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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 10/03 - Schullandschaft Bremerhaven | ||||||
| 10/03 - Schullandschaft Bremerhaven | ||||||
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| Schullandschaft „made in Bremerhaven“? | ||||||||||||
| In der letzten Sitzung der Deputation für Bildung am 30.09.03 wurde das Gremium über die beabsichtigten Änderungen des Schul(-verwaltungs-)gesetzes informiert. Die Gesetzesänderungen sollen eine „zeitgerechte Umsetzung der Koalitionsvereinbarung“ ermöglichen. Zementiert wird die bereits veröffentlichte neue Schulstruktur des Landes Bremen. Es gilt: Nach der 4. Klasse wählen die Eltern auf Empfehlung der Grundschule zwischen folgenden Wegen:
Ausnahmen von dieser Regelung bilden sechsjährige Grundschulen mit dem Status eines Schulversuchs (maximal 6 von mehr als 70 stadtbremischen Grundschulen). Die Sekundarstufe I umfasst damit im Regelfall Sekundar- und Gesamtschulen mit den Jahrgangsstufen 5 – 10 sowie das Gymnasium von der 5. bis zur 9. Klasse. Entgegen bisheriger Praxis würde bei Verabschiedung des Gesetzes eine Zuordnung der Mehrheit der Schüler/innen in voneinander getrennten Bildungsgängen zwei Jahre früher als bisher erfolgen. Was folgt daraus für Bremerhaven? Im Vorfeld der Kommunalwahl für die Stadtverordnetenversammlung machte die Unterbezirkselegiertenersammlung der SPD auf sich aufmerksam, indem sie sich gegen den erklärten Willen ihres Vorstandes durchsetzte und ein integriertes Schulwesen bis zur zehnten Klasse einforderte. Maßgebend gestützt wurde diese Perspektive auch durch die Auffassung, die Kommunalhoheit Bremerhavens ermögliche – wie in den vergangenen Jahrzehnten – eine von der Landeshauptstadt abweichende Schulstruktur (Tenor: „Die ganze Stadt als Schulversuch“). Damit sind zwei Ebenen einzuschätzen:
Zum aktuellen Stand: Das Schulgesetz ist noch nicht verabschiedet, sondern wird erst dem Senat zugeleitet und den Gesamtvertretungen (z.B. den Gewerkschaften) zur Stellungnahme vorgelegt. Sicherlich könnte man damit § 6 (2) SchuVG noch deutlicher zu Gunsten eines Sonderweges in Bremerhaven formulieren (bisher vorgelegte Fassung: „Die Kapazität der einzelnen Bildungsgänge wird von den Stadtgemeinden festgesetzt. Maßgebend sind im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen der jeweilige pädagogische Anspruch des Bildungsgangs und die räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule...“). Allerdings bleibt zur Zeit nicht erkennbar, ob es in Bremerhaven nach der Wahl Koalitionen gibt, die einen von der Stadt Bremen abweichenden Weg tragen. Die CDU jedenfalls hat auf einer Veranstaltung des Personalrates ein eindeutiges Bekenntnis zum „dreigliedrigen“ Schulsystem nach Klasse 4 abgelegt und wähnt sich durch die Bremer Koalitionsvereinbarungen am Ziel ihrer – jahrzehntelang gehegten – Wünsche. Viele momentan öffentlich vertretene Auffassungen sprechen von der Notwendigkeit, die große Koalition fortsetzen zu müssen, um den sich abzeichnenden Aufschwung in unserer Stadt weiterhin nachdrücklich fördern zu können(!). Auch wenn derzeit fast täglich Gegenargumente geliefert werden (Postenvergabe, finanzielle Zuwendungen, ...) deutet sich eine Neuauflage der Koalition der Verlierer durchaus an. Unstreitig ist allemal, dass der SPD eine entscheidende Rolle zufällt, soll tatsächlich ein schulpolitischer Weg mit Bremerhavener Note gegangen werden. Alles kreist um die Frage: Was sind Unterbezirksbeschlüsse tatsächlich wert? Und im Hinblick auf eine SPD/CDU-Koalition: Welches Durchsetzungsvermögen gegenüber einem noch deutlicher abgestraften Partner hat die stärkste Partei in der Stadtverordnetenversammlung? Auch hier gilt es sich von Bremen zu emanzipieren. Trotz ihres Wahlerfolges verhökerte die SPD dort ihre eigenen Wahlversprechen. Die vollmundige Ankündigung der Sozialdemokraten, mit ihnen als stärkster Fraktion gebe es eine sechsjährige Grundschule flächendeckend, klingt noch in aller Ohren. Koalitionsverhandlungen sind sicherlich immer Abwägungen von Wertigkeiten unterschiedlicher Politikfelder. Nur eines ist auch selbstverständlich: Die große Koalition ist nicht die Endstufe der politischen Entwicklung. | ||||||||||||
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