen - BLZ - BLZ Archiv - BLZ Juli/August 2008 - 16.07.2008 AFB - Forderungen zur Schulentwicklung

16.07.2008 AFB - Forderungen zur Schulentwicklung

Beschluss der AfB-MV vom 29.4.2008
(Arbeitsgemeinschaft für Bildung - SPD)

Für die Schulentwicklung im Lande Bremen müssen diese grundsätzlichen Ziele leitend sein:
Kein Kind wird zurückgelassen – das Leitmotiv ist die Schule für alle!

  • Die soziale Integration in der Stadt und den Stadtteilen steht im Vordergrund!
  • Die Qualitäts- und Leistungsorientierung der Bildungseinrichtungen wird weiter gestärkt.
    Die Arbeit der Schulen wird regelmäßig evaluiert.
  • Ziel für Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist die Entwicklung zur Ganztagsschule.

Seitenabschnitte:
Der Vorschulbereich und die Primarstufe
Die Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe II

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Der Vorschulbereich und die Primarstufe

Die soziale Integration findet im Stadtteil statt. Verbünde zwischen Kindertagesstätten und Schulen sollen gefördert werden. Sie sollen mit gemeinsamen Bildungsplänen arbeiten. Ressourcen im Bildungsbereich werden gezielt in den Anfang der Schulzeit gegeben. In der Primarstufe muss es die kleinsten Lerngruppen geben. In Kindertagesstätten und in der Primarstufe muss Einzelförderung vor Ort möglich sein.
Die Primarstufe muss notenfrei sein. Alle SchülerInnen erhalten beim Übergang in die SI eine Lernstandsbeschreibung. Sie ersetzt die Schulartenempfehlung. Die SchülerInnen haben ein vorrangiges Aufnahmerecht in der regional zugeordneten Integrierten Stadtteilschule.

Die Sekundarstufe I

Die geplanten Entwicklungsschritte streben die gemeinsame Schule für alle an. In jedem Stadtteil bilden eine oder mehrere Integrierte Stadtteilschulen als Ganztagsschulen das Zentrum aller Ausbildung. Sie werden zu Bildungs- und Sozialzentren entwickelt und sind der Kern der Jugendbildung. Berufsorientierung wird durch spezielle Programme erreicht. Alle Schulen der Sekundarstufe I sollen sich schrittweise zu Integrierten Stadtteilschulen entwickeln. Dabei wird die Zusammenführung der Bildungsgänge und die Arbeit mit heterogenen Lerngruppen mit Qualitätsentwicklung und entsprechender Ausstattung unterstützt. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden verstärkt in das gemeinsame Lernen von 1-10 einbezogen.
Als strukturelle Grundlagen dafür, dass Kinder möglichst lange gemeinsam lernen können, werden Verbünde und Zusammenschlüsse von Grundschulen mit integrierten Stadtteilschulen gezielt gefördert.
Solange es auf dem Weg zur gemeinsame Schule noch durchgehende Gymnasien gibt, sind diese unter besonderen Bedingungen anwählbar. Aufgenommene SchülerInnen bleiben bis zum mittleren Bildungsabschluss in ihrer jeweiligen Schule. Das Gymnasium kann bei Bedarf ab Jahrgang 7 stärker differenzieren. An allen Schulen werden alle mittleren Bildungsabschlüsse durch Prüfung vergeben. (Es ist noch zu klären, wie und wann die Prüfung für SchülerInnen im gymnasialen Bildungsgang erfolgen kann, da nach 9 Jahren die Schulpflicht nicht erfüllt ist, in der Eingangsphase der Oberstufe diese Prüfung jedoch nicht praktikabel scheint.

Die Sekundarstufe II

Isolierte Oberstufen sind als Bestandteil einer Integrierten Stadtteilschule oder als Verbundschule mit mehreren Stadtteilschulen zu führen. Es ist zu gewährleisten, dass die Profiloberstufe mit entsprechender Jahrgangsbreite gesichert ist. Oberstufen mit spezieller beruflicher Orientierung werden als Bestandteil eines Berufsschulzentrums geführt. Für verbundene Systeme gilt eine vorrangige
Aufnahmegarantie für zugeordnete Schulen.
Die freie Anwahl der Oberstufe zur Spezialisierung der Berufsvorbereitung oder zur Studienreife bleibt erhalten. Der Wechsel in die Eingangsphase der Gymnasialen Oberstufe ist bei entsprechenden Voraussetzungen auch für Schüler der Integrierten Stadtteilschule schon nach Klasse 9 zu ermöglichen.

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