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05a/09 Streikinfos

Seitenabschnitte:
Informationen zum Streikgeld
Breif an Oberbürgermeister Schulz

 Info_5a-09.pdf
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Info arbeiten wir zwei Folgen unseres Streiks vom 13. Februar 2009 auf.
1.Zunächst hat die Berechnung des Netto-Gehaltsabzugs wegen des Streiks zu einigen Nachfragen geführt. Dies resultiert insbesondere aus der Tatsache, dass der Netto-Abzug unseren Gehaltsmitteilungen nicht zu entnehmen ist und in dem offiziellen Magistratsschreiben zur Streikbeteiligung („Rüge“) ausschließlich der Brutto-Betrag vermerkt wurde.
Unser Landesschatzmeister Harry Eisenach hat nunmehr ein praktikables Verfahren erarbeitet, welches er im beigefügten Text erläutert.
2.Zu der Bewertung des zweiten Schreibens des Magistrats an die Beamtinnen und Beamten, die am Streik teilgenommen haben, gab es aus der Mitgliedschaft einzelne Rückmeldungen an den Stadtverbandsvorstand. Nach eingehender Diskussion haben wir entschieden, den auf der Rückseite abgedruckten Brief als Stellungnahme der GEW an den Oberbürgermeister zu senden. Dieser Brief dient insbesondere dazu, unsere Auffassung zum Streikrecht von Beamtinnen und Beamten nochmals mitzuteilen.

Abschließend verweisen wir auf unsere Mitgliederversammlung am 27. Mai!

Informationen zum Streikgeld

Wichtige Mitteilung zur Streikgeldzahlung

Liebe Kollegin, lieber Kollege,
viele von euch haben in den letzten Wochen Streikgeld beantragt. Mitglieder erhalten für die Teilnahme den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug erstattet, maximal bis zur Höhe des Streikgeldes für die Teilnahme an einem ganztätigen Streik (das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten Mitgliedsbeitrages + 5 € pro unterhaltspflichtigem Kind).
Leider kann der Nettogehaltsabzug aus den Gehaltsabrechnungen der Stadt Bremerhaven nicht direkt abgelesen, sondern nur mit Hilfe einer differenzierten Rechnung ermittelt werden. Dadurch werden viele Beschäftigte die Angaben auf ihrer Gehaltsmitteilung nicht nachvollziehen können. Außerdem führt die Ermittlung des Nettogehaltsabzugs für unsere Kolleginnen in der GEW-Geschäftsstelle zu zusätzlicher Arbeit. Um die Streikgelder zügig auszahlen können, führen wir deshalb eine vereinfachte Rechnung mit wenigen Angaben aus der Gehaltsmitteilung durch. Die so berechneten und auf volle Euro gerundeten Beträge liegen zugunsten unserer Mitglieder minimal höher als der tatsächliche Nettogehaltsabzug.
Zur Beantragung des Streikgelds gibt es nähere Informationen hier

Mit freundlichen Grüßen
Harry Eisenach,
Landesschatzmeister der GEW Bremen

Breif an Oberbürgermeister Schulz

Sehr geehrter Herr Schulz,

Sie werfen uns vor, am 13. Februar 2009 einige Unterrichtsstunden nicht erteilt zu haben und stattdessen eine Protestveranstaltung unserer Gewerkschaft besucht zu haben. Es ist immer misslich, wenn man in einem amtlichen Schreiben noch nicht einmal den korrekten Namen der Gewerkschaft angibt. Zu Ihrer Information: Zur Protestkundgebung hatte (neben anderen) die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im DGB aufgerufen und nicht eine Gewerkschaft Erziehung und Bildung.
Ihre Feststellung, dass wir an dem betreffenden Tag ohne Zustimmung oder Weisung einer vorgesetzten Stelle unseren Dienst verlassen haben ist zutreffend, insofern finden wir es völlig in Ordnung, dass Sie die Gehaltsanteile für die versäumte Dienstzeit einbehalten.
Dennoch fordert Ihr Schreiben unseren (politischen) Widerspruch heraus. Dazu einige Feststellungen:

  1. Die Gruppe der Beamten ist die einzige Gruppe von Berufstätigen, bei denen man versucht, ihnen durch ihren Status das Streikrecht vorzuenthalten. In dem von Ihnen zitierten Beamtenstatusgesetz kommt das Wort Streik oder Streikrecht gar nicht vor. Die in diesem Zusammenhang häufig genannten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehen auf preußische Könige zurück, entstammen also einer vordemokratischen Zeit. Im Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, proklamiert am 7. Dezember 2000 in Nizza, heißt es:
    „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder ihre jeweiligen Organisationen haben nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht, Tarifverträge auf den geeigneten Ebenen auszuhandeln und zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen.“
    Zwar ist die Charta noch nicht geltendes Recht, aber die Absicht besteht, sie noch im Jahre 2009 auch in Deutschland dazu zu machen.
    Dass in anderer Hinsicht das Risiko, das von Streiks und Warnstreiks ausgeht, eher als gering angesehen wird, lässt sich daran ermessen, dass viele Aufgaben in Post und Bahn, die früher von Beamten wahrgenommen wurden, inzwischen von „normalen“ Bediensteten erledigt werden, deren Streikrecht unbestritten ist.
  2. Gerade in den letzten zehn bis zwölf Jahren hat man im Land Bremen die Arbeits- und Einkommensverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen drastisch verschlechtert. Bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl um ca 8 % (die Prozentsätze differieren etwas je nachdem, ob die Kollegen an den Grundschulen oder z. B. an den Oberstufenzentren eingesetzt sind), wurde das Gehalt faktisch durch den Wegfall der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) gekürzt. Die Klassenfrequenzen erhöhten sich in dieser Zeit, gleichzeitig entfiel weitgehend die Möglichkeit, in Teilgruppen zu unterrichten – wenn Sie sich nicht ausmalen können, was das z. B. für den Werkunterricht heißt, beraten wir sie gern. All das ist auf die Politik der leeren Kassen zurückzuführen, d. h. der Gesetzgeber hat auf Steuereinnahmen verzichtet und die Politiker können das Geld, das nun nicht mehr zur Verfügung steht, auch nicht mehr ausgeben – oft fälschlich als Sparen bezeichnet. Eben diese Politik hat auch dazu geführt, dass die Personaldecke in den Schulen viel zu kurz ist. Setzt man die daraus resultierenden Stundenausfälle zu dem von Ihnen gerügten Ausfall wegen unserer Teilnahme an einer Protestveranstaltung in Beziehung, so wird deutlich, wodurch der „geordnete Ablauf des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit des öffentlichen Dienstes“ gefährdet werden.

Vielleicht können Sie jetzt besser verstehen, dass wir uns selbst wehren müssen – wie wir meinen auch mit dem Mittel des Streiks. Hoffen wir gemeinsam, dass der auch von Ihnen ins Auge gefasste Wiederholungsfall erst zu einem Zeitpunkt eintreten wird, zu dem der Streik auch von Beamten in Deutschland als geltendes Grundrecht anerkannt wird.

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