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05/04 - Grundschultage + HuF

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Not(en) macht erfinderisch!
Grundschultag aus der Saalperspektive - „Die SPD redet sich um Kopf und Kragen“,
Aus Hochschule und Forschung - „Mehr Arbeit für Dozenten“
Termine

Not(en) macht erfinderisch!

Grundschultage erfolgreich beendet!

Not(en) macht erfinderisch! – unter diesem Titel fanden in diesem Jahr die Grundschultage in der Surheider Schule statt. Veranstalter waren die GEW und das LFI mit Unterstützung des ZEB und des Grundschulverbandes.


Nach einer musikalischen Einführung mit einer Tanzgruppe und dem Chor der Surheider Schule hielt Horst Bartnitzky, der Vorsitzende des Grundschulverbandes, ein Einführungsreferat. Danach haben die Grundschulen auch im Lande Bremen einen im Vergleich zu Pisa respektablen Platz erreicht. Folge der Pisa- und Iglu-Ergebnisse könne daher nicht die Einführung von Noten in der Grundschule sein, sondern eine Orientierung an erfolgreichen Pisa- Ländern. In Schweden lernten die Kinder neun Jahre zusammen. Noten gäbe es dort erst ab Klasse 8.


Die neu eingeführte Zensierung mit Noten führe immer dazu, dass für die Note und weniger aus Interesse gelernt würde. Damit würden viele wichtige Entwicklungen der Kinder behindert statt gefördert. In der anschließenden Diskussion musste Lotta Ubben als Landesgrundschulreferentin heftigen Protest aus dem Publikum entgegennehmen. Er richtete sich gegen eine Verfügung, die vorsieht, sogar die Kinder mit anerkanntem Förderbedarf in den dritten und vierten Klassen zu benoten.


Oberschulrat Tönißen erklärte, dass auch die Einführung der Noten ein schärferes sozialen Klima wiederspiegele. Kate Bird vom ZEB beklagte einen Demokratierverlust. Für sie sei die bisherige Regelung, nach der Eltern und Lehrer gemeinsam über eine Zeugnisregelung auf Elternabenden beraten mussten, die Bessere. Der ZEB habe die Zensuren nicht gefordert.


An den Workshops am darauf folgenden Tag nahmen über 100 KollegInnen teil.

Besonder herausragend war der Workshop „Feuer im Po“ von Frauke Hohberger. Sie brachte alle TeilnehmerInnen der Grundschultage schon beim gemeinsamen Anfang in Schwung. Am Ende verzückte diese Gruppe alle Teilnehmer mit den gelernten heißen Trommelrythmen.


Auch die Präsentationen aus den anderen Workshops zeigten, dass die KollegInnen viele Anregungen für den Schulalltag mit nach Hause nehmen konnten und aus der „Not“ auch eine Tugend machten.


Einhellige Meinung der TeilnehmerInnen: Der Grundschultag muss auch in zwei Jahren in bewährter Weise stattfinden!

Fachgruppe Primarstufe

meint ein Kollege neben mir während der Ausführungen der Grundschulreferentin des Senators für Bildung, einer weiterhin durch und durch sozialdemokratischen Behörde.


Gerade hatte sie dargestellt, dass trotz der Wiedereinführung der Noten die „Möglichkeiten der Primarstufe weiterhin genutzt“ würden. Schließlich gebe es in Klasse 1 und 2 Lernentwicklungsberichte, in Klasse 3 und 4 ebensolche, die lediglich in „Verbalnoten“ mündeten.


Ungläubiges Staunen nicht nur beim unmittelbaren Nachbarn. Die Fachgruppe Primarstufe hatte zuvor doch ausdrücklich zeitgemäße (grundschul-)pädagogische Ansprüche formuliert: Die Rede war von integrativer Beschulung, angstfreiem Lernen, jahrgangsübergreifendem Unterricht, ... .


„Kein Widerspruch“, so die Referentin, auch nicht zur eingangs vom Bundesvorsitzenden des Grundschulverbandes formulierten These, die über Noten realisierte Steuerfunktion von Schule (Auslese) steche immer die Entwicklungsfunktion.


Allen Anmerkungen zum Trotz wird der „Grundschulkompromiss“ der Großen Koalition von ihr mit hohem Einsatz zurecht geredet und so verkauft, als ließen sich damit traditionelle sozialdemokratische Positionen (wie z.B. die Chancengleichheit) „retten“.


Jede/r im Saal merkt, dass dies nicht stimmt.


„Vernebelungstaktik“, empört sich der Nachbar. Mag ja sein. Vielleicht glaubt die Referentin aber auch ihre eigenen Aussagen. Mehr als etwaige bildungspolitische Überzeugungen wird durch den Vortrag eines allerdings deutlich: Die desaströsen Umfrageergebnisse der SPD haben klar vernehmbare Ursachen. Auch solche, die im Bereich der Bildungspolitik anzusiedeln sind.

Unter dieser Überschrift meldete „buten un binnen“ am Freitag, dem 14. Mai, die Verabschiedung einer neuen Lehrverpflichtungsordnung. „Die sieht vor, dass es nur in wenigen Fällen Befreiungen geben wir und ansonsten die Präsenzpflicht von Dozenten gesichert wird.“

Dieses basiert auf einer Pressemeldung des Senators für Bildung und Wissenschaft vom 14. Mai, wo explizit darauf hingewiesen wird: „Die Rektoren der Hochschulen können in besonders begründeten Ausnahmefällen den Umfang der Lehrverpflichtung der Lehrenden um bis zu zwei Lehrveranstaltungsstunden erhöhen, wenn ein dienstliches Interesse besteht.“

Der erste Entwurf zur Änderung der bestehenden LVVO in eine „Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LNVN)“ kam kurz vor den Osterferien an die Hochschulen. Eine eilig verfasste Stellungnahme des Dekanats und Rektorats führte dann im April zu einer geänderten zweiten Vorlage, die trotz massiver Bedenken des Dekanats und Rektorats im wesentlichen unverändert in der Depution verabschiedet worden ist.

Dem anliegenden Entwurf müssen die Spitzenverbände noch zustimmen. Erst danach wird sie verabschiedet werden können.

Was wird sich ändern?

Wenn es nicht gelingt, den Entwurf zu beeinflussen, werden unter anderem folgende Änderungen kommen:

  • Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Bachelorreports sowie die Betreuung von Studierenden im Praxissemester werden nicht mehr auf die Lehrverpflichtung anrechenbar sein. Diplomarbeiten allerdings noch übergangsweise bis zum 31.8.2005 (damit wir uns „auf die Rechtsänderung einstellen können“)
  • Der Rektor kann in Ausnahmefällen die Lehrverpflichtung um weitere zwei SWS pro Semester erhöhen.
  • Das Lehr-, Beratungs- und Betreuungsangebot ist ist in der Regel an vier Tagen pro Woche in der Hochschule zu erfüllen.
  • Die Lehrverpflichtung muss in der Regel innerhalb eines Jahres erfüllt werden.

Mehrarbeit – welche Konsequenzen hat das für die Qualität?

Die ersten beiden Punkte stellen gegenüber der bisherigen Regelung eine Erhöhung der Lehrverpflichtung um bis zu 25 % dar. Sie passen damit in eine allgemeine Tendenz der privaten und staatlichen Arbeitgeber bei Aufrechterhaltung einer möglichst hohen Arbeitslosigkeit für Menschen mit einem Arbeitsvertrag die Arbeitszeit zu erhöhen. Dieses haben wir bei Lehrern gesehen, im öffentlichen Dienst ist schon vor Jahren die Arbeitszeit der Beamten hochgesetzt worden, dieses wird jetzt auch von den Angestellten gefordert. In der Privatwirtschaft steht diese Forderung auch an oberster Stelle, um mehr Profit aus den Arbeitnehmern herauszuholen.

Die Spaltung der Lehrverpflichtung zwischen Fachhochschulen (18 SWS) und Universitäten (8 SWS) ist historisch mit der Gründung der Fachhochschulen aus den Ingenieurschulen zum Ende der 70-er Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden. Damals fand der Unterricht in der Regel in Klassenverbänden statt und war stärker mit höheren Schulen als mit Universitäten vergleichbar. Aus dieser unterschiedlichen Lehrverpflichtung ergab sich dann die allgemein übliche Regelung, die Betreuung von Diplomarbeiten anzurechnen – was an den Universitäten nicht üblich ist. Inzwischen haben wir das Jahr 2004 und an Universitäten und Fachhochschulen werden wir in Zukunft gleichartige Studiengänge anbieten(Bachelor und Master). Damit ergibt sich sachlich eine Notwendigkeit, die Lehrverpflichtungen anzugleichen, statt sie durch Wegfall der Betreuungstatbestände um bis zu 3 SWS zu verlängern.

Eine Vermehrung der Lehrverpflichtung wird sich mit Sicherheit ungünstig auf die Qualität der Lehre auswirken, da die Möglichkeit, hochwertigen Unterricht entsprechend vorzubereiten und fachlich immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung zu sein, nicht beliebig vermehrbar ist.

Präsenzpflicht

Vier Tage Präsenz an der Hochschule – diese Forderung bringt sicher Pluspunkte am Stammtisch. Eine Verbesserung der Lehr- und Beratungsleistung ist durch solche Regelungen nicht zu erreichen. Dazu haben wir an den Fachhochschulen gar nicht die entsprechenden Arbeitsräume, in denen wir die Lehre vorbereiten können und Studierende beraten können. Dazu müsste jeder ein entsprechend ausgestattetes Einzelzimmer haben. Außerdem findet geistige Arbeit nicht immer zu den Präsenzzeiten statt, wo Unterbrechungen zusätzlich störend wirken können. Kontakte zu Betrieben in der Praxis sind dann auch schwieriger zu organisieren, wenn nur an einem Tag in der Woche die entsprechende Zeit vorhanden ist.

Erfüllung im Ablauf eines Jahres – geht das?

Der Dekan kann den Umfang abweichend von der Lehrverpflichtung festlegen. Die Lehrverpflichtung muss in der Regel innerhalb eines Jahres erfüllt werden.

Aus dem Gesichtspunkt eines Arbeitnehmers wäre diese Festlegung auf ein Jahr zu begrüßen – wenn es denn überhaupt eine Chance auf Realisierung gäbe. In der Vergangenheit hat die Durchführung der Lehrveranstaltungen, deren Bedarf immer schwankend war (wegen unterschiedlicher Studentenzahlen, wegen Änderungen der Studienordnungen, wegen Berufung oder Weggang von Hochschullehrern), nur dadurch geklappt, dass Kollegen bei Bedarf auch mal eine oder zwei Lehrveranstaltungen über das Soll gemacht haben, für die sie dann später, wenn sich eine Möglichkeit ergab, wieder weniger Lehre gemacht haben.

Dieses hat immerhin dazu geführt, dass durchgängig die Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit schaffen konnten (z.B. haben im Studiengang TWL trotz vieler Abgänge und Neuberufungen über 50% der Studierenden ihren Abschluss in höchstens 9 Semestern geschafft).

Bei der Neuregelung wird diese Flexibilität nicht mehr möglich sein. Zu befürchten ist, dass sich damit auch die Studiendauern erhöhen werden, wenn nicht mehr die Betreuung der Studierenden im Mittelpunkt steht, sondern weltfremde Regelungen.

GEW – die Bildungsgewerkschaft

Für Fragen und Anregungen in diesem Zusammenhang steht als Betriebsgruppensprecher der GEW an der Hochschule, Prof. Dr. Günter Matthiessen, zur Verfügung
(Tel. 4823 – 425, E-Mail E-Mail-Adresse)

  • 24.05., 15.30
    GEW-Büro Angestellte KollegInnen: Nachteilsausgleich
  • 19.30
    GEW-Büro Bündnis „Mehr für Kinder“
  • 25.05., 16.30
    GEW-Büro Initiative „BremerhavenerInnen für Kinder und Jugendliche“
  • 07.06., 18.00
    Aula der Goetheschule Bremerhavener Bildungsgespräche Neuordnung der Lehrerausbildung
  • 10.06., 17.00
    Kultursaal Arbeitnehmerkammer Jugendarbeitslosigkeit
    Prof. Felix Rauner, Uni Bremen
  • 17.06., 15.30
    LFI NeueinsteigerInnen-Seminar, Teil 3 „Formaler und (schul-)rechtlicher Rahmen der Arbeit in der Schule“

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