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| Reform des Beamtenrechts - Nur der DGB hat das Recht zu verhandeln
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| | Auf seiner Sitzung am 16. Oktober 2004 hat der Hauptvorstand der GEW in Magdeburg erklärt, dass die Vereinbarung zur Reform des Beamtenrechts zwischen ver.di, dem Deutschen Beamtenbund und Bundesinnenminister Schily für die Bildungsgewerkschaft nicht bindend sei. Nur der DGB habe als Spitzenorganisation das Recht, die bei ihm organisierten Beamtinnen und Beamten in allgemeinen beamtenrechtlichen Fragen nach außen zu vertreten. Dieses Mandat ist ausdrücklich nicht an ver.di bzw. dessen Bundesvorsitzenden übertragen worden.
Zudem müsse sich insbesondere der Deutsche Beamtenbund erklären. Sein wiederholt praktiziertes Auftreten als Wahrer der Beamteninteressen steht in deutlichem Widerspruch zum unterzeichneten Eckpunktepapier. Vor allem die regionale Öffnung von Besoldungsregelungen öffnet einer Gehaltskürzung Tür und Tor. Derartige Verschlechterungen lehnt die GEW entschieden ab.
Hier der Wortlaut der „Magdeburger Erklärung“:
- Die GEW tritt für die Weiterentwicklung des Beamtenrechts ein. Sie ist zur Mitwirkung bereit, das Beamtenrecht zukunftsfähig, unter Beachtung der Interessen der in der GEW organisierten Beamtinnen und Beamten, zu gestalten. Doch die GEW wehrt sich dagegen, mit einer Reform des Beamtenrechts eine Sanierung der öffentlichen Haushalte auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten auszutragen.
- Der GEW Hauptvorstand lehnt die aktuelle Vereinbarung zur Reform des Beamtenrechts ab. Sie beinhaltet eine „Reform“, die den Namen nicht verdient und von den Beamtinnen und Beamten nur als Bedrohung zur weiteren Verschlechterung ihrer Situation wahrgenommen werden kann. Sie ist keine geeignete Grundlage für die von uns geforderte Reform in Richtung eines einheitlichen Personalrechts für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie führt einerseits zu einer weiteren Spaltung der Beschäftigten, andererseits bietet sie keinerlei Schritte in Richtung voller Koalitionsrechte für die Beamtinnen und Beamten. Sie eröffnet den öffentlichen Arbeitgebern bisher ungeahnte Möglichkeiten zur Besoldungsabsenkung.
- Mit den in dem Papier formulierten Positionen zur Einführung von Leistungselementen bei der Besoldung wird ignoriert, dass bereits bei der Beamtenrechtsreform 1997 Leistungselemente eingeführt wurden, die bis heute nicht umgesetzt sind. Vielmehr wurde und wird das durch die Einführung der Leistungsstufen eingesparte Geld den Beschäftigten vorenthalten und zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht. Die GEW erwartet, dass die öffentlichen Arbeitgeber zunächst diese Mittel einsetzen.
- Insbesondere eine Öffnung der Besoldungsregelungen, um regional unterschiedlichen, wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und finanziellen Begründungen „Rechnung zu tragen“, wird von der GEW nicht akzeptiert. Die GEW setzt sich zur Wehr, wenn in den Ländern Lehrerinnen und Lehrer zukünftig auch noch für unterfinanzierte, schlecht ausgestattete Schulen, zu lange Arbeitszeiten und zu große Klassen Besoldungsverschlechterungen hinnehmen sollen. Eine „Besoldung nach Kassenlage“ lehnt die GEW strikt ab.
- Reformen sollen nur mit den betroffenen Beschäftigten durchgeführt werden - nicht ohne und schon gar nicht gegen sie. Bundesinnenminister Schily wird aufgefordert, mit allen organisierten Beamtinnen und Beamten der Gewerkschaften und dem DGB in einen offenen Dialog zu treten. Für die GEW ist die Vereinbarung nicht bindend.
- Die Art des Zustandekommens dieses Papiers macht deutlich, dass innerhalb des DGB ein erheblicher zusätzlicher Koordinierungsbedarf für die Außenrepräsentanz der Beamtinnen und Beamten besteht. Die GEW betont erneut: Nur der DGB als Spitzenorganisation hat das Recht, die im DGB organisierten Beamtinnen und Beamten in allgemeinen beamtenrechtlichen Fragen nach außen zu vertreten. Zur besseren Beteiligung der Beschäftigten an dieser Repräsentanz fordert die GEW die Einrichtung einer Verhandlungskommission für Beamtinnen und Beamte, in die die ÖD Gewerkschaften anteilig nach der Zahl der bei ihnen organisierten Beamtinnen und Beamten Mitglieder entsenden.
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| Arbeitnehmerbegehren
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| | Im Verbund mit anderen DGB Gewerkschaften beteiligt sich die GEW an der Durchführung des „Arbeitnehmerbegehrens für eine soziale Politik“. Den beteiligten Gewerkschaften geht es darum, politische Alternativen zum Vorgehen von Bundesregierung und Oppositionsfraktionen des Bundestages zu formulieren. Gestützt durch öffentliche Medien wird suggeriert, dass es in der aktuellen gesellschaftlichen Lage keine anderen Möglichkeiten gäbe, als die Bevölkerung weiter zu belasten und die Sozialleistungen einzuschränken.
Die DGB-Gewerkschaften setzen eine grundlegende andere Ausrichtung der Politik dagegen. Sie stellen soziale Gerechtigkeit, tatsächliche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen.
Wir fordern euch auf: Unterstützt das Arbeitnehmerbegehren und unterschreibt auf der Liste eurer Betriebsgruppe.
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| Vorankündigungen
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| | - Mittwoch, den 01.12.2004, 16.00 Uhr
MITGLIEDERVERSAMMLUNG „Armut von Kindern heute – gesellschaftliche Ursachen und die Auswirkungen“
mit Frau Dr. Hanna Kiper (Professorin, Universität Oldenburg)
„Kultursaal“, Arbeitnehmerkammer, Friedrich-Ebert-Straße - Montag, den 15.11.2004, 17.00 Uhr
Die Zukunft der Krankenversicherung:
Bürgerversicherung oder Kopfpauschale Veranstaltung des DGB Bremerhaven
„Kultursaal“, Arbeitnehmerkammer, Friedrich-Ebert-Straße - Freitag, den 3. 12. 2004 um 19 Uhr. (Achtung, Termin gegenüber Papierausgabe geändert!)
Treffen des AK Junge GEW bei Silke
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