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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 02/06 - Guter Unterricht + Streik + LehrerInnenausbildung | ||||||
| 02/06 - Guter Unterricht + Streik + LehrerInnenausbildung | ||||||
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| „Priorität für guten Unterricht“ | ||||||||||||||||
| Initiativanträge der Personalräte Schulen in Bremerhaven und Bremen zur „Priorität für guten Unterricht“ Am Ende des vergangenen Jahres haben die Personalräte Schulen beider Städte von ihrem Recht Gebrauch gemacht und sowohl an den Senator für Bildung als auch an den Dezernenten für Schule und Kultur einen Initiativantrag gemäß § 58 Abs. 4 BremPersVG gestellt. Darin haben die Personalräte Schulen beantragt, „dass den Schulen im Haushaltsjahr 2006 mindestens 4 % mehr Lehrerstunden für zusätzliche Aufgaben (bei 100 % Unter-richtsversorgung und Beibehaltung der bestehenden Vertretungsreserve), die durch die neuen Gesetze und Verordnungen entstanden sind, zugewiesen werden.“ Die Personalräte begründen ihren Antrag ausführlich mit: 1.Präsenzzeitverordnungen – Fortbildungsverordnung – Dienstordnung 2.Schulprogrammentwicklung und Evaluation 3.Implementierung der neuen Bildungspläne 4.Qualitätsentwicklung 5.Schulstrukturveränderungen 6.Veränderungen im Primarbereich 7.Durchführung der Abschlussprüfungen für Schulabschlüsse im SI-Bereich 8.Förderpläne und zusätzliche Leistungsüberprüfungen 9.Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe Zwischenzeitlich haben Staatsrat Köttgen für den Senator für Bildung und Prof. Dr. Weiß als zuständiger Dezernent geantwortet. Beide lehnen den Antrag ab. Prof. Dr. Weiß macht in seinem Schreiben u.a. die neue Eckwerteregelung für die Jahre 2006 und 2007 geltend (Kürzung um 1,9 % bzw. 1,3 %). Vor diesem Hintergrund sei eine Ausweitung der Lehrerstundenzuweisung nicht reali-sierbar, obwohl ihm „die vielfältigen Belastungen, denen Lehrerinnen und Lehrer heute ausgesetzt sind, durchaus bekannt sind.“ Staatsrat Köttgen argumentiert formal; der Antrag ist aus seiner Sicht nicht zulässig und unbegründet. Die Personalräte und beide Stadtverbandsvorstände geben sich mit diesen Aussagen nicht zufrieden. Unter dem Motto „Priorität für guten Unterricht“ bitten wir euch, das Anliegen des Initia-tivantrages zu unterstützen und auf euren Konferenzen entsprechende Beschlüsse zu fassen. Mit den gesammelten Anträgen werden wir weitere politische Initiativen ergreifen. Eine Musterresolution legen wird diesem Info bei; schickt euren Beschluss bitte an die Stadtverbandsgeschäftsstelle der GEW, Deichstr. 70 zurück! In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass unsere Unterschriftensammlung „Arbeitszimmer sind Arbeitsmittel“ weiterhin läuft. Sie richtet sich gegen die Pläne der Regierungskoalition, die steuerliche Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszim-mern zu streichen. Mittlerweile sind eine ganze Reihe komplett „ausgefüllter“ Unter-schriftenlisten bei uns eingegangen; dies sollte alle anderen Schulkollegien ermutigen, ihrerseits diese Aktion zu unterstützen, die von der GEW bundesweit durchgeführt wird. Schließlich gilt weiterhin: Die Kosten für häusliche Arbeitszimmer müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen sind, in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein! | ||||||||||||||||
| Streik im öffentlichen Dienst | ||||||||||||||||
| In Baden-Württemberg haben ver.di und GEW ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst zu Streiks aufgerufen. Dort ist am 06. Februar der Startschuss gefallen. Vorbereitungen in anderen Bundesländern laufen, einschließlich Überlegungen, beamtete Kolleginnen und Kollegen in die Auseinandersetzung mit einzubeziehen. Am 13.02. findet in Bremen eine Veranstaltung zum TVöD um 17.00 Uhr im Konsul-Hackfeld-Haus statt. In Bremerhaven berät die Mitgliederversammlung am 15.02. das weitere Vorgehen in der Stadt im Vorfeld des Spitzengesprächs zwischen Minister Möllring (Niedersachsen, Sprecher der TdL) und Frank Brzirske (Bundesvorsitzender ver.di) am 20.02.. Achtet zu diesem Thema auf kurzfristige veröffentlichte Mitteilungen unsererseits. | ||||||||||||||||
| LehrerInnenausbildung | ||||||||||||||||
| Der DGB ist gemäß Beteiligungsverfahren zuständig für die Stellungnahme von Spitzenverbänden in Gesetzgebungsverfahren, in diesem Fall das Lehrerausbildungsgesetz betreffend. Nach dem unter Gewerkschaften üblichen Vorgehen und Rücksprachen mit der Fachgewerkschaft hat der DGB am 03. Februar folgende Stellungnahme abgegeben: 1.Der DGB stimmt dem Entwurf der Lehrerausbildungsverordnung nicht zu. 2.Der DGB stimmt dem Entwurf des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes ebenfalls nicht zu. 3.Der DGB bittet in dieser Angelegenheit um ein kurzfristig anzusetzendes Spitzengespräch. In der Begründung macht der DGB noch mal den Widerspruch deutlich zwischen verschlechterten Ausbildungsbedingungen und von Seiten des Senats eingebrachten Qualitätsversprechen. Wir zitieren in Auszügen: „Die Lehrerausbildungsverordnung wird „z.Z. nur unter Gesichtspunkten des Tormin-Gutachtens überarbeitet“ (Begründung zu § 1 Abs. 1). Bei dem Tormin-Gutachten „Organisationsuntersuchung im LIS“ handelt es sich um ein rein wirtschaftliches Gutachten, das inhaltliche oder qualitative Aspekte der LehrerInnenausbildung nicht berück-sichtigt. Ein zentraler Punkt der Gutachter-Vorschläge ist die „neue Betreuungsstruktur“ für ReferendarInnen, aus der sich eine „Bruttopersonaleinsparung von 32,65 VK (Voll-zeitkräften)“ (Tormin-Gutachten S. 78) ergibt. Die Vorgehensweise macht deutlich, dass es in erster Linie um eine schnelle Umsetzung der Einsparmöglichkeiten geht, anstatt eine solide, inhaltlich verbesserte LehrerInnenausbildung zu regeln. Der Abbau von ü-ber 20 FachleiterInnenstellen wird durch die Kürzung der Seminaranteile von 8 auf 7 Wochenstunden (§ 4 Abs. 6) und – zum überwiegenden Teil – durch die Verlagerung von FachleiterInnen-Aufgaben (insbes. Hopsitation + Beratung) an die Schulen erreicht. ...Als Ausgleich sollen die LehrerInnen an den Schulen 10-14mal Hospitationen durch-führen, ohne dass diese ausreichend für die Aufgaben als MentorInnen qualifiziert wurden und ohne dass eine angemessene Entlastung vorgesehen ist. ... Um eine Mindestentlastung für die künftigen MentorInnen zu erwirtschaften, wird die Unterrichtsverpflichtung der ReferendarInnen in § 3 Abs. 4 Satz 3 auf 10 Unterrichtsstunden pro Woche für selbst verantworteten Unterricht festgelegt. Eine solche Festlegung gab es bis-her in der Verordnung nicht! An anderer Stelle war die Höhe des bedarfsdeckenden Unterrichts mit 8 Unterrichtswochenstunden geregelt. Mit der Erhöhung von 8 auf 10 Un-terrichtswochenstunden bleibt zu wenig Zeit für Unterricht unter Anleitung. Zudem wird in § 3 Abs. 4 Satz 2 die bisherige Ausbildungszeit in der Schule von 12 Wochenstunden (á 45 Minuten) auf 12 Stunden (á 60 Minuten) erhöht. Hierbei handelt es sich um eine Erhöhung von 33,3 %. Die alte Regelung von 12 Wochenstunden muss unbedingt erhalten bleiben!... Zusammenfassend ist zu betonen, dass die neue Lehrerausbildungsverordnung wesentliche inhaltliche und qualitative Aspekte der LehrerInnenausbildung ausklammert. Mit der neuen Verordnung sollen vor allem Einsparungen erzielt werden. Diese gehen zu Lasten der Ausbildung der ReferendarInnen und zu Lasten der LehrerInnen an den Schulen, die wesentliche Ausbildungsaufgaben übernehmen müssen, ohne dafür ausreichend qualifiziert zu sein und ohne dafür angemessen entlastet zu werden.“ ![]() | ||||||||||||||||
| Schon mal vormerken: | ||||||||||||||||
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