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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 05a/09 Streikinfos | ||||||
| 05a/09 Streikinfos | ||||||
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| Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Info arbeiten wir zwei Folgen unseres Streiks vom 13. Februar 2009 auf. 1.Zunächst hat die Berechnung des Netto-Gehaltsabzugs wegen des Streiks zu einigen Nachfragen geführt. Dies resultiert insbesondere aus der Tatsache, dass der Netto-Abzug unseren Gehaltsmitteilungen nicht zu entnehmen ist und in dem offiziellen Magistratsschreiben zur Streikbeteiligung („Rüge“) ausschließlich der Brutto-Betrag vermerkt wurde. Unser Landesschatzmeister Harry Eisenach hat nunmehr ein praktikables Verfahren erarbeitet, welches er im beigefügten Text erläutert. 2.Zu der Bewertung des zweiten Schreibens des Magistrats an die Beamtinnen und Beamten, die am Streik teilgenommen haben, gab es aus der Mitgliedschaft einzelne Rückmeldungen an den Stadtverbandsvorstand. Nach eingehender Diskussion haben wir entschieden, den auf der Rückseite abgedruckten Brief als Stellungnahme der GEW an den Oberbürgermeister zu senden. Dieser Brief dient insbesondere dazu, unsere Auffassung zum Streikrecht von Beamtinnen und Beamten nochmals mitzuteilen. Abschließend verweisen wir auf unsere Mitgliederversammlung am 27. Mai! | ||||||||||||||||
| Informationen zum Streikgeld | ||||||||||||||||
| Wichtige Mitteilung zur Streikgeldzahlung Liebe Kollegin, lieber Kollege, viele von euch haben in den letzten Wochen Streikgeld beantragt. Mitglieder erhalten für die Teilnahme den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug erstattet, maximal bis zur Höhe des Streikgeldes für die Teilnahme an einem ganztätigen Streik (das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten Mitgliedsbeitrages + 5 € pro unterhaltspflichtigem Kind). Leider kann der Nettogehaltsabzug aus den Gehaltsabrechnungen der Stadt Bremerhaven nicht direkt abgelesen, sondern nur mit Hilfe einer differenzierten Rechnung ermittelt werden. Dadurch werden viele Beschäftigte die Angaben auf ihrer Gehaltsmitteilung nicht nachvollziehen können. Außerdem führt die Ermittlung des Nettogehaltsabzugs für unsere Kolleginnen in der GEW-Geschäftsstelle zu zusätzlicher Arbeit. Um die Streikgelder zügig auszahlen können, führen wir deshalb eine vereinfachte Rechnung mit wenigen Angaben aus der Gehaltsmitteilung durch. Die so berechneten und auf volle Euro gerundeten Beträge liegen zugunsten unserer Mitglieder minimal höher als der tatsächliche Nettogehaltsabzug. Zur Beantragung des Streikgelds gibt es nähere Informationen hier Mit freundlichen Grüßen Harry Eisenach, Landesschatzmeister der GEW Bremen | ||||||||||||||||
| Breif an Oberbürgermeister Schulz | ||||||||||||||||
| Sehr geehrter Herr Schulz, Sie werfen uns vor, am 13. Februar 2009 einige Unterrichtsstunden nicht erteilt zu haben und stattdessen eine Protestveranstaltung unserer Gewerkschaft besucht zu haben. Es ist immer misslich, wenn man in einem amtlichen Schreiben noch nicht einmal den korrekten Namen der Gewerkschaft angibt. Zu Ihrer Information: Zur Protestkundgebung hatte (neben anderen) die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im DGB aufgerufen und nicht eine Gewerkschaft Erziehung und Bildung. Ihre Feststellung, dass wir an dem betreffenden Tag ohne Zustimmung oder Weisung einer vorgesetzten Stelle unseren Dienst verlassen haben ist zutreffend, insofern finden wir es völlig in Ordnung, dass Sie die Gehaltsanteile für die versäumte Dienstzeit einbehalten. Dennoch fordert Ihr Schreiben unseren (politischen) Widerspruch heraus. Dazu einige Feststellungen:
Vielleicht können Sie jetzt besser verstehen, dass wir uns selbst wehren müssen – wie wir meinen auch mit dem Mittel des Streiks. Hoffen wir gemeinsam, dass der auch von Ihnen ins Auge gefasste Wiederholungsfall erst zu einem Zeitpunkt eintreten wird, zu dem der Streik auch von Beamten in Deutschland als geltendes Grundrecht anerkannt wird. | ||||||||||||||||
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